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Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus
Tel.: 0355 63 720 (Zentrale), Fax: 0355 63 72 200
Amtsgericht Cottbus (Nebenstelle), Thiemstr. 130, 03048 Cottbus
Tel.: 0355 48 54 20, Fax: 0355 48 54 21 919
Postanschrift: AG Cottbus, Postfach 10 06 42, 03006 Cottbus
Zweigstelle Guben
Amtsgericht Cottbus - Zweigstelle Guben -, Alte Poststraße 66, 03172 Guben
Tel.: 0 35 61 4 08-0, Fax: 0 35 61 4 08 200
Postanschrift: AG Cottbus - Zweigstelle Guben - , Postfach 10 01 30, 03161 Guben

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Zweigstelle Guben
Amtsgericht Cottbus - Zweigstelle Guben -, Alte Poststraße 66, 03172 Guben
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Aktuelle Information zum Grundbuchamt:
Die aktuelle Bearbeitungsdauer in Grundbuchangelegenheiten ist teilweise überdurchschnittlich lang. Personelle Schwierigkeiten und zugleich das extrem hohe Antragsaufkommen in Bezug auf die Erteilung von Grundbuchauszügen (Stichwort: Grundsteuerklärung) und den teilweise weiteren damit verbundenen Grundbuchanträgen, kommt es zu einer überdurchschnittlich langen Bearbeitungsdauer. Um die Bearbeitung jedoch schnell voranzubringen, bitte ich darum, von Nachfragen bzw. Sachstandsanfragen abzusehen.
Michael Höhr
Direktor des Amtsgerichts
Information für das Publikum des Amtsgerichts Cottbus einschließlich der Zweigstelle Guben
Es wird dringend empfohlen die Beantragung von Zeugen-/Sachverständigen- und Dolmetscherentschädigungen sowie in Beratungshilfeangelegenheiten schriftlich einzureichen.
Eine persönliche Antragstellung im Gericht sollten Sie in jedem Fall vorher telefonisch ankündigen und einen Termin vereinbaren (auch in Eilfällen!). Aufgrund des hohen Publikumaufkommens kann es sein, dass Sie Ihr Anliegen ohne vorherige Terminabsprache nicht erledigen können (insbesondere im Bereich Nachlasssachen).
Weitere Informationen zu den Sprechzeiten sowie Hinweise und Formulare zu Nachlassverfahren finden Sie unter Kontakt, Erreichbarkeit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Aktuelle Information zum Grundbuchamt:
Die aktuelle Bearbeitungsdauer in Grundbuchangelegenheiten ist teilweise überdurchschnittlich lang. Personelle Schwierigkeiten und zugleich das extrem hohe Antragsaufkommen in Bezug auf die Erteilung von Grundbuchauszügen (Stichwort: Grundsteuerklärung) und den teilweise weiteren damit verbundenen Grundbuchanträgen, kommt es zu einer überdurchschnittlich langen Bearbeitungsdauer. Um die Bearbeitung jedoch schnell voranzubringen, bitte ich darum, von Nachfragen bzw. Sachstandsanfragen abzusehen.
Michael Höhr
Direktor des Amtsgerichts
Information für das Publikum des Amtsgerichts Cottbus einschließlich der Zweigstelle Guben
Es wird dringend empfohlen die Beantragung von Zeugen-/Sachverständigen- und Dolmetscherentschädigungen sowie in Beratungshilfeangelegenheiten schriftlich einzureichen.
Eine persönliche Antragstellung im Gericht sollten Sie in jedem Fall vorher telefonisch ankündigen und einen Termin vereinbaren (auch in Eilfällen!). Aufgrund des hohen Publikumaufkommens kann es sein, dass Sie Ihr Anliegen ohne vorherige Terminabsprache nicht erledigen können (insbesondere im Bereich Nachlasssachen).
Weitere Informationen zu den Sprechzeiten sowie Hinweise und Formulare zu Nachlassverfahren finden Sie unter Kontakt, Erreichbarkeit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.