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© Amtsgericht Nauen
Das Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Nauen
© Amtsgericht Nauen
Organisation
Organisation:
Amtsgericht Nauen
Standort
Straße:
Paul-Jerchel-Straße 9
PLZ Ort:
14641 Nauen
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 3321 4452 - 0
Fax:
+49 3321 4553 - 47

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Sie wollen bei uns arbeiten? Ausgeschriebene Stellen finden Sie nachfolgend oder unter aktuelle Stellenangebote.

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Das Amtsgericht informiert

Wichtige Information der Nachlassabteilung (Amtsgericht Nauen)

Wegen Personalengpässen ist der Dienstbetrieb derzeit stark eingeschränkt.

      • Termin Erbscheinsantrag: Bitte senden Sie uns vorab den Vordruck Vorbereitung Termin Erbscheinsantrag zu.
      • Telefonzeiten
        Mo–Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
        Di: 15:00 – 18:00 Uhr
        Mi: 13:00 – 16:00 Uhr
      • Hinweis: Wir bitten freundlich darum, von Sachstandsanfragen abzusehen.

    Hinweis zur Zahlstelle des Amtsgerichts Nauen

    Die Zahlstelle vor Ort ist geschlossen. Bitte nutzen Sie für Einzahlungen die Landeshauptkassen:

      • Potsdam: Steinstraße 104–106, Haus 6, 14480 Potsdam
      • Frankfurt (Oder): Müllroser Chaussee 49, Haus 8, 15236 Frankfurt (Oder)

    Wichtige Information der Nachlassabteilung (Amtsgericht Nauen)

    Wegen Personalengpässen ist der Dienstbetrieb derzeit stark eingeschränkt.

        • Termin Erbscheinsantrag: Bitte senden Sie uns vorab den Vordruck Vorbereitung Termin Erbscheinsantrag zu.
        • Telefonzeiten
          Mo–Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
          Di: 15:00 – 18:00 Uhr
          Mi: 13:00 – 16:00 Uhr
        • Hinweis: Wir bitten freundlich darum, von Sachstandsanfragen abzusehen.

      Hinweis zur Zahlstelle des Amtsgerichts Nauen

      Die Zahlstelle vor Ort ist geschlossen. Bitte nutzen Sie für Einzahlungen die Landeshauptkassen:

        • Potsdam: Steinstraße 104–106, Haus 6, 14480 Potsdam
        • Frankfurt (Oder): Müllroser Chaussee 49, Haus 8, 15236 Frankfurt (Oder)

      Sprechzeiten

      Organisation
      Standort
      Öffnungszeiten:
      • Montag
        09.00 bis 12.00 Uhr
      • Dienstag
        09.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 17.30 Uhr
      • Mittwoch
        keine Sprechzeiten
      • Donnerstag
        09.00 bis 12.00 Uhr
      • Freitag
        keine Sprechzeiten
      Ansprechpartner:

      Wenn Sie persönlich einen Antrag stellen wollen, bitten wir Sie, telefonisch mit der Geschäftsstelle der jeweiligen Abteilung einen Termin zu vereinbaren. Das erspart Ihnen längere Wartezeiten. Außerdem können Sie bereits erfahren, welche Unterlagen Sie mitbringen müssten. Termine und Auskünfte erteilen die zuständigen Geschäftsstellen. Diese erreichen Sie über die Zentrale 03321/ 4452-0 oder über die unter Abteilungen angegebenen Telefonnummern.

      Termine in der Nachlassabteilung: Für persönliche Vorsprachen in der Nachlassabteilung ist zwingend die Vereinbarung eines Termins erforderlich. mehr ...

      Angelegenheiten, die kein persönliches Erscheinen erfordern (z.B. Zeugen-, Sachverständigen- und Dolmetscherentschädigung, Beratungs- und Prozesskostenhilfe, Grundbuchauszüge) können Sie weiterhin auf schriftlichem Wege beantragen. Eine Vielzahl von Formularen sind unter Service - Formulare abrufbar.

      Wenn Sie persönlich einen Antrag stellen wollen, bitten wir Sie, telefonisch mit der Geschäftsstelle der jeweiligen Abteilung einen Termin zu vereinbaren. Das erspart Ihnen längere Wartezeiten. Außerdem können Sie bereits erfahren, welche Unterlagen Sie mitbringen müssten. Termine und Auskünfte erteilen die zuständigen Geschäftsstellen. Diese erreichen Sie über die Zentrale 03321/ 4452-0 oder über die unter Abteilungen angegebenen Telefonnummern.

      Termine in der Nachlassabteilung: Für persönliche Vorsprachen in der Nachlassabteilung ist zwingend die Vereinbarung eines Termins erforderlich. mehr ...

      Angelegenheiten, die kein persönliches Erscheinen erfordern (z.B. Zeugen-, Sachverständigen- und Dolmetscherentschädigung, Beratungs- und Prozesskostenhilfe, Grundbuchauszüge) können Sie weiterhin auf schriftlichem Wege beantragen. Eine Vielzahl von Formularen sind unter Service - Formulare abrufbar.

      Telefonische Erreichbarkeit

      Organisation
      Organisation:
      Amtsgericht Nauen
      Standort
      Öffnungszeiten:
      • Montag
        09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
      • Dienstag
        09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
      • Mittwoch
        09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
      • Freitag
        09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr
      Ansprechpartner:

      Bereitschaftsdienst

      Für unaufschiebbare Angelegenheiten ist an nicht dienstfreien Tagen in der Zeit von 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr (freitags ab 14.00 Uhr) und an dienstfreien Tagen in der Zeit von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der vom Amtsgericht Potsdam wahrgenommen wird.

      Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die örtliche Polizeidienststelle: Tel. 03321 4000

      Darüber hinaus  erreichen Sie den Bereitschaftsdienst am Wochenende und an den Feiertagen direkt in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch unter der Nummer 0331 2017-2254, per Fax unter der Nummer 0331 2017-2961 oder persönlich in der Hegelallee 8 in 14467 Potsdam.

      Für unaufschiebbare Angelegenheiten ist an nicht dienstfreien Tagen in der Zeit von 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr (freitags ab 14.00 Uhr) und an dienstfreien Tagen in der Zeit von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der vom Amtsgericht Potsdam wahrgenommen wird.

      Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die örtliche Polizeidienststelle: Tel. 03321 4000

      Darüber hinaus  erreichen Sie den Bereitschaftsdienst am Wochenende und an den Feiertagen direkt in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch unter der Nummer 0331 2017-2254, per Fax unter der Nummer 0331 2017-2961 oder persönlich in der Hegelallee 8 in 14467 Potsdam.

      Informationen zu Nachlasssachen

      Hinweis: Beurkundungen von Erbscheinsanträgen sowie Erbausschlagungen können auch bei jedem Notar und dem Amtsgericht Ihres Wohnortes erfolgen.

      Das Nachlassgericht nimmt ab sofort Anträge und Erklärungen unter folgenden Voraussetzungen entgegen:

      1. Die Beurkundung von Erbscheinsanträgen und Erbausschlagungen erfolgt nur nach einer Terminvergabe.
      2. Vor der Beurkundung eines Erbscheinsantrages sind die erforderlichen Unterlagen und das Formular Vorbereitung Termin Erbscheinsantrag beim Gericht einzureichen.

      Hinweis: Beurkundungen von Erbscheinsanträgen sowie Erbausschlagungen können auch bei jedem Notar und dem Amtsgericht Ihres Wohnortes erfolgen.

      Das Nachlassgericht nimmt ab sofort Anträge und Erklärungen unter folgenden Voraussetzungen entgegen:

      1. Die Beurkundung von Erbscheinsanträgen und Erbausschlagungen erfolgt nur nach einer Terminvergabe.
      2. Vor der Beurkundung eines Erbscheinsantrages sind die erforderlichen Unterlagen und das Formular Vorbereitung Termin Erbscheinsantrag beim Gericht einzureichen.

      Sie erreichen die Nachlassabteilung zu den angegebenen Sprechzeiten unter den folgenden Rufnummern:

      Abteilung 6 (Buchstaben A - H)

      Tel.: 03321/4452-209

      Abteilung 6 (Buchstaben I - K)

      Tel.: 03321/4452-210

      Abteilung 7 (Buchstaben L - M, O-Q)

      Tel.: 03321/4452-210

      Abteilung 7 (Buchstaben N, R - Z)

      Tel.: 03321/4452-253

      Maßgeblich ist der jeweilige Erstbuchstabe des Nachnamens der verstorbenen Person.

      Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Amtsgerichts kraft Gesetzes nicht berechtigt sind, Rechtsberatungen durchzuführen. Soweit die Einholung eines rechtlichen Rates erwünscht ist, werden Sie gebeten, sich an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe zu wenden.

      Weitere Formulare, Hinweis- und Merkblätter in Nachlasssachen finden Sie unter: Service | Landeseinheitliche Formulare | Nachlasssachen

      Sie erreichen die Nachlassabteilung zu den angegebenen Sprechzeiten unter den folgenden Rufnummern:

      Abteilung 6 (Buchstaben A - H)

      Tel.: 03321/4452-209

      Abteilung 6 (Buchstaben I - K)

      Tel.: 03321/4452-210

      Abteilung 7 (Buchstaben L - M, O-Q)

      Tel.: 03321/4452-210

      Abteilung 7 (Buchstaben N, R - Z)

      Tel.: 03321/4452-253

      Maßgeblich ist der jeweilige Erstbuchstabe des Nachnamens der verstorbenen Person.

      Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Amtsgerichts kraft Gesetzes nicht berechtigt sind, Rechtsberatungen durchzuführen. Soweit die Einholung eines rechtlichen Rates erwünscht ist, werden Sie gebeten, sich an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe zu wenden.

      Weitere Formulare, Hinweis- und Merkblätter in Nachlasssachen finden Sie unter: Service | Landeseinheitliche Formulare | Nachlasssachen

      Informationen für Menschen mit Behinderung

      Der Zugang für Menschen mit Behinderung befindet sich im Neubau des Amtsgerichts (weißes Gebäude). Da das Hauptgebäude und das Nebengebäude (Familiengericht) unter Denkmalschutz stehen, ist kein barrierefreier Zugang möglich.

      Menschen mit Behinderung sollten deshalb insbesondere bei Ladungen zu Verhandlungen in Saal 101 und bei Verhandlungen im Familiengericht telefonisch um eine Verlegung bitten.

      Ansprechperson für Menschen mit Behinderung

      Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

      Ansprechperson
      Frau Fleischer - Telefon: 03321 4452-311

      Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.


      Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden Sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf

      Der Zugang für Menschen mit Behinderung befindet sich im Neubau des Amtsgerichts (weißes Gebäude). Da das Hauptgebäude und das Nebengebäude (Familiengericht) unter Denkmalschutz stehen, ist kein barrierefreier Zugang möglich.

      Menschen mit Behinderung sollten deshalb insbesondere bei Ladungen zu Verhandlungen in Saal 101 und bei Verhandlungen im Familiengericht telefonisch um eine Verlegung bitten.

      Ansprechperson für Menschen mit Behinderung

      Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

      Ansprechperson
      Frau Fleischer - Telefon: 03321 4452-311

      Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.


      Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden Sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf

      Zeugenbetreuung

      Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuerin:

      Frau Fleischer - Telefon: 03321 4452-311

      Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuerin erteilen keine Rechtsberatung.

      Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung (MdJD) - Opferschutz und Opferhilfe im Land Brandenburg.

      Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

      Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuerin:

      Frau Fleischer - Telefon: 03321 4452-311

      Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuerin erteilen keine Rechtsberatung.

      Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung (MdJD) - Opferschutz und Opferhilfe im Land Brandenburg.

      Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

      Anfahrt

      Anreise mit dem PKW

      • Auf der Bundesstraße 5 aus Richtung Berlin oder Friesack kommend nehmen Sie bitte die Abfahrt Nauen-Krankenhaus.
      • Folgen Sie nun dieser Straße vorbei an dem Krankenhaus auf der rechten, dem Finanzamt auf der linken Seite und biegen unmittelbar beim Hinweisschild "Amtsgericht" rechts in die Paul-Jerchel-Str. ein.
      • Das Gericht befindet sich nach der ersten Querstraße auf der linken Seite. 

      Parkmöglichkeiten befinden sich neben dem Finanzamt.

      Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

      Hinweise zur Anfahrt mit offentlichen Verkehrsmitteln erhalten Sie unter nachfolgendem Link: www.vbb.de

      Eingang für Menschen mit Behinderung

      Der Zugang für Menschen mit Behinderung befindet sich im Neubau des Amtsgerichts (weißes Gebäude). Da das Hauptgebäude und das Nebengebäude (Familiengericht) unter Denkmalschutz stehen, ist kein barrierefreier Zugang möglich. Menschen mit Behinderung sollten deshalb insbesondere bei Ladungen zu Verhandlungen in Saal 101 und bei Verhandlungen im Familiengericht telefonisch um eine Verlegung bitten.

      Anreise mit dem PKW

      • Auf der Bundesstraße 5 aus Richtung Berlin oder Friesack kommend nehmen Sie bitte die Abfahrt Nauen-Krankenhaus.
      • Folgen Sie nun dieser Straße vorbei an dem Krankenhaus auf der rechten, dem Finanzamt auf der linken Seite und biegen unmittelbar beim Hinweisschild "Amtsgericht" rechts in die Paul-Jerchel-Str. ein.
      • Das Gericht befindet sich nach der ersten Querstraße auf der linken Seite. 

      Parkmöglichkeiten befinden sich neben dem Finanzamt.

      Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

      Hinweise zur Anfahrt mit offentlichen Verkehrsmitteln erhalten Sie unter nachfolgendem Link: www.vbb.de

      Eingang für Menschen mit Behinderung

      Der Zugang für Menschen mit Behinderung befindet sich im Neubau des Amtsgerichts (weißes Gebäude). Da das Hauptgebäude und das Nebengebäude (Familiengericht) unter Denkmalschutz stehen, ist kein barrierefreier Zugang möglich. Menschen mit Behinderung sollten deshalb insbesondere bei Ladungen zu Verhandlungen in Saal 101 und bei Verhandlungen im Familiengericht telefonisch um eine Verlegung bitten.

      Zugangskontrolle, Nichtraucherschutz

      Zugangskontrollen: Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben.

      Für etwaige Zutrittskontrollen führen Sie bitte Ausweispapiere (Bundespersonalausweis/Reisepass oder Dienstausweis) mit.

      Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

      Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Nauen ist das Rauchen nicht gestattet.

      Zugangskontrollen: Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben.

      Für etwaige Zutrittskontrollen führen Sie bitte Ausweispapiere (Bundespersonalausweis/Reisepass oder Dienstausweis) mit.

      Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

      Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Nauen ist das Rauchen nicht gestattet.