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Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Bernau bei Berlin

Eingang des Gerichtsgebäudes in Bernau bei Berlin
© Amtsgericht Bernau bei Berlin
Eingang des Gerichtsgebäudes in Bernau bei Berlin
© Amtsgericht Bernau bei Berlin
Organisation
Organisation:
Amtsgericht Bernau bei Berlin
Standort
Straße:
Breitscheidstraße 50
PLZ Ort:
16321 Bernau bei Berlin
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 3338 70 80 0
Fax:
+49 3338 70 80 143
Fax 2:
+49 3338 70 80 108 (Grundbuch)
Organisation
Organisation:
Amtsgericht Bernau bei Berlin
Standort
Zusatzname 1:
Postanschrift
Postfach:
1174
PLZ Ort:
16311 Bernau bei Berlin
Ansprechpartner:
E-Mail:
poststelle@­agber.brandenburg.de

E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Anträgen und Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden! Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter E-Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr.

E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Anträgen und Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden! Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter E-Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr.


Sprechzeiten

Organisation
Organisation:
Amtsgericht Bernau bei Berlin
Standort
Öffnungszeiten:
  • Montag
    keine Sprechzeiten
  • Dienstag
    09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch
    keine Sprechzeiten
  • Donnerstag
    09:00 bis 12:00 Uhr
  • Freitag
    09:00 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner:

Wir stellen ein

Sie wollen bei uns arbeiten? Ausgeschriebene Stellen finden Sie nachfolgend oder unter Stellenausschreibungen.

Sie wollen bei uns arbeiten? Ausgeschriebene Stellen finden Sie nachfolgend oder unter Stellenausschreibungen.

  • Konzentrierter Bereitschaftsdienst im Bereich des Landgerichts Frankfurt (Oder)

    Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten und Zuständigkeitskonzentrationen vom 03.06.2010, GVBl. Nr. 28, wird der gerichtliche Bereitschaftsdienst für Eilanträge im Bereich des Amtsgerichts Bernau bei Berlin von den folgenden Gerichten wahrgenommen:

    Zeitraum von:

    bis:

    Zuständiges Gericht:

    01.01.2024, 06:00 Uhr

    23.01.2024, 08:00 Uhr

    AG Strausberg

    23.01.2024, 17:00 Uhr

    20.02.2024, 08:00 Uhr

    AG Bad Freienwalde (Oder)

    20.02.2024, 17:00 Uhr

    23.04.2024, 08:00 Uhr

    AG Bernau bei Berlin

    23.04.2024, 17:00 Uhr

    04.06.2024, 08:00 Uhr

    AG Eberswalde

    04.06.2024, 17:00 Uhr

    06.08.2024, 08:00 Uhr

    AG Strausberg

    06.08.2024, 17:00 Uhr

    27.08.2024, 08:00 Uhr

    AG Bad Freienwalde (Oder)

    27.08.2024, 17:00 Uhr

    29.10.2024, 08:00 Uhr

    AG Bernau bei Berlin

    29.10.2024, 17:00 Uhr

    10.12.2024, 08:00 Uhr

    AG Eberswalde

    10.12.2024, 17:00 Uhr

    31.12.2024, 21:00 Uhr

    AG Strausberg

    Der Bereitschaftsdienst steht bei dem jeweils zuständigen Gericht zu den folgenden Zeiten zur Verfügung:

    Montag 06:00 bis 08:00 Uhr
    16:00 bis 21:00 Uhr
    Dienstag 06:00 bis 08:00 Uhr
    17:00 bis 21:00 Uhr
    Mittwoch 06:00 bis 08:00 Uhr
    16:00 bis 21:00 Uhr
    Donnerstag 06:00 bis 08:00 Uhr
    16:00 bis 21:00 Uhr
    Freitag 06:00 bis 08:00 Uhr
    15:00 bis 21:00 Uhr
    Samstag 06:00 bis 21:00 Uhr
    Sonntag 06:00 bis 21:00 Uhr
    Feiertage* 06:00 bis 21:00 Uhr

    *einschließlich sonstige dienstfreie Tage

    In dringenden Fällen erteilt die Polizeiinspektion Barnim unter der Tel.-Nr.: +49 3338 / 361 12 24 Auskunft über die Rufnummer des Bereitschaftsrichters. 

    Seit dem 1. Juni 2022 können EGVP-Nachrichten mit hoher Sendepriorität versandt und entsprechend für den Bereitschaftsdienst ausgesteuert und beschleunigt werden. Vorsorglich sollten aber besonders eilige Anträge etwa in Freiheitsentziehungs- oder Unterbringungssachen zunächst weiterhin wie schon bisher auch telefonisch angekündigt werden.

    Bitte beachten Sie, dass Eilanträge an die für den Bereitschaftsdienst unzuständigen Gerichte erst wieder am nächsten Werktag bearbeitet werden können.

    Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten und Zuständigkeitskonzentrationen vom 03.06.2010, GVBl. Nr. 28, wird der gerichtliche Bereitschaftsdienst für Eilanträge im Bereich des Amtsgerichts Bernau bei Berlin von den folgenden Gerichten wahrgenommen:

    Zeitraum von:

    bis:

    Zuständiges Gericht:

    01.01.2024, 06:00 Uhr

    23.01.2024, 08:00 Uhr

    AG Strausberg

    23.01.2024, 17:00 Uhr

    20.02.2024, 08:00 Uhr

    AG Bad Freienwalde (Oder)

    20.02.2024, 17:00 Uhr

    23.04.2024, 08:00 Uhr

    AG Bernau bei Berlin

    23.04.2024, 17:00 Uhr

    04.06.2024, 08:00 Uhr

    AG Eberswalde

    04.06.2024, 17:00 Uhr

    06.08.2024, 08:00 Uhr

    AG Strausberg

    06.08.2024, 17:00 Uhr

    27.08.2024, 08:00 Uhr

    AG Bad Freienwalde (Oder)

    27.08.2024, 17:00 Uhr

    29.10.2024, 08:00 Uhr

    AG Bernau bei Berlin

    29.10.2024, 17:00 Uhr

    10.12.2024, 08:00 Uhr

    AG Eberswalde

    10.12.2024, 17:00 Uhr

    31.12.2024, 21:00 Uhr

    AG Strausberg

    Der Bereitschaftsdienst steht bei dem jeweils zuständigen Gericht zu den folgenden Zeiten zur Verfügung:

    Montag 06:00 bis 08:00 Uhr
    16:00 bis 21:00 Uhr
    Dienstag 06:00 bis 08:00 Uhr
    17:00 bis 21:00 Uhr
    Mittwoch 06:00 bis 08:00 Uhr
    16:00 bis 21:00 Uhr
    Donnerstag 06:00 bis 08:00 Uhr
    16:00 bis 21:00 Uhr
    Freitag 06:00 bis 08:00 Uhr
    15:00 bis 21:00 Uhr
    Samstag 06:00 bis 21:00 Uhr
    Sonntag 06:00 bis 21:00 Uhr
    Feiertage* 06:00 bis 21:00 Uhr

    *einschließlich sonstige dienstfreie Tage

    In dringenden Fällen erteilt die Polizeiinspektion Barnim unter der Tel.-Nr.: +49 3338 / 361 12 24 Auskunft über die Rufnummer des Bereitschaftsrichters. 

    Seit dem 1. Juni 2022 können EGVP-Nachrichten mit hoher Sendepriorität versandt und entsprechend für den Bereitschaftsdienst ausgesteuert und beschleunigt werden. Vorsorglich sollten aber besonders eilige Anträge etwa in Freiheitsentziehungs- oder Unterbringungssachen zunächst weiterhin wie schon bisher auch telefonisch angekündigt werden.

    Bitte beachten Sie, dass Eilanträge an die für den Bereitschaftsdienst unzuständigen Gerichte erst wieder am nächsten Werktag bearbeitet werden können.

  • Informationen zu Nachlasssachen und Erbausschlagungen

    Das Nachlassgericht nimmt ab sofort Anträge und Erklärungen unter folgenden Voraussetzungen entgegen:

    1. Die Beurkundung erfolgt nur nach einer Terminvergabe.
    2. Vor der Beurkundung der Erklärungen zur Erteilung eines Erbscheines sind die erforderlichen Unterlagen beim Gericht einzureichen.
    3. Die für die Antragseinreichung erforderlichen Unterlagen (z.B. den Antrag auf Eröffnung eines Testamentes) finden sie unter Service-Formulare.

    Hinweise:

    Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Dies ist nicht zwingend der letzte melderechtliche Wohnsitz, sondern der Ort, an dem die verstorbene Person zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatte.

    Sprechzeiten des Nachlassgerichts:

    • Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    • Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Sie erreichen die Nachlassabteilung zu den angegebenen Sprechzeiten unter den folgenden Rufnummern:

    • +49 33 38 / 70 80 200 (Buchstaben A - F)
    • +49 33 38 / 70 80 202 (Buchstaben L - R)
    • +49 33 38 / 70 80 203 (Buchstaben G - J, K, Z)
    • +49 33 38 / 70 80 204 (Buchstabe S - Y)
    • +49 33 38 / 70 80 208 (Buchstabe W).

    Maßgeblich ist der jeweilige Erstbuchstabe des Nachnamens der verstorbenen Person.

    Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Amtsgerichts kraft Gesetzes nicht berechtigt sind, Rechtsberatungen durchzuführen. Soweit die Einholung eines rechtlichen Rates erwünscht ist, werden Sie gebeten, sich an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe zu wenden.

    Das Nachlassgericht nimmt ab sofort Anträge und Erklärungen unter folgenden Voraussetzungen entgegen:

    1. Die Beurkundung erfolgt nur nach einer Terminvergabe.
    2. Vor der Beurkundung der Erklärungen zur Erteilung eines Erbscheines sind die erforderlichen Unterlagen beim Gericht einzureichen.
    3. Die für die Antragseinreichung erforderlichen Unterlagen (z.B. den Antrag auf Eröffnung eines Testamentes) finden sie unter Service-Formulare.

    Hinweise:

    Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Dies ist nicht zwingend der letzte melderechtliche Wohnsitz, sondern der Ort, an dem die verstorbene Person zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatte.

    Sprechzeiten des Nachlassgerichts:

    • Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    • Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Sie erreichen die Nachlassabteilung zu den angegebenen Sprechzeiten unter den folgenden Rufnummern:

    • +49 33 38 / 70 80 200 (Buchstaben A - F)
    • +49 33 38 / 70 80 202 (Buchstaben L - R)
    • +49 33 38 / 70 80 203 (Buchstaben G - J, K, Z)
    • +49 33 38 / 70 80 204 (Buchstabe S - Y)
    • +49 33 38 / 70 80 208 (Buchstabe W).

    Maßgeblich ist der jeweilige Erstbuchstabe des Nachnamens der verstorbenen Person.

    Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Amtsgerichts kraft Gesetzes nicht berechtigt sind, Rechtsberatungen durchzuführen. Soweit die Einholung eines rechtlichen Rates erwünscht ist, werden Sie gebeten, sich an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe zu wenden.

  • Informationen für Menschen mit Behinderung

    Ansprechperson für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitsgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.

    Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Ansprechperson für Menschen mit Behinderung:

    • Frau Justizschäftigte Jungnickel, Telefonnummer: +49 3338 / 70 80 103

    Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

    Ansprechperson für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitsgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.

    Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Ansprechperson für Menschen mit Behinderung:

    • Frau Justizschäftigte Jungnickel, Telefonnummer: +49 3338 / 70 80 103

    Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

  • Zeugenbetreuung

    Wenn Sie weitere Fragen zu Ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge haben oder eine Betreuung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an den/die Zeugenbetreuer/in des Gerichts. 

    Zeugenbetreuung:

    • Frau Justizschäftigte Jungnickel, Telefonnummer: +49 3338 70 80 103

    Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg.

    Nachfolgend finden Sie ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten eines Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung.

    Wenn Sie weitere Fragen zu Ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge haben oder eine Betreuung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an den/die Zeugenbetreuer/in des Gerichts. 

    Zeugenbetreuung:

    • Frau Justizschäftigte Jungnickel, Telefonnummer: +49 3338 70 80 103

    Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg.

    Nachfolgend finden Sie ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten eines Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung.

  • Anfahrt

    Mit dem Auto

    vom Berliner Ring über das Autobahnkreuz Barnim auf der A 11 in Richtung Prenzlau:

    • An der Anschlussstelle Bernau Süd verlassen Sie die Autobahn und fahren auf der B 2 in Richtung Bernau bei Berlin.
    • An der Weißenseer Straße ordnen Sie sich an der Ampelkreuzung Weißenseer Straße/ Breitscheidstraße rechts ein und biegen dann in die Breitscheidstraße ein.
    • Nach ca. 400 m sehen Sie auf der linken Seite das Gericht.

    von der A 11 aus Richtung Prenzlau in Richtung Autobahnkreuz Barnim / Berliner Ring:

    • An der Anschlussstelle Bernau Nord verlassen Sie die Autobahn und fahren nach rechts auf der L304 in Richtung Bernau bei Berlin.
    • Nach ca. 1900 m fahren Sie in den Kreisverkehr ein und verlassen diesen an der zweiten Ausfahrt in Richtung L30/Mühlenstraße.
    • Nach ca. 50 m biegen Sie an der Ampelkreuzung am Gymnasium rechts ab und fahren weiter auf der Lohmühlenstraße.
    • Diese geht nach ca. 300 m am blauen Gaskessel in die Weißenseer Straße über.
    • Nach weiteren ca. 250 m erreichen Sie die Ampelkreuzung Weißenseer Straße/ Breitscheidstraße.
    • Sie ordnen sich links ein und biegen auf die Breitscheidstraße ab.
    • Nach ca. 400 m sehen Sie auf der linken Seite das Gericht.

    von der L 30 aus Richtung Börnicke nach Bernau bei Berlin:

    • Auf der der L 30/ Chausseestraße in Bernau bei Berlin biegen Sie nach links in die Ulitzkastraße ab.
    • Diese geht nach ca. 150 m in die Breitscheidstraße über.
    • Nach weiteren ca. 330 m sehen Sie auf der rechten Seite das Gericht.

    Mit der Bahn

    Sie fahren von Berlin mit dem Regionalexpress R 3 in Richtung Eberswalde. Sie verlassen den Zug am Bahnhof Bernau bei Berlin. Auf dem Bahnhofsvorplatz gehen Sie nach links in die Breitscheidstraße. Nach ca. 300 m sehen Sie auf der rechten Seite das Gericht.

    Sie fahren von Eberswalde mit dem Regionalexpress R 3 in Richtung Berlin. Sie verlassen den Zug am Bahnhof Bernau bei Berlin. Auf dem Bahnhofsvorplatz gehen Sie nach links in die Breitscheidstraße. Nach ca. 300 m sehen Sie auf der rechten Seite das Gericht.

    Sie fahren von Berlin mit der S-Bahn S 2 nach Bernau bei Berlin. Sie verlassen den Zug am Bahnhof Bernau bei Berlin. Auf dem Bahnhofsvorplatz gehen Sie nach links in die Breitscheidstraße. Nach ca. 300 m sehen Sie auf der rechten Seite das Gericht.

    Mit dem Bus

    Sie fahren von der jeweiligen Anschlussstelle im Bereich Barnim zum Bahnhof der Stadt Bernau bei Berlin. Auf dem Bahnhofsvorplatz gehen Sie nach links in die Breitscheidstraße. Nach ca. 300 m sehen Sie auf der rechten Seite das Gericht.

    Bei dem Amtsgericht Bernau bei Berlin ist jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen zu rechnen. Bitte berücksichtigen Sie dieses bei der zeitlichen Planung Ihrer Anreise. 

    Mit dem Auto

    vom Berliner Ring über das Autobahnkreuz Barnim auf der A 11 in Richtung Prenzlau:

    • An der Anschlussstelle Bernau Süd verlassen Sie die Autobahn und fahren auf der B 2 in Richtung Bernau bei Berlin.
    • An der Weißenseer Straße ordnen Sie sich an der Ampelkreuzung Weißenseer Straße/ Breitscheidstraße rechts ein und biegen dann in die Breitscheidstraße ein.
    • Nach ca. 400 m sehen Sie auf der linken Seite das Gericht.

    von der A 11 aus Richtung Prenzlau in Richtung Autobahnkreuz Barnim / Berliner Ring:

    • An der Anschlussstelle Bernau Nord verlassen Sie die Autobahn und fahren nach rechts auf der L304 in Richtung Bernau bei Berlin.
    • Nach ca. 1900 m fahren Sie in den Kreisverkehr ein und verlassen diesen an der zweiten Ausfahrt in Richtung L30/Mühlenstraße.
    • Nach ca. 50 m biegen Sie an der Ampelkreuzung am Gymnasium rechts ab und fahren weiter auf der Lohmühlenstraße.
    • Diese geht nach ca. 300 m am blauen Gaskessel in die Weißenseer Straße über.
    • Nach weiteren ca. 250 m erreichen Sie die Ampelkreuzung Weißenseer Straße/ Breitscheidstraße.
    • Sie ordnen sich links ein und biegen auf die Breitscheidstraße ab.
    • Nach ca. 400 m sehen Sie auf der linken Seite das Gericht.

    von der L 30 aus Richtung Börnicke nach Bernau bei Berlin:

    • Auf der der L 30/ Chausseestraße in Bernau bei Berlin biegen Sie nach links in die Ulitzkastraße ab.
    • Diese geht nach ca. 150 m in die Breitscheidstraße über.
    • Nach weiteren ca. 330 m sehen Sie auf der rechten Seite das Gericht.

    Mit der Bahn

    Sie fahren von Berlin mit dem Regionalexpress R 3 in Richtung Eberswalde. Sie verlassen den Zug am Bahnhof Bernau bei Berlin. Auf dem Bahnhofsvorplatz gehen Sie nach links in die Breitscheidstraße. Nach ca. 300 m sehen Sie auf der rechten Seite das Gericht.

    Sie fahren von Eberswalde mit dem Regionalexpress R 3 in Richtung Berlin. Sie verlassen den Zug am Bahnhof Bernau bei Berlin. Auf dem Bahnhofsvorplatz gehen Sie nach links in die Breitscheidstraße. Nach ca. 300 m sehen Sie auf der rechten Seite das Gericht.

    Sie fahren von Berlin mit der S-Bahn S 2 nach Bernau bei Berlin. Sie verlassen den Zug am Bahnhof Bernau bei Berlin. Auf dem Bahnhofsvorplatz gehen Sie nach links in die Breitscheidstraße. Nach ca. 300 m sehen Sie auf der rechten Seite das Gericht.

    Mit dem Bus

    Sie fahren von der jeweiligen Anschlussstelle im Bereich Barnim zum Bahnhof der Stadt Bernau bei Berlin. Auf dem Bahnhofsvorplatz gehen Sie nach links in die Breitscheidstraße. Nach ca. 300 m sehen Sie auf der rechten Seite das Gericht.

    Bei dem Amtsgericht Bernau bei Berlin ist jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen zu rechnen. Bitte berücksichtigen Sie dieses bei der zeitlichen Planung Ihrer Anreise. 

  • Zugangskontrolle, Nichtraucherschutz

    Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Bernau bei Berlin jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. 

    Hinweis: Bitte führen Sie Ausweispapiere mit (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende).Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

    Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese Kontrollen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Bernau bei Berlin ist das Rauchen nicht gestattet.

    Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Bernau bei Berlin jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. 

    Hinweis: Bitte führen Sie Ausweispapiere mit (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende).Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

    Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese Kontrollen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Bernau bei Berlin ist das Rauchen nicht gestattet.