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Handelsregister

In den am Sitz des Landgerichtes ansässigen Amtsgerichten geführten Handelsregistern (Amtsgericht Neuruppin für den Bereich des Landgerichtsbezirk Neuruppin) werden die wesentlichen Rechtsverhältnisse der Kaufleute und Unternehmen registriert. Es dient daher der Sicherheit des geschäftlichen Verkehrs. Aufgabe ist es, die wesentlichen Rechtsverhältnisse der Unternehmen zu offenbaren.

Das Handelsregister ist aufgeteilt in

Abteilung A (HRA) für

  • den Einzelkaufmann, die Einzelkauffrau (e.K., e.Kfm., e.Kfr.)
  • die offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • die Kommanditgesellschaft (KG)
  • die Sonderformen der Personengesellschaften
    (AG & Co OHG, GmbH & Co OHG, AG & Co KG, GmbH & Co KG, UG (haftungsbeschränkt) & Co KG
  • die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
  • juristische Personen (z.B. Sparkassen)

Abteilung B (HRB) für

  • die Unternehmergesellschaft (UG (haftungsbeschränkt)
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • die Aktiengesellschaft (AG)
  • die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA, AG & Co KGaA)
  • den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

Weitere beim Amtsgericht Neuruppin geführte Register sind das

Genossenschaftregister (GnR) für

  • die eingetragene Genossenschaft (eG)

und das Partnerschaftsregister (PR) für

  • die Partnerschaftsgesellschaft (und Partner oder Partnerschaft)
  • die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartmbB oder PartGmbB)

Das Gericht hat die Eintragungen in das Handelsregister durch Veröffentlichung unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de bekannt zu machen. Soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt, werden die Eintragungen ihrem ganzen Inhalte nach veröffentlicht.

Anmeldung zum Handelsregister

Seit dem 1.1.2007 sind Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister, das Genossenschaftsregister und dem Partnerschaftsregister sowie andere Dokumente elektronisch einzureichen. Die Poststelle des Amtsgerichts Neuruppin ist in Registersachen ausschließlich über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP erreichbar. Für den Zugriff auf das elektronische Postfach der Registergerichte müssen Sie die Kommunikationssoftware „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach“ nutzen, die sie lizenz- und kostenfrei von der Website www.egvp.de herunterladen können. Weitere Einzelheiten zu dem Verfahren finden Sie hier


Handelsregister Online 

Ab dem 1.01.2007 können Sie über das neue Registerportal www.handelsregister.de/ bundesweit Daten aus den Registern abrufen. Hier ist noch eine gesonderte Anmeldung am neuen Registerportal erforderlich. Bitte rufen Sie www.handelsregister.de auf, dort erfahren Sie weitere Einzelheiten.

Ebenfalls ab 1.1.2007 steht Ihnen das Unternehmensregister zur Einsicht und Auskunft zur Verfügung. Informationen (z.B. Fragen zum Support, zur Gebührenstruktur und zur Anmeldeprozedure). erhalten Sie im Internet unter www.unternehmensregister.de.

Der EU-Binnenmarkt hat dazu geführt, dass die Zahl der Unternehmen, die über Landesgrenzen hinweg expandieren, zugenommen hat. Seit Juni 2017 sind die Unternehmensregister aller EU-Länder miteinander verbunden und durchsuchbar. Mithilfe des Europäischen Justizportals können Sie nach Informationen aus nationalen Unternehmensregistern suchen und auf diese Informationen zugreifen .

Achtung! Wichtiger Hinweis des Registergerichts:

Häufig erstellen private "Wirtschaftsverlage" amtlich aussehende Rechnungen für Eintragungen in private Register kurz nach Veröffentlichung der im hiesigen Handelsregister erfolgten Eintragung. Diese Angebote in Form von Rechnungen sind der gerichtlichen Kostenrechnung nachempfunden. Teilweise werden diese Rechnungen sogar gefälscht und sind bis auf die Kontoverbindung identisch mit der hier zu erstellenden Rechnung.

Es handelt sich hierbei NICHT um die Rechnung für die Eintragung in das Handelsregister.
Die Kostenrechnung des Gerichts für die Gebühren und Auslagen der Handelsregistereintragung wird Ihnen ausschließlich von der
Landeshauptkasse - Zentrales Forderungsmanagement - des Landes Brandenburg übermittelt.

Anfallende Gerichtskosten sind nur auf das Konto der Landeshauptkasse - Zentrales Forderungsmanagement -
(BIC: WELADEDDXXX, IBAN: DE63 3005 0000 7110 4040 06) zu zahlen.