Das Nachlassgericht nimmt ab sofort Anträge und Erklärungen unter folgenden Voraussetzungen entgegen:
- Die Beurkundung erfolgt nur nach einer Terminvergabe.
- Vor der Beurkundung der Erklärungen zur Erteilung eines Erbscheines sind die erforderlichen Unterlagen beim Gericht einzureichen.
- Die für die Antragseinreichung erforderlichen Unterlagen (z.B. den Antrag auf Eröffnung eines Testamentes) finden sie nachfolgend als Downloadlink.
Hinweise:
Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Dies ist nicht zwingend der letzte melderechtliche Wohnsitz, sondern der Ort, an dem die verstorbene Person zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatte.
Sprechzeiten des Nachlassgerichts:
- Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sie erreichen die Nachlassabteilung zu den angegebenen Sprechzeiten unter den folgenden Rufnummern:
- +49 33 38 / 70 80 200 (Buchstaben A - I)
- +49 33 38 / 70 80 203 (Buchstaben J - R, Z)
- +49 33 38 / 70 80 204 (Buchstabe S - Y)
Maßgeblich ist der jeweilige Erstbuchstabe des Nachnamens der verstorbenen Person.
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Amtsgerichts kraft Gesetzes nicht berechtigt sind, Rechtsberatungen durchzuführen. Soweit die Einholung eines rechtlichen Rates erwünscht ist, werden Sie gebeten, sich an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe zu wenden.