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Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung im Strafverfahren sowie im Bußgeldverfahren bei den Gerichten des Landes Brandenburg (§ 55 Bundesdatenschutzgesetz - BDSG)

Die Gerichte des Landes Brandenburg verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in ge­setzlich geregelten Verfahren. Mit den nachfolgenden Informationen wird Ihnen ein Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, deren rechtliche Grundlagen und Ihre Rechte nach dem Datenschutzrecht gegeben. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach der Art der Aufgabenerledigung im Strafverfahren oder Bußgeldverfahren.

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de  (Bundesrecht) und http://bravors.brandenburg.de/de/vorschriften_schnellsuche  (Lan­desrecht Brandenburg) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung bei den Gerichten des Landes Brandenburg verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

a) Verantwortliche Stelle

Die verantwortliche Stelle ist die Präsidentin / der Präsident bzw. die Direktorin / der Direktor des Gerichts, bei dem Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Kontaktadresse des Internetauftritts.

b)  Ihre Ansprechperson bei Fragen zum Datenschutzrecht

Bei daten­schutzrechtlichen Fragen können Sie sich auch an die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n wenden. Sie erreichen sie/ihn unter den Kontaktdaten zu a). Ferner ist eine E-Mail-Adresse eingerichtet. Sie lautet:

Datenschutzbeauftragter@<gericht>.brandenburg.de

Die genaue Bezeichnung für <gericht> entnehmen Sie bitte ebenfalls den Kontaktdaten zu a). (Beispiel: Datenschutzbeauftragter@agp.brandenburg.de für das Amtsgericht Potsdam).

Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zu­ständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zu Gerichtsverfahren geben und keine Rechtsberatung erteilen.

2. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten?

Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitung ge­nügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrneh­mung der Aufgaben der Gerichte des Landes Brandenburg für das Strafverfahren oder Bußgeldverfahren erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.

Die Gerichte des Landes Brandenburg dürfen ohne Ihre Einwilligung nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) und des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) Untersuchungshandlungen vornehmen sowie Beweise erheben und dazu Ihre Daten verarbeiten. Des Weiteren geben die Vorschriften des Achten Buches der Strafprozessordnung, hier insbesondere die §§ 483 ff StPO, und § 49 c OWiG die Grundlage für eine Datenverarbeitung.  So dürfen nach § 483 StPO die personenbezogenen Daten für Zwecke des Verfahrens in Dateien verarbeitet werden. Die Daten dürfen auch für andere Strafverfahren, die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Gnadensachen genutzt werden. Die in § 484 Absatz 1 StPO enumerativ aufgezählten Daten dürfen darüber hinaus für Zwecke künftiger Strafverfahren verarbeitet werden. Weiterhin dürfen personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang für Zwecke der Vorgangsverwaltung verarbeitet werden (§ 485 StPO).

Die Gerichte des Landes Brandenburg dürfen ferner personenbezogene Daten ohne Ihre Einwilligung zum Zwecke der Strafvollstreckung und der strafrechtlichen Rehabilitierung verarbeiten.

3. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

Der Auskunftsanspruch, ob und welche personenbezogenen Daten von Ihnen bei den Gerichten verarbeitet werden, ergibt sich aus § 57 BDSG sowie den Verfahrensvorschriften (u.A. § 147 StPO).

In § 58 BDSG sowie den entsprechenden Verfahrensvorschriften (u.A. § 489 StPO) sind Ihre Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung geregelt.

4. Ihr Recht auf Anrufung der Landesbeauftragten für den Datenschutz

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich an die

Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow

oder an die

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
53117 Bonn

zu wenden.

Letzte Aktualisierung: 16.04.2021 um 00:00 Uhr
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