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Wissenschaftliche Mitarbeit an Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg (referendariatsbegleitend)

Logo Wissenschaftliche Mitarbeit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
© OLG
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Wen wir suchen:

Sie befinden sich in der ersten Station des Referendariats im Land Brandenburg und möchten begleitend zum Referendariat Praxiserfahrungen sammeln, um einen vertieften Eindruck in die Arbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu bekommen? Sie können sich vorstellen oder haben vielleicht bereits den Wunsch, Richterin/Richter oder Staatsanwalt/Staatsanwältin zu werden?

Sie haben im ersten Staatsexamen mindestens acht Punkte?

Dann werden Sie

wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d).

Als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter eröffnet sich Ihnen die Möglichkeit, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie der Staatsanwaltschaft oder der Fachgerichtsbarkeit die Rechtsprechung des Landes Brandenburg zu unterstützen - beispielsweise durch juristische Recherchen, bei der Bearbeitung und Organisation von Großverfahren (z. B. Fluggastrechte bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen) oder durch die Erstellung von Entscheidungsentwürfen.

Was Sie erwartet:

  • In einem persönlichen Gespräch stimmen wir gemeinsam ab, wie Ihre persönlichen Einsatzwünsche berücksichtigt werden können.
  • Bei Ihrer Arbeit werden Sie vor Ort von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen betreut.
  • Das befristete Beschäftigungsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von 6 bis maximal 10 Stunden wird nach der Entgeltgruppe E13 TV-L vergütet.
  • Der Beschäftigungsdauer soll sechs Monate nicht unterschreiten und maximal ein Jahr umfassen.
  • Die genaue Beschäftigungsdauer und die Wochenarbeitszeit werden jeweils individuell im Rahmen des Bewerbungsverfahrens festgelegt.
  • Die Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter beginnt in der Regel frühestens nach Abschluss der Zivilstation, spätestens zu Beginn des 6. Ausbildungsmonats – während der Strafstation (d. h. innerhalb des 5. Ausbildungsmonats)  an einem Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg (Amtsgericht, Landgericht oder dem Brandenburgischen Oberlandesgericht).
  • Nach Ablauf von vier Monaten wird dem wissenschaftlich Mitarbeitenden angeboten, nach sechsmonatiger Tätigkeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in eine Fachgerichtsbarkeit oder zur Staatsanwaltschaft zu wechseln. 

Sie sind interessiert?

Dann bewerben Sie sich bis zum 15. April 2023 formlos per E-Mail an  Dezernat1@olg.brandenburg.de oder schriftlich an:

Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel

Schreiben Sie, weshalb Sie wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter werden möchten. Teilen Sie in Ihrer Bewerbung mit, welche Aufgaben an welchem Gericht/Staatsanwaltschaft Sie am meisten interessieren.

Die Auswahlentscheidung und der Vertragsschluss erfolgen voraussichtlich im Mai 2023.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an den Personaldezernenten Herrn Zwick (Telefon: 03381 399-402).