Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Cottbus

Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus
Tel.: 0355 63 720 (Zentrale), Fax: 0355 63 72 200
Amtsgericht Cottbus (Nebenstelle), Thiemstr. 130, 03048 Cottbus
Tel.: 0355 48 54 20, Fax: 0355 48 54 21 919
Postanschrift: AG Cottbus, Postfach 10 06 42, 03006 Cottbus
Zweigstelle Guben
Amtsgericht Cottbus - Zweigstelle Guben -, Alte Poststraße 66, 03172 Guben
Tel.: 0 35 61 4 08-0, Fax: 0 35 61 4 08 200
Postanschrift: AG Cottbus - Zweigstelle Guben - , Postfach 10 01 30, 03161 Guben
Information für das Publikum des Amtsgerichts Cottbus einschließlich der Zweigstelle Guben zum Corona-Virus-SARS-CoV-2 (COVID-19)
Alle Besucherinnen und Besucher des Gerichts ab Vollendung des sechsten Lebensjahrs sind gemäß §§ 2 Abs. 2, 21 7. SARS-CoV-2-EindV grundsätzlich verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen.
Darüberhinaus gelten die weiteren Hygieneregeln in den Häusern des Amtsgerichts, insbesondere mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander zu halten.
Im Eingangsbereich sind die Hände zu desinfizieren, bevor das Gebäude betreten wird.
Es wird dringend darum gebeten, das Gerichtsgebäude erst kurz vor Terminsbeginn zu betreten und danach umgehend wieder zu verlassen.
Die Beantragung von Zeugen-/Sachverständigen- und Dolmetscherentschädigungen sowie in Beratungshilfeangelegenheiten ist bis auf Weiteres nur schriftlich möglich.
Kontaktnachverfolgung
Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 i. V. m. § 1 Abs. 3 Siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 7. SARS-CoV-2-EindV) ist es erforderlich, die Besucher des Gerichts im Einlassbereich bzw. im Verhandlungssaal zu erfassen. Die Erfassungslisten werden nach Ablauf von 4 Wochen vernichtet. Sie werden nur ausgewertet, wenn bei einer/ einem Besucher/in oder Mitarbeiter/in ein Infektionsfall bekannt wird. Die Betroffenen werden dann informiert.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Der Erfassungsbogen steht nachfolgend zum Herunterladen zur Verfügung und kann vorausgefüllt zum Gericht – auch um evtl. Wartezeiten zu vermeiden – mitgebracht werden.