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© Amtsgericht Schwedt/Oder
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Organisation
Organisation:
Amtsgericht Schwedt/Oder
Standort
Straße:
Paul-Meyer-Straße 8
PLZ Ort:
16303 Schwedt/Oder
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 3332 539 0
Fax:
+49 3332 539 153
Organisation
Standort
Zusatzname 1:
Nebenstelle Grundbuchamt
Straße:
Flinkenberg 37 a
PLZ Ort:
16303 Schwedt/Oder
Ansprechpartner:

Wir stellen ein

Sie wollen bei uns arbeiten? Ausgeschriebene Stellen finden Sie nachfolgend oder unter Stellenausschreibungen.

Sie wollen bei uns arbeiten? Ausgeschriebene Stellen finden Sie nachfolgend oder unter Stellenausschreibungen.


Sprechzeiten

Organisation
Standort
Öffnungszeiten:
  • Montag
    09:00 bis 12:00 Uhr
  • Dienstag
    09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch
    keine Sprechzeit
  • Donnerstag
    09:00 bis 12:00 Uhr
  • Freitag
    keine Sprechzeit
Ansprechpartner:

Rechtsantragstelle

Die Rechtsantragstelle ist zu den Sprechzeiten geöffnet.  Jede Abteilung des Gerichts führt ihre eigene Rechtsantragstelle.

Die Rechtsantragstelle ist zu den Sprechzeiten geöffnet.  Jede Abteilung des Gerichts führt ihre eigene Rechtsantragstelle.

  • Information zum Bereitschaftsdienst

    Konzentrierter Bereitschaftsdienst ab dem 01.07.2013

    Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten und Zuständigkeitskonzentrationen vom 03.06.2010, GVBl. Nr. 28, wird der gerichtliche Bereitschaftsdienst ab dem 01.01.2013 für Eilanträge im Bereich des Amtsgerichts Schwedt/Oder ausschließlich durch das Amtsgericht Neuruppin (Bereitschaftsdiensttelefonnummer 03391-3950) wahrgenommen.

    Der konzentrierte Bereitschaftsdienst bei dem Amtsgericht Neuruppin steht an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Tagen für Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung.

    Bitte beachten Sie, dass Eilanträge an für den Bereitschaftsdienst unzuständige Gerichte erst wieder am nächsten Werktag bearbeitet werden können.

    Konzentrierter Bereitschaftsdienst ab dem 01.07.2013

    Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten und Zuständigkeitskonzentrationen vom 03.06.2010, GVBl. Nr. 28, wird der gerichtliche Bereitschaftsdienst ab dem 01.01.2013 für Eilanträge im Bereich des Amtsgerichts Schwedt/Oder ausschließlich durch das Amtsgericht Neuruppin (Bereitschaftsdiensttelefonnummer 03391-3950) wahrgenommen.

    Der konzentrierte Bereitschaftsdienst bei dem Amtsgericht Neuruppin steht an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Tagen für Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung.

    Bitte beachten Sie, dass Eilanträge an für den Bereitschaftsdienst unzuständige Gerichte erst wieder am nächsten Werktag bearbeitet werden können.

  • Informationen zum Kirchenaustritt

    Anträge zum Kirchenaustritt können ausschließlich persönlich zu den Sprechzeiten unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses nebst Meldebescheinigung gestellt werden.

    Anträge zum Kirchenaustritt können ausschließlich persönlich zu den Sprechzeiten unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses nebst Meldebescheinigung gestellt werden.

  • Informationen zu Grundbuchsachen

    Die Grundbuchabteilung nimmt Anträge auf Erteilung von Grundbuchauszügen, Grundbuchberichtigung und Namensberichtigung persönlich zu den Sprechzeiten sowie auch schriftlich entgegen.

    Die entsprechenden Formulare finden sie unter Service - Landeseinheitliche Formulare - Grundbuchsachen.

    Die Grundbuchabteilung nimmt Anträge auf Erteilung von Grundbuchauszügen, Grundbuchberichtigung und Namensberichtigung persönlich zu den Sprechzeiten sowie auch schriftlich entgegen.

    Die entsprechenden Formulare finden sie unter Service - Landeseinheitliche Formulare - Grundbuchsachen.

  • Informationen zu Beratungshilfesachen

    Sie können sich den Beratungshilfeantrag unter Service - Landeseinheitliche Formulare - Beratungs- und Prozesskostenhilfe herunterladen und zum Amtsgericht schicken. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, den Antrag persönlich zu den Sprechzeiten  beim Amtsgericht  zu stellen.

    Zu beiden Varianten (schriftliche oder persönliche Antragstellung) müssen Sie, sofern es auf Sie zutrifft, die entsprechenden Nachweise beifügen bzw. vorlegen. Die erforderlichen Nachweise sind dem nachfolgendem Hinweisblatt zu entnehmen.

    Sie können sich den Beratungshilfeantrag unter Service - Landeseinheitliche Formulare - Beratungs- und Prozesskostenhilfe herunterladen und zum Amtsgericht schicken. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, den Antrag persönlich zu den Sprechzeiten  beim Amtsgericht  zu stellen.

    Zu beiden Varianten (schriftliche oder persönliche Antragstellung) müssen Sie, sofern es auf Sie zutrifft, die entsprechenden Nachweise beifügen bzw. vorlegen. Die erforderlichen Nachweise sind dem nachfolgendem Hinweisblatt zu entnehmen.

  • Informationen zu Nachlasssachen

    Das Nachlassgericht nimmt ab sofort Anträge und Erklärungen unter folgenden Voraussetzungen entgegen:

    1. Die Beurkundung erfolgt nur nach einer Terminvergabe.
    2. Vor der Beurkundung der Erklärungen zur Erteilung eines Erbscheines sind die erforderlichen Unterlagen beim Gericht einzureichen.
    3. Die für die Antragseinreichung erforderlichen Formulare (z.B. den Antrag auf Eröffnung eines Testamentes) finden sie entweder unter Service - Landeseinheitliche Formulare - Nachlasssachen oder nachfolgend als Downloadlink. Bitte beachten Sie im Übrigen die folgenden Hinweise, Telefonnummern und insbesondere Merkblätter.

    Das Nachlassgericht nimmt ab sofort Anträge und Erklärungen unter folgenden Voraussetzungen entgegen:

    1. Die Beurkundung erfolgt nur nach einer Terminvergabe.
    2. Vor der Beurkundung der Erklärungen zur Erteilung eines Erbscheines sind die erforderlichen Unterlagen beim Gericht einzureichen.
    3. Die für die Antragseinreichung erforderlichen Formulare (z.B. den Antrag auf Eröffnung eines Testamentes) finden sie entweder unter Service - Landeseinheitliche Formulare - Nachlasssachen oder nachfolgend als Downloadlink. Bitte beachten Sie im Übrigen die folgenden Hinweise, Telefonnummern und insbesondere Merkblätter.

    Hinweise:

    Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Dies ist nicht zwingend der letzte melderechtliche Wohnsitz, sondern der Ort, an dem die verstorbene Person zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatte.

    Sie erreichen die Nachlassabteilung zu den angegebenen Sprechzeiten unter den folgenden Rufnummern:

    • 03332/ 539-128 oder
    • 03332/ 539-154

    Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Amtsgerichts kraft Gesetzes nicht berechtigt sind, Rechtsberatungen durchzuführen. Soweit die Einholung eines rechtlichen Rates erwünscht ist, wenden Sie sich bitte an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe (Notare/Rechtsanwälte).

    Hinweise:

    Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Dies ist nicht zwingend der letzte melderechtliche Wohnsitz, sondern der Ort, an dem die verstorbene Person zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatte.

    Sie erreichen die Nachlassabteilung zu den angegebenen Sprechzeiten unter den folgenden Rufnummern:

    • 03332/ 539-128 oder
    • 03332/ 539-154

    Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Amtsgerichts kraft Gesetzes nicht berechtigt sind, Rechtsberatungen durchzuführen. Soweit die Einholung eines rechtlichen Rates erwünscht ist, wenden Sie sich bitte an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe (Notare/Rechtsanwälte).

  • Information für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.

    Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Ansprechperson: 03332 539-122
    stellv. Ansprechperson: 03332 539-154

    Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.

    Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Ansprechperson: 03332 539-122
    stellv. Ansprechperson: 03332 539-154

    Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

  • Zeugenbetreuung

      • Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuer.

        Ansprechperson:
        Telefon 03332 539 - 122
        stellv. Ansprechperson:
        Telefon 03332 539 - 154

        Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuer erteilen keine Rechtsberatung.

        Bei Fragen, den Inhalt von Terminsladungen betreffend, wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle (siehe Kontaktdaten in der Ladung).


        Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg .  


        Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

      • Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuer.

        Ansprechperson:
        Telefon 03332 539 - 122
        stellv. Ansprechperson:
        Telefon 03332 539 - 154

        Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuer erteilen keine Rechtsberatung.

        Bei Fragen, den Inhalt von Terminsladungen betreffend, wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle (siehe Kontaktdaten in der Ladung).


        Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg .  


        Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

  • Anfahrt

    mit öffentlichen Verkehrsmitteln

    Schwedt ist Endpunkt der Bahnlinie RE 3 Berlin-Schwedt. Nächstliegender Fernbahnhof ist Angermünde.

    Variante 1

    • ab Angermünde mit der Deutschen Bahn bis Endstation Schwedt (Oder)
    • vom Bahnhof die Bahnhofstraße immer geradeaus bis zum Vierradener Platz (ca. 2000 m)

    Variante 2

    • ab Angermünde mit dem Bus der Linie 468 bis zur Haltestelle Schwedt, Vierradener Platz

    mit dem PKW

    • A11: Abfahrt Joachimsthal
    • B 198/B2: der Ausschilderung nach Schwedt folgen
    • am Kreisverkehr Pinnow auf der L284 (alte B2) geradeaus fahren

    am Kreisverkehr Ortseingang Schwedt gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Möglichkeit - Kreisverkehr 1. Abfahrt

    • Berliner Allee - Berliner Straße geradeaus bis zum Hinweisschild nach Polen (rechts)
    • auf der linken Seite kommen jetzt die Einmündungen der Vierradener Straße (Fußgängerzone) und der Oderstraße/Paul-Meyer-Straße, an deren Enden sich jeweils der Vierradener Platz mit Amtsgericht und Grundbuchamt befinden

    2. Möglichkeit - Kreisverkehr 2. Abfahrt (Richtung Oder-Center)

    • Karl-Teichmann-Straße bis zur ersten Einmündung (rechts)
    • Auguststraße-Bahnhofstraße geradeaus bis zum Vierradener Platz

    mit öffentlichen Verkehrsmitteln

    Schwedt ist Endpunkt der Bahnlinie RE 3 Berlin-Schwedt. Nächstliegender Fernbahnhof ist Angermünde.

    Variante 1

    • ab Angermünde mit der Deutschen Bahn bis Endstation Schwedt (Oder)
    • vom Bahnhof die Bahnhofstraße immer geradeaus bis zum Vierradener Platz (ca. 2000 m)

    Variante 2

    • ab Angermünde mit dem Bus der Linie 468 bis zur Haltestelle Schwedt, Vierradener Platz

    mit dem PKW

    • A11: Abfahrt Joachimsthal
    • B 198/B2: der Ausschilderung nach Schwedt folgen
    • am Kreisverkehr Pinnow auf der L284 (alte B2) geradeaus fahren

    am Kreisverkehr Ortseingang Schwedt gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Möglichkeit - Kreisverkehr 1. Abfahrt

    • Berliner Allee - Berliner Straße geradeaus bis zum Hinweisschild nach Polen (rechts)
    • auf der linken Seite kommen jetzt die Einmündungen der Vierradener Straße (Fußgängerzone) und der Oderstraße/Paul-Meyer-Straße, an deren Enden sich jeweils der Vierradener Platz mit Amtsgericht und Grundbuchamt befinden

    2. Möglichkeit - Kreisverkehr 2. Abfahrt (Richtung Oder-Center)

    • Karl-Teichmann-Straße bis zur ersten Einmündung (rechts)
    • Auguststraße-Bahnhofstraße geradeaus bis zum Vierradener Platz
  • Zugangskontrolle, Nichtraucherschutz

    Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Schwedt/Oder jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. Für etwaige Zutrittskontrollen führen Sie bitte Ausweispapiere (Bundespersonalausweis / Reisepass oder Dienstausweis) mit.

    Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese Kontrollen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Schwedt/Oder ist das Rauchen nicht gestattet.  

    Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Schwedt/Oder jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. Für etwaige Zutrittskontrollen führen Sie bitte Ausweispapiere (Bundespersonalausweis / Reisepass oder Dienstausweis) mit.

    Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese Kontrollen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Schwedt/Oder ist das Rauchen nicht gestattet.