Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Schwedt/Oder

Amtsgericht Schwedt/Oder
Paul-Meyer-Straße 8
16303 Schwedt/Oder
Tel.: 03332 539 0
Fax: 03332 539 153
Nebenstelle Grundbuchamt:
Flinkenberg 37 a
16303 Schwedt/Oder
Keine allgemeine Sprechzeit des Amtsgerichts
Ab dem 16.03.2020 findet bei dem Amtsgericht Schwedt/Oder keine Sprechzeit statt. Ausschließlich für Notfälle, in denen unaufschiebbare gerichtliche Maßnahmen erforderlich sind, ist ein Eildienst eingerichtet.
Konzentrierter Bereitschaftsdienst ab dem 01.07.2013
Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten und Zuständigkeitskonzentrationen vom 03.06.2010, GVBl. Nr. 28, wird der gerichtliche Bereitschaftsdienst ab dem 01.01.2013 für Eilanträge im Bereich des Amtsgerichts Prenzlau ausschließlich durch das Amtsgericht Neuruppin (Bereitschaftsdiensttelefonnummer 03391-3950) wahrgenommen.
Der konzentrierte Bereitschaftsdienst bei dem Amtsgericht Neuruppin steht an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Tagen für Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Eilanträge an für den Bereitschaftsdienst unzuständige Gerichte erst wieder am nächsten Werktag bearbeitet werden können.
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Informationen für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Ansprechperson: 03332 539-122
stellv. Ansprechperson: 03332 539-128Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Ansprechperson: 03332 539-122
stellv. Ansprechperson: 03332 539-128Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
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Zeugenbetreuung
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuer.
Ansprechperson:
Telefon 03332 539 - 122
stellv. Ansprechperson:
Telefon 03332 539 - 128Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuer erteilen keine Rechtsberatung.
Bei Fragen, den Inhalt von Terminsladungen betreffend, wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle (siehe Kontaktdaten in der Ladung).
Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg .
Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuer.
Ansprechperson:
Telefon 03332 539 - 122
stellv. Ansprechperson:
Telefon 03332 539 - 128Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuer erteilen keine Rechtsberatung.
Bei Fragen, den Inhalt von Terminsladungen betreffend, wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle (siehe Kontaktdaten in der Ladung).
Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg .
Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.
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Anfahrt
mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Schwedt ist Endpunkt der Bahnlinie RE 3 Berlin-Schwedt. Nächstliegender Fernbahnhof ist Angermünde.
Variante 1
- ab Angermünde mit der Deutschen Bahn bis Endstation Schwedt (Oder)
- vom Bahnhof die Bahnhofstraße immer geradeaus bis zum Vierradener Platz (ca. 2000 m)
Variante 2
- ab Angermünde mit dem Bus der Linie 468 bis zur Haltestelle Schwedt, Vierradener Platz
mit dem PKW
- A11: Abfahrt Joachimsthal
- B 198/B2: der Ausschilderung nach Schwedt folgen
- am Kreisverkehr Pinnow auf der L284 (alte B2) geradeaus fahren
am Kreisverkehr Ortseingang Schwedt gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Möglichkeit - Kreisverkehr 1. Abfahrt- Berliner Allee - Berliner Straße geradeaus bis zum Hinweisschild nach Polen (rechts)
- auf der linken Seite kommen jetzt die Einmündungen der Vierradener Straße (Fußgängerzone) und der Oderstraße/Paul-Meyer-Straße, an deren Enden sich jeweils der Vierradener Platz mit Amtsgericht und Grundbuchamt befinden
2. Möglichkeit - Kreisverkehr 2. Abfahrt (Richtung Oder-Center)
- Karl-Teichmann-Straße bis zur ersten Einmündung (rechts)
- Auguststraße-Bahnhofstraße geradeaus bis zum Vierradener Platz
mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Schwedt ist Endpunkt der Bahnlinie RE 3 Berlin-Schwedt. Nächstliegender Fernbahnhof ist Angermünde.
Variante 1
- ab Angermünde mit der Deutschen Bahn bis Endstation Schwedt (Oder)
- vom Bahnhof die Bahnhofstraße immer geradeaus bis zum Vierradener Platz (ca. 2000 m)
Variante 2
- ab Angermünde mit dem Bus der Linie 468 bis zur Haltestelle Schwedt, Vierradener Platz
mit dem PKW
- A11: Abfahrt Joachimsthal
- B 198/B2: der Ausschilderung nach Schwedt folgen
- am Kreisverkehr Pinnow auf der L284 (alte B2) geradeaus fahren
am Kreisverkehr Ortseingang Schwedt gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Möglichkeit - Kreisverkehr 1. Abfahrt- Berliner Allee - Berliner Straße geradeaus bis zum Hinweisschild nach Polen (rechts)
- auf der linken Seite kommen jetzt die Einmündungen der Vierradener Straße (Fußgängerzone) und der Oderstraße/Paul-Meyer-Straße, an deren Enden sich jeweils der Vierradener Platz mit Amtsgericht und Grundbuchamt befinden
2. Möglichkeit - Kreisverkehr 2. Abfahrt (Richtung Oder-Center)
- Karl-Teichmann-Straße bis zur ersten Einmündung (rechts)
- Auguststraße-Bahnhofstraße geradeaus bis zum Vierradener Platz
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Zugangskontrolle, Nichtraucherschutz
Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Schwedt/Oder jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. Für etwaige Zutrittskontrollen führen Sie bitte Ausweispapiere (Bundespersonalausweis / Reisepass oder Dienstausweis) mit.
Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese Kontrollen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.
Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Schwedt/Oder ist das Rauchen nicht gestattet.
Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Schwedt/Oder jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. Für etwaige Zutrittskontrollen führen Sie bitte Ausweispapiere (Bundespersonalausweis / Reisepass oder Dienstausweis) mit.
Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese Kontrollen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.
Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Schwedt/Oder ist das Rauchen nicht gestattet.