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Zwangsversteigerung

Das Amtsgericht Neuruppin - Zwangsversteigerungsabteilung - ist als Vollstreckungsgericht zuständig für alle Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren im Landgerichtsbezirk Neuruppin. Alle Verfahren zur Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung der Grundstücke oder grundstücksgleichen Rechte, die in den Amtsgerichtsbezirken Neuruppin, Oranienburg, Perleberg, Prenzlau, Schwedt/Oder und Zehdenick liegen, werden ausschließlich beim Amtsgericht Neuruppin durchgeführt.

Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks (unbebaut oder bebaut z.B. mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Gewerbegrundstücke) oder grundstücksgleichen Rechtes, insbesondere Erbbaurechte sowie Wohnungs- und Teileigentumsrechte (z.B. Eigentumswohnung, PKW-Stellplätze o.ä.) soll zur Befriedigung einer Gläubigerin oder eines Gläubigers und der weiteren am Grundstück Berechtigten aus dem durch die Versteigerung erzielten Erlös führen. Im Zwangsversteigerungsverfahren wird das Versteigerungsobjekt zuerst beschlagnahmt (§§ 15 - 34 ZVG) und dann im Verfahren versteigert (§§ 35 - 104 ZVG). Nach der Versteigerung des Objektes wird der Erlös verteilt und das Grundbuch der neuen Rechtslage angepaßt (§§ 105 - 145 ZVG).

Die Zwangsverwaltung soll die Gläubigerin oder der Gläubiger durch eine ordnungsmäßige Nutzung des Objektes aus den Grundstückserträgnissen (Miet- oder Pachteinnahmen) Befriedung der eigenen Forderung bringen. Das zwangsverwaltete Grundstück wird dabei in seinem wirtschaftlichen Bestand erhalten. Das Vollstreckungsgericht bestellt geeignete Zwangsverwalter oder Zwangsverwalterinnen, die das Grundstück zur Bewirtschaftung und Benutzung in Besitz nehmen.

Die Zwangsversteigerungstermine finden in einer öffentlichen Sitzung im Gebäude des Amtsgerichts Neuruppin, in Ausnahmefällen auch im Gebäude des Landgerichts Neuruppin statt.

Die Versteigerungstermine werden auf Justizportal - Verfahren (www.zvg-portal.de), an der Gerichtstafel und an der Gemeindetafel amtlich bekannt gemacht sowie in vielen Fällen zusätzlich im Internet auf www.zvg.com veröffentlicht.

Hinweis für Zuhörende und Verfahrensbeteiligte in Versteigerungs- und Verteilungsterminen des Vollstreckungsgerichts:

Die Sitzungen des Zwangsversteigerungsgerichts in den Sälen 215 und 325 werden mittels Videokameras überwacht und aufgezeichnet. Die Löschung der Aufzeichnung erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des BbgDSG vom 09.03.1999 (GVBl I/99, S. 66).


Hinweise zur Sicherheitsleistung

Ab dem 19.04.2012 sind Zahlungen von Sicherheitsleistungen zu Zwangsversteigerungsterminen des Amtsgerichts Neuruppin auf das Konto der Landeshauptkasse - Zentrales Forderungsmanagement

Helaba (Landesbank Hessen-Thüringen)
BIC-Swift: WELADEDDXXX
IBAN: DE84 3005 0000 7110 4041 13

vorzuehmen. Als Verwendungszweck ist immer "Amtsgericht Neuruppin, AZ: 7 K .../... (genaues Aktenzeichen des Zwangsversteigerungstermins)" einzugeben.

Nähere Informationen zu den Möglichkeiten der Erbringung der Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungsterminen finden Sie im Merkblatt für Bietinteressenten.