Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Luckenwalde

Amtsgericht Luckenwalde
Lindenallee 16
14943 Luckenwalde
Tel.: 03371 601 - 0
Fax: 03371 601 - 103
Nebenstelle:
Markt 25
14943 Luckenwalde
Der Geschäftsbetrieb des Amtsgerichts Luckenwalde – insbesondere der Bürgerservice - ist aufgrund der Pandemiegefahr derzeit noch eingeschränkt. Das Gebäude des Amtsgerichts ist wie folgt für Sie geöffnet:
Donnerstag: | 15.00 Uhr - 17.00 Uhr |
Termine und Auskünfte erteilen die zuständigen Servicegeschäftsstellen gern telefonisch. Diese erreichen Sie direkt unter der Durchwahl oder über die Zentrale 03371/601-0.
Ausführliche Informationen zu Kontakt und telefonischer Erreichbarkeit finden Sie hier.
Coronavirus (COVID-19)
Jede Person ist verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts einzuhalten, insbesondere:
- nach dem Betreten des Gebäudes die Hände zu desinfizieren,
- einen Mindestabstand gegenüber allen anderen Personen einzuhalten.
- Ggf können Sie beim Betreten und beim Aufenthalt im Warte- und Publikumsbereich eine medizinische oder FFP2-Maske tragen.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Bediensteten des Amtsgerichts bitten wir Sie, bei Erkältungssymptomen von einem Besuch des Amtsgerichts grundsätzlich abzusehen und im Übrigen alle derzeit empfohlenen Hygienemaßnahmen umzusetzen.
Anträge und sonstige Erklärungen zu laufenden Verfahren oder zur Einleitung eines Verfahrens sollten möglichst schriftlich gestellt und per Post oder durch Einwurf in den Gerichtsbriefkasten vor dem Hauptgebäude in der Lindenallee 16 eingereicht werden.
Eine Vielzahl von Formularen (z.B. Antrag auf Grundbuchberichtigung oder Erteilung eines Grundbuchauszuges, Anregung einer Betreuung, Hinterlegungsanträge, Anträge auf Beratungshilfe / Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe) werden für Sie auf der Internetseite des Amtsgerichts zusammengestellt.
Bei unaufschiebbaren Angelegenheiten (z.B. bei drohendem Fristablauf zur Erbausschlagung, Eilanträgen) sollte die Zahl der Antragsteller auf ein notwendiges Maß pro Beurkundung/Antragsaufnahme begrenzt werden.
Aktueller Hinweis:
Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg müssen für ihre Grundstücke bis zum 31.01.2023 eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Sofern Sie zu diesem Zwecke einen Grundbuchauszug benötigen, werden Sie zur Vermeidung erheblicher Wartezeiten gebeten, den entsprechenden Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges schriftlich einzureichen. Der Antrag kann formlos oder unter Verwendung des Formulares AVR 270 Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks gestellt werden.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Roswitha Neumaier
Direktorin des Amtsgerichts