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Justizwachtmeisterdienst

In Justizgebäuden dürfen sie nicht fehlen, denn die Angehörigen des Justizwachtmeisterdienstes sorgen für die Sicherheit bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Darüber hinaus nehmen sie eine Vielzahl verschiedener Aufgaben in Sitzungs- und Vorführdienst im Außen- und Innendienst wahr und sind zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs in den Justizbehörden unverzichtbar.


Aufgaben:

1. Sitzungs- und Vorführungsdienst:

    • Vorführung von Gefangenen zu Terminen und Sitzungen sowie zwangsweise Vorführung anderer Personen
    • Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude
    • Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Gerichtsgebäuden

 2. Außendienst:

    • Aushändigung und Zustellung von Schriftstücken
    • Einziehung von Erkundigungen im Auftrag des Gerichts
    • Erledigung von Dienstgängen und Durchführung von Dienstfahrten (auch landesweit)
    • Abholen und Weiterbefördern von Geldern, Wertsachen und Postsendungen

3. Innendienst:

    • Telefondienst und Auskunftserteilung
    • Abwicklung des gerichtlichen Aktentransports und Postverkehrs (auch elektronisch)
    • Einlass- und Gepäckkontrollen an der Pforte bzw. Sicherheitsschleuse
    • Archivarbeiten, Herstellung von Vervielfältigungen

Einstellungsvoraussetzungen

Schulische und berufliche Qualifikation:

    • Mindestens ein erfolgreicher Hauptschulabschluss (Berufsbildungsreife) oder gleichwertig anerkannter Bildungsabschuss
    • Abgeschlossene Berufsausbildung
    • Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC

Persönliche und soziale Kompetenz:

    • Sicheres und verbindliches Auftreten
    • Durchsetzungsvermögen sowie Geschick im Umgang mit Menschen
    • Konflikt- und Kritikfähigkeit
    • Teamfähigkeit
    • Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
    • Überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
    • Gute organisatorische und kommunikative Fähigkeiten

 Gesundheitliche Eignung:

    • Uneingeschränkte gesundheitliche Tauglichkeit bzw. bei Schwerbehinderung das erforderliche Mindestmaß an körperlicher Eignung
    • körperliche Belastbarkeit für dienstliche Anforderungen (z.B. längere Wege, Heben und Tragen im Rahmen von Aktentransporten)

 Sonstige Anforderungen:

    • Fahrerlaubnis der Klasse B
    • Bereitschaft zur dienstlichen Mobilität
    • erfolgreiche Teilnahme an einem noch durchzuführenden Sporttest (bestehend aus einem 3000-Meter-Lauf, Ausdauer-, Sprung- und Kraftübungen)

Was verdienen Sie im Justizwachtmeisterdienst?

Justizbeschäftigte erhalten ein Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) nach der Entgeltgruppe 4. Das Entgelt ohne eventuelle Zuschläge beträgt zwischen 2.849,24 € und 3.479,47 € brutto (Stand: 1. Februar 2025).

Perspektiven

Nach erfolgter Einstellung und einer mindestens dreijährigen Tätigkeit im Justizwachtmeisterdienst besteht die Möglichkeit, durch Teilnahme an der laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung für den Justizwachtmeisterdienst und bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen verbeamtet werden. Die laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung dauert 12 Monate und umfasst praktische und fachtheoretische Ausbildungsabschnitte. Nach anschließender Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt die Besoldung nach den Besoldungsgruppen A 5 bis A 7 gemäß dem Brandenburgischen Besoldungsgesetz. Das Grundgehalt beträgt je nach Besoldungsgruppe im Jahr 2025 zwischen 2.746,48 € - 3.555,01 € brutto. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen oder sonstige Besoldungsbestandteile gezahlt.  

Justizbeschäftigte erhalten ein Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) nach der Entgeltgruppe 4. Das Entgelt ohne eventuelle Zuschläge beträgt zwischen 2.849,24 € und 3.479,47 € brutto (Stand: 1. Februar 2025).

Perspektiven

Nach erfolgter Einstellung und einer mindestens dreijährigen Tätigkeit im Justizwachtmeisterdienst besteht die Möglichkeit, durch Teilnahme an der laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung für den Justizwachtmeisterdienst und bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen verbeamtet werden. Die laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung dauert 12 Monate und umfasst praktische und fachtheoretische Ausbildungsabschnitte. Nach anschließender Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt die Besoldung nach den Besoldungsgruppen A 5 bis A 7 gemäß dem Brandenburgischen Besoldungsgesetz. Das Grundgehalt beträgt je nach Besoldungsgruppe im Jahr 2025 zwischen 2.746,48 € - 3.555,01 € brutto. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen oder sonstige Besoldungsbestandteile gezahlt.  

Wie und wo können Sie sich bewerben?

Für Einstellungen im Justizwachtmeisterdienst sind die Geschäftsleitungen der einzelnen Gerichte zuständig. Sie finden aktuelle Ausschreibungen auf der Internetseite der Ordentlichen Gerichtsbarkeit unter aktuelle Stellenangebote, auf Stellenanzeigeportalen wie z.B. „bund.de“ und in der Tagespresse.

Richten Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an die in den Stellenausschreibungen angegebenen Anschriften.

Für Einstellungen im Justizwachtmeisterdienst sind die Geschäftsleitungen der einzelnen Gerichte zuständig. Sie finden aktuelle Ausschreibungen auf der Internetseite der Ordentlichen Gerichtsbarkeit unter aktuelle Stellenangebote, auf Stellenanzeigeportalen wie z.B. „bund.de“ und in der Tagespresse.

Richten Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an die in den Stellenausschreibungen angegebenen Anschriften.