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Das Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Nauen
© Amtsgericht Nauen
Das Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Nauen
© Amtsgericht Nauen
Organisation
Organisation:
Amtsgericht Nauen
Standort
Straße:
Paul-Jerchel-Straße 9
PLZ Ort:
14641 Nauen
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 3321 4452 - 0
Fax:
+49 3321 4553 - 47

Das Amtsgericht informiert

Termine in der Nachlassabteilung:
Aufgrund der Pilotierung der elektronischen Akte ist ab dem 04.03.2024 für persönliche Vorsprachen zwingend die Vereinbarung eines Termins erforderlich.

Das Amtsgericht informiert

Termine in der Nachlassabteilung:
Aufgrund der Pilotierung der elektronischen Akte ist ab dem 04.03.2024 für persönliche Vorsprachen zwingend die Vereinbarung eines Termins erforderlich.

Sprechzeiten

Organisation
Standort
Öffnungszeiten:
  • Montag
    09.00 bis 12.00 Uhr
  • Dienstag
    09.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 17.30 Uhr
  • Mittwoch
    keine Sprechzeiten
  • Donnerstag
    09.00 bis 12.00 Uhr
  • Freitag
    keine Sprechzeiten
Ansprechpartner:

Angelegenheiten, die kein persönliches Erscheinen erfordern (z.B. Zeugen-, Sachverständigen- und Dolmetscherentschädigung, Beratungs- und Prozesskostenhilfe, Grundbuchauszüge) können Sie weiterhin auf schriftlichem Wege beantragen. Eine Vielzahl von Formularen sind unter Service - Formulare abrufbar.

Wenn Sie persönlich einen Antrag stellen wollen, bitten wir Sie, telefonisch mit der Geschäftsstelle der jeweiligen Abteilung einen Termin zu vereinbaren. Das erspart Ihnen längere Wartezeiten. Außerdem können Sie bereits erfahren, welche Unterlagen Sie mitbringen müssten. Termine und Auskünfte erteilen die zuständigen Geschäftsstellen. Diese erreichen Sie über die Zentrale 03321/ 4452-0 oder über die unter Abteilungen angegebenen Telefonnummern.

In Nachlasssachen ist die vorherige telefonische Vereinbarung eines Termins zur Absprache über die vorzulegenden Dokumente besonders wichtig. Angelegenheiten mit vorheriger Terminvereinbarung werden vorrangig bearbeitet.

Angelegenheiten, die kein persönliches Erscheinen erfordern (z.B. Zeugen-, Sachverständigen- und Dolmetscherentschädigung, Beratungs- und Prozesskostenhilfe, Grundbuchauszüge) können Sie weiterhin auf schriftlichem Wege beantragen. Eine Vielzahl von Formularen sind unter Service - Formulare abrufbar.

Wenn Sie persönlich einen Antrag stellen wollen, bitten wir Sie, telefonisch mit der Geschäftsstelle der jeweiligen Abteilung einen Termin zu vereinbaren. Das erspart Ihnen längere Wartezeiten. Außerdem können Sie bereits erfahren, welche Unterlagen Sie mitbringen müssten. Termine und Auskünfte erteilen die zuständigen Geschäftsstellen. Diese erreichen Sie über die Zentrale 03321/ 4452-0 oder über die unter Abteilungen angegebenen Telefonnummern.

In Nachlasssachen ist die vorherige telefonische Vereinbarung eines Termins zur Absprache über die vorzulegenden Dokumente besonders wichtig. Angelegenheiten mit vorheriger Terminvereinbarung werden vorrangig bearbeitet.

Telefonische Erreichbarkeit

Organisation
Organisation:
Amtsgericht Nauen
Standort
Öffnungszeiten:
  • Montag
    09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
  • Dienstag
    09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
  • Mittwoch
    09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
  • Donnerstag
    09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
  • Freitag
    09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr
Ansprechpartner:
  • Bereitschaftsdienst

    Für unaufschiebbare Angelegenheiten ist an nicht dienstfreien Tagen in der Zeit von 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr (freitags ab 14.00 Uhr) und an dienstfreien Tagen in der Zeit von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der vom Amtsgericht Potsdam wahrgenommen wird.

    Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die örtliche Polizeidienststelle: Tel. 03321 4000

    Darüber hinaus  erreichen Sie den Bereitschaftsdienst am Wochenende und an den Feiertagen direkt in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch unter der Nummer 0331 2017-2254, per Fax unter der Nummer 0331 2017-2960 oder persönlich in der Hegelallee 8 in 14467 Potsdam.

    Für unaufschiebbare Angelegenheiten ist an nicht dienstfreien Tagen in der Zeit von 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr (freitags ab 14.00 Uhr) und an dienstfreien Tagen in der Zeit von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der vom Amtsgericht Potsdam wahrgenommen wird.

    Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die örtliche Polizeidienststelle: Tel. 03321 4000

    Darüber hinaus  erreichen Sie den Bereitschaftsdienst am Wochenende und an den Feiertagen direkt in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch unter der Nummer 0331 2017-2254, per Fax unter der Nummer 0331 2017-2960 oder persönlich in der Hegelallee 8 in 14467 Potsdam.

  • Informationen für Menschen mit Behinderung

    Der Zugang für Menschen mit Behinderung befindet sich im Neubau des Amtsgerichts (weißes Gebäude). Da das Hauptgebäude und das Nebengebäude (Familiengericht) unter Denkmalschutz stehen, ist kein barrierefreier Zugang möglich.

    Menschen mit Behinderung sollten deshalb insbesondere bei Ladungen zu Verhandlungen in Saal 101 und bei Verhandlungen im Familiengericht telefonisch um eine Verlegung bitten.

    Ansprechperson für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Ansprechperson
    Frau Fleischer - Telefon: 03321 4452-311

    Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.


    Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden Sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf

    Der Zugang für Menschen mit Behinderung befindet sich im Neubau des Amtsgerichts (weißes Gebäude). Da das Hauptgebäude und das Nebengebäude (Familiengericht) unter Denkmalschutz stehen, ist kein barrierefreier Zugang möglich.

    Menschen mit Behinderung sollten deshalb insbesondere bei Ladungen zu Verhandlungen in Saal 101 und bei Verhandlungen im Familiengericht telefonisch um eine Verlegung bitten.

    Ansprechperson für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Ansprechperson
    Frau Fleischer - Telefon: 03321 4452-311

    Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.


    Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden Sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf

  • Zeugenbetreuung

    Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuerin:

    Frau Fleischer - Telefon: 03321 4452-311

    Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuerin erteilen keine Rechtsberatung.

    Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg.

    Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

    Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuerin:

    Frau Fleischer - Telefon: 03321 4452-311

    Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuerin erteilen keine Rechtsberatung.

    Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg.

    Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

  • Anfahrt

    Anreise mit dem PKW

    • Auf der Bundesstraße 5 aus Richtung Berlin oder Friesack kommend nehmen Sie bitte die Abfahrt Nauen-Krankenhaus.
    • Folgen Sie nun dieser Straße vorbei an dem Krankenhaus auf der rechten, dem Finanzamt auf der linken Seite und biegen unmittelbar beim Hinweisschild "Amtsgericht" rechts in die Paul-Jerchel-Str. ein.
    • Das Gericht befindet sich nach der ersten Querstraße auf der linken Seite. 

    Parkmöglichkeiten befinden sich neben dem Finanzamt.

    Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

    Hinweise zur Anfahrt mit offentlichen Verkehrsmitteln erhalten Sie unter nachfolgendem Link: www.vbb.de

    Eingang für Menschen mit Behinderung

    Der Zugang für Menschen mit Behinderung befindet sich im Neubau des Amtsgerichts (weißes Gebäude). Da das Hauptgebäude und das Nebengebäude (Familiengericht) unter Denkmalschutz stehen, ist kein barrierefreier Zugang möglich. Menschen mit Behinderung sollten deshalb insbesondere bei Ladungen zu Verhandlungen in Saal 101 und bei Verhandlungen im Familiengericht telefonisch um eine Verlegung bitten.

    Anreise mit dem PKW

    • Auf der Bundesstraße 5 aus Richtung Berlin oder Friesack kommend nehmen Sie bitte die Abfahrt Nauen-Krankenhaus.
    • Folgen Sie nun dieser Straße vorbei an dem Krankenhaus auf der rechten, dem Finanzamt auf der linken Seite und biegen unmittelbar beim Hinweisschild "Amtsgericht" rechts in die Paul-Jerchel-Str. ein.
    • Das Gericht befindet sich nach der ersten Querstraße auf der linken Seite. 

    Parkmöglichkeiten befinden sich neben dem Finanzamt.

    Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

    Hinweise zur Anfahrt mit offentlichen Verkehrsmitteln erhalten Sie unter nachfolgendem Link: www.vbb.de

    Eingang für Menschen mit Behinderung

    Der Zugang für Menschen mit Behinderung befindet sich im Neubau des Amtsgerichts (weißes Gebäude). Da das Hauptgebäude und das Nebengebäude (Familiengericht) unter Denkmalschutz stehen, ist kein barrierefreier Zugang möglich. Menschen mit Behinderung sollten deshalb insbesondere bei Ladungen zu Verhandlungen in Saal 101 und bei Verhandlungen im Familiengericht telefonisch um eine Verlegung bitten.

  • Zugangskontrolle, Nichtraucherschutz

    Zugangskontrollen: Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben.

    Für etwaige Zutrittskontrollen führen Sie bitte Ausweispapiere (Bundespersonalausweis/Reisepass oder Dienstausweis) mit.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Nauen ist das Rauchen nicht gestattet.

    Zugangskontrollen: Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben.

    Für etwaige Zutrittskontrollen führen Sie bitte Ausweispapiere (Bundespersonalausweis/Reisepass oder Dienstausweis) mit.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Nauen ist das Rauchen nicht gestattet.