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Amtsgericht Zehdenick
Friedrich-Ebert-Platz 9
16792 Zehdenick
Tel.: 03307 4667 0
Fax: 03307 2220
Hinweise zum Pandemieschutz und zu den Sprechzeiten
Ab dem 19.04.2022 werden die allgemeinen Sprechzeiten wieder eingeführt.
Es bedarf dann keiner vorherigen Terminvereinbarung mehr.
Bürgerinnen und Bürgern kann nur Zugang zum Gerichtsgebäude gewährt werden, wenn sie
- nicht an COVID-19 erkrankt sind,
- keine Erkältungssymptome (z. B. Husten, Fieber oder Atemnot) aufweisen oder
- keinen Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und dieser Kontakt nicht mehr als 14 Tage zurückliegt.
Wer als Verfahrensbeteiligte/r, Zeugin/Zeuge oder anderer Beteiligte/r eine gerichtliche Ladung erhalten hat, ist zum Erscheinen verpflichtet. Für Parteien in zivilrechtlichen und familiengerichtlichen Verfahren gilt dies jedenfalls dann, wenn ihr persönliches Erscheinen angeordnet worden ist. Sollte in Ihrem Fall ein Verhinderungsgrund im Sinne der obigen Aufzählung vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zum Amtsgericht Zehdenick auf, um die weitere Verfahrensweise zu klären. Sie werden vorsorglich darauf hingewiesen, dass jeder Verhinderungsgrund auf Aufforderung glaubhaft zu machen ist.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Besucherinnen und Besucher sowie für Mitarbeitende freiwillig. Bei Aufforderung durch Bedienstete des Amtsgerichts ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auf die allgemeinen Hygieneregeln wird hingewiesen.
Ebenso ist vor Betreten des Gebäudes von der Möglichkeit der Handdesinfektion an der im Eingangsbereich eingerichteten Desinfektionsstation Gebrauch zu machen.