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Wissenschaftliche Mitarbeit an Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg (referendariatsbegleitend)

Logo Wissenschaftliche Mitarbeit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
© OLG
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Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg beabsichtigen 

im Jahr 2024

in ihrem Geschäftsbereich wissenschaftlich Mitarbeitende (w/m/d) einzustellen.

Voraussetzungen:

Sie befinden sich in der ersten Station des Referendariats im Land Brandenburg und haben Ihr erstes Staatsexamen mit mindestens acht Punkten abgeschlossen.

Sie möchten begleitend zum Referendariat Praxiserfahrungen an einem  Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder einer Staatsanwaltschaft sammeln, um einen vertieften Eindruck in die Arbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu bekommen und können sich vorstellen oder haben bereits den Wunsch, Richterin/Richter oder Staatsanwältin/Staatsanwalt zu werden?

Dann bewerben Sie sich für eine Stelle als

wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d).

Als wissenschaftlich Mitarbeitende haben Sie die Möglichkeit,  die Rechtsprechung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder an einer Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg  unmittelbar zu unterstützen. 

Folgende Aufgaben können in Betracht kommen:

  • juristische Recherchen
  • Erstellung von Voten zu konkreten Rechtsfragen
  • Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen
  • Erstellung von Normen- oder Entscheidungssammlungen
  • Einbindung in die Bearbeitung und Organisation von Massenverfahren wie beispielsweise Fluggastrechte bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen (Fallgruppenbildung, Entwurf/Anpassung von Textbausteinen, Anlage und Pflege von Entscheidungssammlungen, Sichtung und Aufbereitung von Schriftsatzanlagen)
  • Zuarbeit bei der Strukturierung von Großverfahren (z.B. durch Aufarbeitung umfangreichen Tatsachenvortrags)
  • Übertragung von Verwaltungsaufgaben (z.B. Organisation von Besprechungen)
  • Wahrnehmung des Sitzungsdienstes bei den Amtsgerichten, Teilnahme an staatsanwaltschaftlichen Ermittlungshandlungen

Was Sie erwartet:

  • Bei Ihrer Arbeit werden Sie vor Ort von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen betreut.
  • Das befristete Beschäftigungsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von 6 bis maximal 10 Stunden wird nach der Entgeltgruppe E13 TV-L vergütet.
  • Die Beschäftigungsdauer soll sechs Monate nicht unterschreiten und maximal ein Jahr umfassen.
  • Die genaue Beschäftigungsdauer und die Wochenarbeitszeit werden jeweils individuell im Rahmen des Bewerbungsgesprächs festgelegt.
  • Die Arbeitszeitgestaltung erfolgt nach individueller Absprache am Einsatzgericht unter Beachtung der wöchentlichen Arbeitszeit. Dabei wird grundsätzlich ein fester Arbeitstag wöchentlich festgelegt. Auch Homeoffice ist nach Absprache möglich.
  • Maximal 43 Stunden monatlich darf während des Referendariats eine Nebentätigkeit ausgeübt werden. Weitere bereits laufende Nebentätigkeiten sind entsprechend zeitlich zu reduzieren oder zu beenden.
  • Die Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter beginnt in der Regel frühestens nach Abschluss der Zivilstation, spätestens zu Beginn des 6. Ausbildungsmonats.

Sie sind interessiert?

Dann bewerben Sie sich je nach Einsatzwunsch (Staatsanwaltschaft oder ordentliche Gerichtsbarkeit) formlos per E-Mail an:

Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts

Dezernat1@olg.brandenburg.de 

Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg

Verwaltung@gsta.brandenburg.de

Schreiben Sie, weshalb Sie wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter werden möchten. Teilen Sie in Ihrer Bewerbung mit, welche Aufgaben an welchem Gericht oder an welcher Staatsanwaltschaft Sie am meisten interessieren und wann Sie mit Ihrer Arbeit beginnen möchten.

Fügen Sie bitte einen Scan Ihres Gesamtzeugnisses der ersten juristischen Prüfung und einen Lebenslauf bei.

Bitte erteilen Sie formlos Ihr Einverständnis zur Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung zum wissenschaftlich Mitarbeitenden und zur Einsichtnahme in Ihre Referendarakte.

Anerkannte Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig  berücksichtigt.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an den Personaldezernenten für den richterlichen Dienst des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Herrn Zwick (Telefon: 03381 399-402), den Personaldezernenten für den staatsanwaltlichen Dienst, Herrn Wagner (Telefon: 03381/ 2082-211) oder an die Sachgebietsleiterin des Dezernates 1, Frau Wacker (Telefon: 03381 399-238), oder schreiben Sie an Dezernat1@olg.brandenburg.de  oder an Verwaltung@gsta.brandenburg.de.