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Soziale Dienste der Justiz im Land Brandenburg bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht

Das Gebäude des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
© OLG
Das Gebäude des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
© OLG

Die Sozialen Dienste der Justiz sind ein wesentlicher Teil der ambulanten Strafrechtspflege. Sie nehmen unverzichtbare Aufgaben innerhalb des Strafverfahrens wahr.

Im gesamten Land Brandenburg gibt es 19 Dienstsitze. Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt dem Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sind in den Fachbereichen

tätig.

In allen Dienstsitzen sind überdies Schreibkräfte für die Erledigung der Schreib- und Verwaltungsarbeiten beschäftigt.

Die Sozialen Dienste der Justiz in drei Minuten

In nur drei Minuten gibt der Erklärfilm einen ersten Einblick in unser Tätigkeitsfeld.

In nur drei Minuten gibt der Erklärfilm einen ersten Einblick in unser Tätigkeitsfeld.

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