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Amtsgericht Prenzlau
Baustraße 37
17291 Prenzlau
Tel.: 03984 861 0
Fax: 03984 861 300
Aktuelle Informationen zum Pandemieschutz
Derzeit finden bei dem Amtsgericht Prenzlau keine allgemeinen Sprechzeiten statt. Bitte tragen Sie Ihr Anliegen möglichst schriftlich vor oder vereinbaren Sie vorab einen Termin. Wenn Sie nicht wissen, ob eine schriftliche Antragstellung ausreichend ist, erkundigen Sie sich bitte telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle (mehr Informationen).
Das Amtsgericht ist geöffnet. Zugang zum Gericht haben alle Personen, die zu einem Termin geladen sind. Zudem kann jeder öffentliche Verhandlungen besuchen
Besucher/innen werden unter Berücksichtigung der allgemeinen Empfehlungen zur Vermeidung einer weiteren Verbreitung des Coronavirus (COVID 19) gebeten, die Notwendigkeit des Aufsuchens des Gerichtsgebäudes zu prüfen. Bitte tragen Sie Ihr Anliegen möglichst schriftlich vor oder vereinbaren Sie vorab einen Termin. Wenn Sie nicht wissen, ob eine schriftliche Antragstellung ausreichend ist, erkundigen Sie sich bitte telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle oder unter: 03984-861 0 (Zentrale, hier werden Sie an die zuständigen Mitarbeiter/innen weitergeleitet).
Es wird empfohlen, innerhalb des Gebäudes einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Die allgemein bekannten Hygienemaßnahmen sind zu beachten. Es wird darum gebeten, das Gerichtsgebäude erst kurz vor Terminsbeginn zu betreten und danach zügig wieder zu verlassen.
Des Weiteren wird empfohlen auf allen Verkehrsflächen (Eingangs- und Wartebereich, Flure, Toiletten etc.) medizinische Masken oder FFP2-Masken zu tragen. In den Sitzungssälen können die Vorsitzenden im Rahmen der bestehenden Sitzungshoheit im Einzelfall weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz treffen
Personen, die an COVID-19 erkrankt sind, einer Quarantäneverpflichtung unterliegen und/oder unter Erkältungssymptomen (z.B. Husten, Fieber oder Atemnot) leiden, kann der Zutritt zum Gerichtsgebäude nicht gewährt werden.