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Aufgaben

Das Amtsgericht Neuruppin ist sachlich zuständig in

  • Zivilsachen (z. B. bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 5.000 €, ohne Rücksicht auf den Streitwert z. B. in Mietrechtsstreitigkeiten),
  • Familiensachen (Ehescheidung und Folgesachen),
  • Strafsachen,
  • Ordnungswidrigkeitensachen,
  • Betreuungs- und Unterbringungssachen,
  • Insolvenzsachen,
  • Registersachen (Handelsregister, Genossenschaftsregister, Vereins- und Partnerschaftsregister),
  • Wohnungseigentumssachen,
  • Nachlasssachen,
  • Grundbuchsachen,
  • Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen,
  • Landwirtschaftssachen,
  • Personenstandssachen u.
  • Zwangsvollstreckungssachen.

Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Neuruppin erstreckt sich im wesentlichen auf den Bezirk des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.


Zentrale Zuständigkeiten

In folgenden Angelegenheiten besteht beim Amtsgericht Neuruppin eine auf den Bezirk des Landgerichts Neuruppin konzentrierte Zuständigkeit

  • Registersachen (Vereins-, Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister),
  • Insolvenzsachen,Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen,
  • Landwirtschaftssachen,
  • Wirtschaftsstrafsachen.

Das zentrale Schuldnerverzeichnis des Landes Brandenburg wird beim Amtsgericht Nauen geführt.

Für Mahnsachen ist das zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg "Amtsgericht Berlin – Wedding" zuständig.


Geschäftsverteilung

Nachfolgend stellen wir Ihnen die aktuellen Geschäftsverteilungspläne des Amtsgerichts Neuruppin zum Download zur Verfügung: