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Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Bernau bei Berlin

© Amtsgericht Bernau bei Berlin
Eingang des Gerichtsgebäudes in Bernau bei Berlin
© Amtsgericht Bernau bei Berlin
Organisation
Organisation:
Amtsgericht Bernau bei Berlin
Standort
Straße:
Breitscheidstraße 50
PLZ Ort:
16321 Bernau bei Berlin
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 3338 70 80 0
Fax:
+49 3338 70 80 143
Fax 2:
+49 3338 70 80 108 (Grundbuch)
Organisation
Organisation:
Amtsgericht Bernau bei Berlin
Standort
Zusatzname 1:
Postanschrift
Postfach:
1174
PLZ Ort:
16311 Bernau bei Berlin
Ansprechpartner:
E-Mail:
poststelle@­agber.brandenburg.de

E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Anträgen und Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden! Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter E-Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr.

E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Anträgen und Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden! Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter E-Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr.


Landesweite Informationen

Hinweis zu betrügerischen SMS

Achtung! Gerichte verschicken keine SMS. Bei einer SMS mit Rückrufaufforderung wenden Sie sich bitte an die Polizei – es handelt sich um Betrug.

Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX) 

Zahlen Sie bitte nichts! Bei Zweifeln kontaktieren Sie uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)

Hinweis zu betrügerischen SMS

Achtung! Gerichte verschicken keine SMS. Bei einer SMS mit Rückrufaufforderung wenden Sie sich bitte an die Polizei – es handelt sich um Betrug.

Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX) 

Zahlen Sie bitte nichts! Bei Zweifeln kontaktieren Sie uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)

Wir stellen ein

Sie wollen bei uns arbeiten? Ausgeschriebene Stellen finden Sie nachfolgend oder unter aktuelle Stellenangebote.

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Angebote


Sprechzeiten

Organisation
Organisation:
Amtsgericht Bernau bei Berlin
Standort
Öffnungszeiten:
  • Montag
    keine Sprechzeiten
  • Dienstag
    09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch
    keine Sprechzeiten
  • Donnerstag
    09:00 bis 12:00 Uhr
  • Freitag
    09:00 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner:

Konzentrierter Bereitschaftsdienst im Bereich des Landgerichts Frankfurt (Oder)

Ab dem 1. Juni 2026 nimmt das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree die Geschäfte des Bereitschaftsdienstes im Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) für die Amtsgerichte Bad Freienwalde (Oder), Bernau bei Berlin, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Strausberg wahr.

Der Bereitschaftsdienst ist zu folgenden Zeiten 

    • Montag bis Donnerstag: 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr,
    • Freitag: 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr und
    • Samstag, Sonntag und Feiertage: 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr        

unter der Telefonnummer 03361 / 509 756 erreichbar. 

Die Bearbeitung der Anträge setzt grundsätzlich eine telefonische Ankündigung voraus; die Kenntnisnahme eingehender Faxschreiben während der Zeiten des Bereitschaftsdienstes ohne telefonische Mitteilung ist nicht sichergestellt.

Ab dem 1. Juni 2026 nimmt das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree die Geschäfte des Bereitschaftsdienstes im Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) für die Amtsgerichte Bad Freienwalde (Oder), Bernau bei Berlin, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Strausberg wahr.

Der Bereitschaftsdienst ist zu folgenden Zeiten 

    • Montag bis Donnerstag: 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr,
    • Freitag: 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr und
    • Samstag, Sonntag und Feiertage: 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr        

unter der Telefonnummer 03361 / 509 756 erreichbar. 

Die Bearbeitung der Anträge setzt grundsätzlich eine telefonische Ankündigung voraus; die Kenntnisnahme eingehender Faxschreiben während der Zeiten des Bereitschaftsdienstes ohne telefonische Mitteilung ist nicht sichergestellt.

Informationen zu Nachlasssachen und Erbausschlagungen

Das Nachlassgericht nimmt ab sofort Anträge und Erklärungen unter folgenden Voraussetzungen entgegen:

  1. Die Beurkundung erfolgt nur nach einer Terminvergabe.
  2. Vor der Beurkundung der Erklärungen zur Erteilung eines Erbscheines sind die erforderlichen Unterlagen beim Gericht einzureichen.
  3. Die für die Antragseinreichung erforderlichen Unterlagen (z.B. den Antrag auf Eröffnung eines Testamentes) finden sie unter Service-Formulare.

Hinweise:

Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Dies ist nicht zwingend der letzte melderechtliche Wohnsitz, sondern der Ort, an dem die verstorbene Person zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatte.

Sprechzeiten des Nachlassgerichts:

  • Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sie erreichen die Nachlassabteilung zu den angegebenen Sprechzeiten unter den folgenden Rufnummern:

  • +49 33 38 / 70 80 203 (Buchstaben A - G und Z)
  • +49 00 38 / 70 80 206 (Buchstaben H - O)
  • +49 33 38 / 70 80 200 (Buchstabe P - Y).

Maßgeblich ist der jeweilige Erstbuchstabe des Nachnamens der verstorbenen Person.

Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Amtsgerichts kraft Gesetzes nicht berechtigt sind, Rechtsberatungen durchzuführen. Soweit die Einholung eines rechtlichen Rates erwünscht ist, werden Sie gebeten, sich an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe zu wenden.

Das Nachlassgericht nimmt ab sofort Anträge und Erklärungen unter folgenden Voraussetzungen entgegen:

  1. Die Beurkundung erfolgt nur nach einer Terminvergabe.
  2. Vor der Beurkundung der Erklärungen zur Erteilung eines Erbscheines sind die erforderlichen Unterlagen beim Gericht einzureichen.
  3. Die für die Antragseinreichung erforderlichen Unterlagen (z.B. den Antrag auf Eröffnung eines Testamentes) finden sie unter Service-Formulare.

Hinweise:

Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Dies ist nicht zwingend der letzte melderechtliche Wohnsitz, sondern der Ort, an dem die verstorbene Person zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatte.

Sprechzeiten des Nachlassgerichts:

  • Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sie erreichen die Nachlassabteilung zu den angegebenen Sprechzeiten unter den folgenden Rufnummern:

  • +49 33 38 / 70 80 203 (Buchstaben A - G und Z)
  • +49 00 38 / 70 80 206 (Buchstaben H - O)
  • +49 33 38 / 70 80 200 (Buchstabe P - Y).

Maßgeblich ist der jeweilige Erstbuchstabe des Nachnamens der verstorbenen Person.

Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Amtsgerichts kraft Gesetzes nicht berechtigt sind, Rechtsberatungen durchzuführen. Soweit die Einholung eines rechtlichen Rates erwünscht ist, werden Sie gebeten, sich an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe zu wenden.

Informationen für Menschen mit Behinderung

Ansprechperson für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitsgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.

Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

Ansprechperson für Menschen mit Behinderung:

  • Frau Justizschäftigte Jungnickel, Telefonnummer: +49 3338 / 70 80 103

Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Ansprechperson für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitsgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.

Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

Ansprechperson für Menschen mit Behinderung:

  • Frau Justizschäftigte Jungnickel, Telefonnummer: +49 3338 / 70 80 103

Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Zeugenbetreuung

Wenn Sie weitere Fragen zu Ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge haben oder eine Betreuung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an den/die Zeugenbetreuer/in des Gerichts. 

Zeugenbetreuung:

  • Frau Justizschäftigte Jungnickel, Telefonnummer: +49 3338 70 80 103

Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung (MdJD) - Opferschutz und Opferhilfe im Land Brandenburg.

Nachfolgend finden Sie ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten eines Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung.

Wenn Sie weitere Fragen zu Ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge haben oder eine Betreuung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an den/die Zeugenbetreuer/in des Gerichts. 

Zeugenbetreuung:

  • Frau Justizschäftigte Jungnickel, Telefonnummer: +49 3338 70 80 103

Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung (MdJD) - Opferschutz und Opferhilfe im Land Brandenburg.

Nachfolgend finden Sie ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten eines Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung.

Anfahrt

Mit dem Auto

vom Berliner Ring über das Autobahnkreuz Barnim auf der A 11 in Richtung Prenzlau:

  • An der Anschlussstelle Bernau Süd verlassen Sie die Autobahn und fahren auf der B 2 in Richtung Bernau bei Berlin.
  • An der Weißenseer Straße ordnen Sie sich an der Ampelkreuzung Weißenseer Straße/ Breitscheidstraße rechts ein und biegen dann in die Breitscheidstraße ein.
  • Nach ca. 400 m sehen Sie auf der linken Seite das Gericht.

von der A 11 aus Richtung Prenzlau in Richtung Autobahnkreuz Barnim / Berliner Ring:

  • An der Anschlussstelle Bernau Nord verlassen Sie die Autobahn und fahren nach rechts auf der L304 in Richtung Bernau bei Berlin.
  • Nach ca. 1900 m fahren Sie in den Kreisverkehr ein und verlassen diesen an der zweiten Ausfahrt in Richtung L30/Mühlenstraße.
  • Nach ca. 50 m biegen Sie an der Ampelkreuzung am Gymnasium rechts ab und fahren weiter auf der Lohmühlenstraße.
  • Diese geht nach ca. 300 m am blauen Gaskessel in die Weißenseer Straße über.
  • Nach weiteren ca. 250 m erreichen Sie die Ampelkreuzung Weißenseer Straße/ Breitscheidstraße.
  • Sie ordnen sich links ein und biegen auf die Breitscheidstraße ab.
  • Nach ca. 400 m sehen Sie auf der linken Seite das Gericht.

von der L 30 aus Richtung Börnicke nach Bernau bei Berlin:

  • Auf der der L 30/ Chausseestraße in Bernau bei Berlin biegen Sie nach links in die Ulitzkastraße ab.
  • Diese geht nach ca. 150 m in die Breitscheidstraße über.
  • Nach weiteren ca. 330 m sehen Sie auf der rechten Seite das Gericht.

Mit der Bahn

Sie fahren von Berlin mit dem Regionalexpress R 3 in Richtung Eberswalde. Sie verlassen den Zug am Bahnhof Bernau bei Berlin. Auf dem Bahnhofsvorplatz gehen Sie nach links in die Breitscheidstraße. Nach ca. 300 m sehen Sie auf der rechten Seite das Gericht.

Sie fahren von Eberswalde mit dem Regionalexpress R 3 in Richtung Berlin. Sie verlassen den Zug am Bahnhof Bernau bei Berlin. Auf dem Bahnhofsvorplatz gehen Sie nach links in die Breitscheidstraße. Nach ca. 300 m sehen Sie auf der rechten Seite das Gericht.

Sie fahren von Berlin mit der S-Bahn S 2 nach Bernau bei Berlin. Sie verlassen den Zug am Bahnhof Bernau bei Berlin. Auf dem Bahnhofsvorplatz gehen Sie nach links in die Breitscheidstraße. Nach ca. 300 m sehen Sie auf der rechten Seite das Gericht.

Mit dem Bus

Sie fahren von der jeweiligen Anschlussstelle im Bereich Barnim zum Bahnhof der Stadt Bernau bei Berlin. Auf dem Bahnhofsvorplatz gehen Sie nach links in die Breitscheidstraße. Nach ca. 300 m sehen Sie auf der rechten Seite das Gericht.

Bei dem Amtsgericht Bernau bei Berlin ist jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen zu rechnen. Bitte berücksichtigen Sie dieses bei der zeitlichen Planung Ihrer Anreise. 

Mit dem Auto

vom Berliner Ring über das Autobahnkreuz Barnim auf der A 11 in Richtung Prenzlau:

  • An der Anschlussstelle Bernau Süd verlassen Sie die Autobahn und fahren auf der B 2 in Richtung Bernau bei Berlin.
  • An der Weißenseer Straße ordnen Sie sich an der Ampelkreuzung Weißenseer Straße/ Breitscheidstraße rechts ein und biegen dann in die Breitscheidstraße ein.
  • Nach ca. 400 m sehen Sie auf der linken Seite das Gericht.

von der A 11 aus Richtung Prenzlau in Richtung Autobahnkreuz Barnim / Berliner Ring:

  • An der Anschlussstelle Bernau Nord verlassen Sie die Autobahn und fahren nach rechts auf der L304 in Richtung Bernau bei Berlin.
  • Nach ca. 1900 m fahren Sie in den Kreisverkehr ein und verlassen diesen an der zweiten Ausfahrt in Richtung L30/Mühlenstraße.
  • Nach ca. 50 m biegen Sie an der Ampelkreuzung am Gymnasium rechts ab und fahren weiter auf der Lohmühlenstraße.
  • Diese geht nach ca. 300 m am blauen Gaskessel in die Weißenseer Straße über.
  • Nach weiteren ca. 250 m erreichen Sie die Ampelkreuzung Weißenseer Straße/ Breitscheidstraße.
  • Sie ordnen sich links ein und biegen auf die Breitscheidstraße ab.
  • Nach ca. 400 m sehen Sie auf der linken Seite das Gericht.

von der L 30 aus Richtung Börnicke nach Bernau bei Berlin:

  • Auf der der L 30/ Chausseestraße in Bernau bei Berlin biegen Sie nach links in die Ulitzkastraße ab.
  • Diese geht nach ca. 150 m in die Breitscheidstraße über.
  • Nach weiteren ca. 330 m sehen Sie auf der rechten Seite das Gericht.

Mit der Bahn

Sie fahren von Berlin mit dem Regionalexpress R 3 in Richtung Eberswalde. Sie verlassen den Zug am Bahnhof Bernau bei Berlin. Auf dem Bahnhofsvorplatz gehen Sie nach links in die Breitscheidstraße. Nach ca. 300 m sehen Sie auf der rechten Seite das Gericht.

Sie fahren von Eberswalde mit dem Regionalexpress R 3 in Richtung Berlin. Sie verlassen den Zug am Bahnhof Bernau bei Berlin. Auf dem Bahnhofsvorplatz gehen Sie nach links in die Breitscheidstraße. Nach ca. 300 m sehen Sie auf der rechten Seite das Gericht.

Sie fahren von Berlin mit der S-Bahn S 2 nach Bernau bei Berlin. Sie verlassen den Zug am Bahnhof Bernau bei Berlin. Auf dem Bahnhofsvorplatz gehen Sie nach links in die Breitscheidstraße. Nach ca. 300 m sehen Sie auf der rechten Seite das Gericht.

Mit dem Bus

Sie fahren von der jeweiligen Anschlussstelle im Bereich Barnim zum Bahnhof der Stadt Bernau bei Berlin. Auf dem Bahnhofsvorplatz gehen Sie nach links in die Breitscheidstraße. Nach ca. 300 m sehen Sie auf der rechten Seite das Gericht.

Bei dem Amtsgericht Bernau bei Berlin ist jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen zu rechnen. Bitte berücksichtigen Sie dieses bei der zeitlichen Planung Ihrer Anreise. 

Zugangskontrolle, Nichtraucherschutz

Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass im Eingangsbereich des Amtsgerichts Bernau bei Berlin eine Einlass- und Sicherheitskontrolle vorgenommen wird, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. 

Hinweis: Bitte führen Sie Ausweispapiere mit (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende).Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese Kontrollen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.

Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Bernau bei Berlin ist das Rauchen nicht gestattet.

Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass im Eingangsbereich des Amtsgerichts Bernau bei Berlin eine Einlass- und Sicherheitskontrolle vorgenommen wird, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. 

Hinweis: Bitte führen Sie Ausweispapiere mit (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende).Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese Kontrollen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.

Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Bernau bei Berlin ist das Rauchen nicht gestattet.