Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Bad Liebenwerda


- Organisation
-
- Organisation:
- Amtsgericht Bad Liebenwerda
- Standort
-
- Straße:
- Burgplatz 4
- PLZ Ort:
- 04924 Bad Liebenwerda
- Ansprechpartner:
-
- E-Mail:
- poststelle@ aglib.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 35341 604-0
- Fax:
- +49 35341 121-29 (Rechtssachen)
- Fax 2:
- +49 35341 604-111 (Verwaltung)
- Organisation
-
- Standort
-
- Zusatzname 1:
- Nebenstelle Grundbuchamt
- Straße:
- Burgplatz 5
- PLZ Ort:
- 04924 Bad Liebenwerda
- Ansprechpartner:
-
- Telefon:
- +49 35341 604-0
- Fax:
- +49 35341 604-130
E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden, da die Einreichung per E-Mail NICHT zugelassen ist! Für die elektronische Einreichung nutzen Sie bitte zum Beispiel "Mein Justiz Postfach". Weitere Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter E-Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr.
E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden, da die Einreichung per E-Mail NICHT zugelassen ist! Für die elektronische Einreichung nutzen Sie bitte zum Beispiel "Mein Justiz Postfach". Weitere Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter E-Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr.
Pilotierung Online-Terminbuchung

Das Amtsgericht Bad Liebenwerda ist eines der Amtsgerichte, bei dem Sie im Rahmen eines Pilotbetriebes die Online-Terminbuchung nutzen können. Für ausgewählte Dienstleistungen können Sie unter justiztermine-brandenburg.de Termine buchen.

Das Amtsgericht Bad Liebenwerda ist eines der Amtsgerichte, bei dem Sie im Rahmen eines Pilotbetriebes die Online-Terminbuchung nutzen können. Für ausgewählte Dienstleistungen können Sie unter justiztermine-brandenburg.de Termine buchen.
Das Amtsgericht informiert
Wir stellen ein
Sie wollen bei uns arbeiten? Ausgeschriebene Stellen finden Sie nachfolgend oder unter aktuelle Stellenangebote.
Wir stellen ein
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Angebote
Einschränkung telefonischer Erreichbarkeit der Nachlassabteilung:
Die Nachlassabteilung ist mittwochs und freitags telefonisch nicht erreichbar. Bitte stellen Sie allgemeine Fragen per E-Mail oder über unsere Zentrale. Ohne vorherige telefonische Terminvereinbarung ist kein Besuch möglich.
Einschränkung telefonischer Erreichbarkeit der Nachlassabteilung:
Die Nachlassabteilung ist mittwochs und freitags telefonisch nicht erreichbar. Bitte stellen Sie allgemeine Fragen per E-Mail oder über unsere Zentrale. Ohne vorherige telefonische Terminvereinbarung ist kein Besuch möglich.
Telefonische Erreichbarkeit
- Organisation
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- Organisation:
- Amtsgericht Bad Liebenwerda
- Standort
-
- Öffnungszeiten:
- Montag09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
- Dienstag09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
- Mittwoch (außer Nachlassabteilung)09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
- Donnerstag09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
- Freitag (außer Nachlassabteilung)09:00 - 12:00 Uhr
- Montag
- Ansprechpartner:
-
Bereitschaftsdienst:
Außerhalb dieser Zeiten ist für unaufschiebbare Angelegenheiten eine Rufbereitschaft eingerichtet. Bitte wenden Sie sich hierzu an die nächstgelegene Polizeidienststelle.
Allgemeine Hinweise
Die oben angegebenen Zeiten betreffen nur unsere telefonische Erreichbarkeit. Als Zuschauer können Sie jederzeit an öffentlichen Terminen teilnehmen. Der Zugang zum Gebäude und zu Veröffentlichungen ist ebenfalls jederzeit möglich.
Für die Fachabteilungen (Betreuung, Familie, Grundbuch, Nachlass, Strafe, Versteigerung, Vollstreckung, Zivil) benötigen Sie einen Termin. Beteiligte erhalten immer eine Terminmitteilung/Ladung.
Anträge müssen schriftlich eingereicht werden, können aber nach telefonischer Absprache auch persönlich gestellt werden. Allgemeine Anfragen bitte per E-Mail, Fax oder schriftlich.
Unaufschiebbare Angelegenheiten, z. B. Erbschaftsausschlagungen, Einstweilige Verfügungen und Angelegenheiten nach dem Gewaltschutzgesetz werden nach telefonischer Terminsvereinbarung (035341 604 -0) entgegengenommen.
Bereitschaftsdienst:
Außerhalb dieser Zeiten ist für unaufschiebbare Angelegenheiten eine Rufbereitschaft eingerichtet. Bitte wenden Sie sich hierzu an die nächstgelegene Polizeidienststelle.
Allgemeine Hinweise
Die oben angegebenen Zeiten betreffen nur unsere telefonische Erreichbarkeit. Als Zuschauer können Sie jederzeit an öffentlichen Terminen teilnehmen. Der Zugang zum Gebäude und zu Veröffentlichungen ist ebenfalls jederzeit möglich.
Für die Fachabteilungen (Betreuung, Familie, Grundbuch, Nachlass, Strafe, Versteigerung, Vollstreckung, Zivil) benötigen Sie einen Termin. Beteiligte erhalten immer eine Terminmitteilung/Ladung.
Anträge müssen schriftlich eingereicht werden, können aber nach telefonischer Absprache auch persönlich gestellt werden. Allgemeine Anfragen bitte per E-Mail, Fax oder schriftlich.
Unaufschiebbare Angelegenheiten, z. B. Erbschaftsausschlagungen, Einstweilige Verfügungen und Angelegenheiten nach dem Gewaltschutzgesetz werden nach telefonischer Terminsvereinbarung (035341 604 -0) entgegengenommen.
Informationen Grundbuchamt
Information Grundbuchauszug:
Die Erteilung eines Grundbuchauszuges kann nur bei einem berechtigten Interesse gewährt werden. Ein berechtigtes Interesse hat grundsätzlich jede Person, die ein eingetragenes Recht im Grundbuch hat (z. B. Eigentum, Grundschuld, Hypothek, Wege- oder Wohnrechte usw.) oder die Zustimmung/Vollmacht der eingetragenen Eigentümerinnen und Eigentümer hierzu vorlegt.
Bitte beachten Sie: Die Erteilung eines Grundbuchauszuges ist kostenpflichtig. Ein unbeglaubigter Auszug kostet Sie 10,00 €, für einen beglaubigten Auszug werden 20,00 € erhoben.
Ein Grundbuchauszug (Grundbuchausdruck) sowie die Rechnung erhalten Sie auf dem Postweg. Da diese Dienstleistung antragspflichtig ist, benötigen Sie ein entsprechendes Formular. Dieses muss vom Antragsteller unterschrieben sein.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie per Mail (im PDF Format) an (poststelle@aglib.brandenburg.de) senden. Alternativ per Post, Fax, Nachtbriefkasten oder zu den Öffnungszeiten -im Amtsgericht- persönlich abgeben.
Termine zur Erstellung von Grundbuchauszügen sind derzeit aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Information Grundbuchauszug:
Die Erteilung eines Grundbuchauszuges kann nur bei einem berechtigten Interesse gewährt werden. Ein berechtigtes Interesse hat grundsätzlich jede Person, die ein eingetragenes Recht im Grundbuch hat (z. B. Eigentum, Grundschuld, Hypothek, Wege- oder Wohnrechte usw.) oder die Zustimmung/Vollmacht der eingetragenen Eigentümerinnen und Eigentümer hierzu vorlegt.
Bitte beachten Sie: Die Erteilung eines Grundbuchauszuges ist kostenpflichtig. Ein unbeglaubigter Auszug kostet Sie 10,00 €, für einen beglaubigten Auszug werden 20,00 € erhoben.
Ein Grundbuchauszug (Grundbuchausdruck) sowie die Rechnung erhalten Sie auf dem Postweg. Da diese Dienstleistung antragspflichtig ist, benötigen Sie ein entsprechendes Formular. Dieses muss vom Antragsteller unterschrieben sein.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie per Mail (im PDF Format) an (poststelle@aglib.brandenburg.de) senden. Alternativ per Post, Fax, Nachtbriefkasten oder zu den Öffnungszeiten -im Amtsgericht- persönlich abgeben.
Termine zur Erstellung von Grundbuchauszügen sind derzeit aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Informationen Nachlassgericht
Einschränkung telefonischer Erreichbarkeit der Nachlassabteilung:
Die Nachlassabteilung ist mittwochs und freitags telefonisch nicht erreichbar. Bitte senden Sie allgemeine Fragen per E-Mail oder rufen Sie unsere Zentrale an. Ein Besuch ist nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Einschränkung telefonischer Erreichbarkeit der Nachlassabteilung:
Die Nachlassabteilung ist mittwochs und freitags telefonisch nicht erreichbar. Bitte senden Sie allgemeine Fragen per E-Mail oder rufen Sie unsere Zentrale an. Ein Besuch ist nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Informationen für Menschen mit Behinderung
Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung stehen Ansprechpersonen für Auskünfte zur Verfügung. Sie können erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem können sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit den Ansprechpersonen in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Ansprechpersonen
- Frau Pelz, Tel.: 035341 604145
- Frau Brandt, Tel.: 035341 604247
- Frau Jannusch, Tel.: 035341 604142
Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.
Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung stehen Ansprechpersonen für Auskünfte zur Verfügung. Sie können erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem können sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit den Ansprechpersonen in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Ansprechpersonen
- Frau Pelz, Tel.: 035341 604145
- Frau Brandt, Tel.: 035341 604247
- Frau Jannusch, Tel.: 035341 604142
Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.
Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf
Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf
Zeugenbetreuung
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuer:
- Familiensachen: Frau Jannusch, Tel.-Nr.: 035341 604142
- Strafsachen: Frau Zöller, Tel.-Nr.: 035341 604254
- Zivilsachen: Frau Brandt, Tel.-Nr.: 035341 604247
Bitte beachten Sie, dass die Zeugenbetreuerinnen keine Rechtsberatung erteilen.
Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung (MdJD) - Opferschutz und Opferhilfe im Land Brandenburg.
Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuer:
- Familiensachen: Frau Jannusch, Tel.-Nr.: 035341 604142
- Strafsachen: Frau Zöller, Tel.-Nr.: 035341 604254
- Zivilsachen: Frau Brandt, Tel.-Nr.: 035341 604247
Bitte beachten Sie, dass die Zeugenbetreuerinnen keine Rechtsberatung erteilen.
Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung (MdJD) - Opferschutz und Opferhilfe im Land Brandenburg.
Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.
Anfahrt
- Das Amtsgericht Bad Liebenwerda liegt fast im Zentrum der Stadt Bad Liebenwerda, unmittelbar neben dem Lubwartturm.
- Vom Bahnhof laufen Sie in 5 Minuten zum Amtsgericht. Folgen Sie der Beschilderung Lubwartturm.
- Parkplätze mit jeweiliger Parkdauer von 2 Stunden (gebührenfrei) befinden sich in fußläufiger Nähe des Gerichts.
- Das Amtsgericht Bad Liebenwerda liegt fast im Zentrum der Stadt Bad Liebenwerda, unmittelbar neben dem Lubwartturm.
- Vom Bahnhof laufen Sie in 5 Minuten zum Amtsgericht. Folgen Sie der Beschilderung Lubwartturm.
- Parkplätze mit jeweiliger Parkdauer von 2 Stunden (gebührenfrei) befinden sich in fußläufiger Nähe des Gerichts.
Zugangskontrolle, Nichtraucherschutz
Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Bad Liebenwerda jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.
Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenänlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.
Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda ist das Rauchen nicht gestattet.
Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Bad Liebenwerda jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.
Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenänlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.
Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda ist das Rauchen nicht gestattet.
Videokonferenzen
Videokonferenzen werden hier mit Big Blue Button durchgeführt. Big Blue Button ist ein webbasiertes Audio- und Videokonferenzsystem. Eine aktuelle Anleitung zur Benutzung erhalten Sie hier:
Videokonferenzen werden hier mit Big Blue Button durchgeführt. Big Blue Button ist ein webbasiertes Audio- und Videokonferenzsystem. Eine aktuelle Anleitung zur Benutzung erhalten Sie hier: