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Handelsregister: Einsicht in das elektronisch geführte Handelsregister

Sie wollen Einsicht in das elektronisch geführte Handelsregister nehmen?

Im Land Brandenburg sind die Handelsregister (Abteilungen A und B), die Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister sowie die Vereinsregister bei den Amtsgerichten Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam konzentriert. Grundsätzlich wird der Handelsregisterauszug eines eingetragenen Rechtsträgers von der Handelsregisterabteilung des Amtsgerichts ausgestellt, welches auch für den Sitz dieses Rechtsträgers zuständig ist.

Das gemeinsame Registerportal der Länder

Es besteht über das gemeinsame Registerportal der Länder jedoch auch die Möglichkeit, den Inhalt eines Registerblattes sowie weitere Daten eines Rechtsträgers elektronisch einzusehen. Mit dem gemeinsamen Registerportal der Länder bietet die Justiz die Möglichkeit, an jedem PC-Arbeitsplatz und zu jeder Zeit Einsicht in die Handelsregister aller Bundesländer zu nehmen.

Um dieses Angebot nutzen zu können, ist die Webseite https://www.handelsregister.de/ aufzurufen. Anschließend können mithilfe der benutzerfreundlichen Suchfunktionen alle eingetragenen Rechtsträger auch ohne Kenntnis von Registernummer und genauer Firmierung gefunden werden. Teile der Firma reichen meist bereits aus, um den gesuchten Rechtsträger in dem jeweiligen Register ausfindig zu machen. Der Registerinhalt wird unmittelbar auf dem Bildschirm angezeigt und kann bei Bedarf wahlweise in Form eines chronologischen, historischen oder aktuellen Ausdrucks als Datei im gängigen PDF-Format heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Die Aktualität der bereits einsehbaren Daten des gemeinsamen Registerportals der Länder ist jederzeit gewährleistet. Sie erhalten authentische Daten aus dem amtlichen Register, da die Recherche unmittelbar auf den Echtdatenbestand des jeweiligen Handelsregisters zugreift.

Daneben ermöglicht das Registerportal den Abruf von Dokumenten, die auf elektronischem Wege dem Registergericht zugesandt wurden und zum sogenannten Registerordner gehören, wie z. B. Anmeldungen zum Register, Gesellschafterlisten und Satzungen von Kapitalgesellschaften. Außerdem können Sie sich über die Registerbekanntmachungen nach § 10 HGB informieren.

Technischer Support

Das gemeinsame Registerportal der Länder wird im Auftrag der Landesjustizverwaltungen vom Land Nordrhein-Westfalen betrieben. Technische Probleme und Fragen zu dem gemeinsamen Registerportal der Länder können von der IT-Stelle beim Brandenburgischen Oberlandesgericht leider nicht behandelt werden. Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen und Problemen, die bei der Nutzung dieses Registerportals auftreten, direkt an die Supportstelle beim Amtsgericht Hagen.

Sachliche und inhaltliche Zuständigkeit

Für die Eintragungen in den jeweiligen Registern sind die registerführenden Amtsgerichte zuständig. Bei Fragen zum Inhalt wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Amtsgericht. Über die Webseite https://www.justizadressen.nrw.de/ können Sie das örtlich zuständige Gericht ermitteln.

Registrierung und Kosten

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 wird der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das gemeinsame Registerportal der Länder ab dem 01.08.2022 kostenfrei angeboten. Eine Registrierung und auch ein Login sind seit diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.

Unternehmensregister

Weiterhin steht Ihnen auch das Unternehmensregister zur elektronischen Einsicht und Auskunft zur Verfügung. Etwaige Informationen zu diesem Portal erhalten Sie im Internet unter https://www.unternehmensregister.de .

Das gemeinsame Registerportal der Länder

Es besteht über das gemeinsame Registerportal der Länder jedoch auch die Möglichkeit, den Inhalt eines Registerblattes sowie weitere Daten eines Rechtsträgers elektronisch einzusehen. Mit dem gemeinsamen Registerportal der Länder bietet die Justiz die Möglichkeit, an jedem PC-Arbeitsplatz und zu jeder Zeit Einsicht in die Handelsregister aller Bundesländer zu nehmen.

Um dieses Angebot nutzen zu können, ist die Webseite https://www.handelsregister.de/ aufzurufen. Anschließend können mithilfe der benutzerfreundlichen Suchfunktionen alle eingetragenen Rechtsträger auch ohne Kenntnis von Registernummer und genauer Firmierung gefunden werden. Teile der Firma reichen meist bereits aus, um den gesuchten Rechtsträger in dem jeweiligen Register ausfindig zu machen. Der Registerinhalt wird unmittelbar auf dem Bildschirm angezeigt und kann bei Bedarf wahlweise in Form eines chronologischen, historischen oder aktuellen Ausdrucks als Datei im gängigen PDF-Format heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Die Aktualität der bereits einsehbaren Daten des gemeinsamen Registerportals der Länder ist jederzeit gewährleistet. Sie erhalten authentische Daten aus dem amtlichen Register, da die Recherche unmittelbar auf den Echtdatenbestand des jeweiligen Handelsregisters zugreift.

Daneben ermöglicht das Registerportal den Abruf von Dokumenten, die auf elektronischem Wege dem Registergericht zugesandt wurden und zum sogenannten Registerordner gehören, wie z. B. Anmeldungen zum Register, Gesellschafterlisten und Satzungen von Kapitalgesellschaften. Außerdem können Sie sich über die Registerbekanntmachungen nach § 10 HGB informieren.

Technischer Support

Das gemeinsame Registerportal der Länder wird im Auftrag der Landesjustizverwaltungen vom Land Nordrhein-Westfalen betrieben. Technische Probleme und Fragen zu dem gemeinsamen Registerportal der Länder können von der IT-Stelle beim Brandenburgischen Oberlandesgericht leider nicht behandelt werden. Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen und Problemen, die bei der Nutzung dieses Registerportals auftreten, direkt an die Supportstelle beim Amtsgericht Hagen.

Sachliche und inhaltliche Zuständigkeit

Für die Eintragungen in den jeweiligen Registern sind die registerführenden Amtsgerichte zuständig. Bei Fragen zum Inhalt wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Amtsgericht. Über die Webseite https://www.justizadressen.nrw.de/ können Sie das örtlich zuständige Gericht ermitteln.

Registrierung und Kosten

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 wird der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das gemeinsame Registerportal der Länder ab dem 01.08.2022 kostenfrei angeboten. Eine Registrierung und auch ein Login sind seit diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.

Unternehmensregister

Weiterhin steht Ihnen auch das Unternehmensregister zur elektronischen Einsicht und Auskunft zur Verfügung. Etwaige Informationen zu diesem Portal erhalten Sie im Internet unter https://www.unternehmensregister.de .

Kontakt beim Brandenburgischen OLG

Haben Sie noch Fragen oder Anmerkungen? Dann schreiben Sie uns bitte per E-Mail an aureg@olg.brandenburg.de.

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