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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg überarbeitet ihren Webauftritt derzeit, um diesen entsprechend dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und in Einklang mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Seiten unter der Domain: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de .

Stand der Vereinbarkeit

Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise nicht barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

  • Einzelne PDF-Dateien, weil deren Struktur, zum Beispiel Titel und Listen, von einem Screenreader (deutsch: Bildschirmvorleser) nicht erkannt und vorgelesen werden können.
  • Eingebundene Fotos, weil bei diesen eine Bildbeschreibung fehlt.

Bei diesen nicht barrierefreien Inhalten handelt es sich teilweise um Angebote von Dritten, auf die wir keinen Einfluss haben und die vom Geltungsbereich der BbgBITV nicht erfasst sind. Ihre Hinweise zu diesen Inhalten leiten wir gern an die betreffenden Anbieter weiter.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde im Oktober 2020 erstellt. Die Webredaktion der ordentlichen Gerichtsbarkeit hat diesen Webauftritt selbst überprüft (Selbstbewertung).

Rückmeldung und Kontakt

Brandenburgisches Oberlandesgericht
Gertrud -Piter-Platz 11
14770 Brandenburg
Telefon: +49 3381 39 - 90
Mail: dezernat7@olg.brandenburg.de 

Durchsetzungsverfahren

Wenn wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle bei der beauftragten Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
- Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle -
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 
14467 Potsdam
Internet:
https://msgiv.brandenburg.de
https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/aufsicht/ueberwachungsstelle-barrierefreies-internet/
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

Überwachungsstelle für den Bereich der Justiz nach § 4 Abs. 1 Satz 2 BbgBITV

Neben der Überwachungsstelle im Landesamt für Soziales und Versorgung ist gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 der Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) im Ministerium der Justiz (MdJ) eine zusätzliche Überwachungsstelle für den Bereich der Gerichte und Justizbehörden im Land Brandenburg eingerichtet wurden.

Ansprechpartner:
Stefan Kundt
Referat II.4 (Informationstechnik, Digitalisierung)
E-Mail: stefan.kundt@mdj.brandenburg.de
Telefon: 0331 866-3248

Letzte Aktualisierung: 14.10.2020 um 00:00 Uhr
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