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Amtsgericht Nauen
Paul-Jerchel-Straße 9, 14641 Nauen
Tel.: 03321 4452-0,
Fax: 03321 455 347
Einschränkungen aufgrund der Pandemiegefahr wegen Coronavirus (COVID-19)
Im Hinblick auf die weiterhin bestehende Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus soll das Amtsgericht Nauen während der allgemeinen Sprechzeiten nur nach telefonischer Terminvereinbarung betreten werden.
Angelegenheiten, die kein persönliches Erscheinen erfordern (z.B. Zeugen-, Sachverständigen- und Dolmetscherentschädigung, Beratungs- und Prozesskostenhilfe, Grundbuchauszüge) sind weiterhin auf schriftlichem Wege zu beantragen. Eine Vielzahl von Formularen sind in der Rubrik „Formulare“ abrufbar.
Termine und Auskünfte erteilen die zuständigen Geschäftsstellen. Diese erreichen Sie über die Zentrale 03321/ 4452-0.
Bereitschaftsdienst:
Für unaufschiebbare Angelegenheiten ist an nicht dienstfreien Tagen in der Zeit von 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr (freitags ab 14.00 Uhr) und an dienstfreien Tagen in der Zeit von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der vom Amtsgericht Potsdam wahrgenommen wird.
Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die örtliche Polizeidienststelle:
Tel. 03321 4000
Darüber hinaus erreichen Sie den Bereitschaftsdienst am Wochenende und an den Feiertagen direkt in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch unter der Nummer 0331 2017-2254, per Fax unter der Nummer 0331 2017-2960 oder persönlich in der Hegelallee 8 in 14467 Potsdam.