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Richterin und Richter auf Probe

Logo für das Bewerbungsverfahren für Proberichter:innen 2024
© OLG
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In der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg sind im Jahr 2024 mehrere Stellen für Richterinnen und Richter auf Probe (w/m/d) zu besetzen.

Bewerben Sie sich!

  • Sie haben gerade Ihr zweites Staatsexamen erfolgreich bestanden und sind auf der Suche nach einer verantwortungsvollen beruflichen Perspektive?
  • Sie sind Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder angestellte Justiziarin/angestellter Justiziar und möchten sich beruflich verändern und nicht mehr die wirtschaftlichen Interessen anderer vertreten?

Werden Sie Richterin oder Richter auf Probe!

Als unabhängige Richterin und unabhängiger Richter sind Sie nur dem Gesetz und dem eigenen Gewissen unterworfen, treffen objektive Entscheidungen, schlichten Streitigkeiten  und sprechen und gestalten Recht an einem Amtsgericht oder Landgericht im Land Brandenburg oder am Brandenburgischen Oberlandesgericht.

Richterlicher Probedienst

Während der Probezeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Land Brandenburg durchläuft die Proberichterin bzw. der Proberichter verschiedene Stationen. Am Anfang steht regelmäßig die Zuweisung für mindestens sechs Monate an eines der vier Landgerichte in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin oder Potsdam. Dem schließt sich in der Regel eine Station an einem der Amtsgerichte im Bezirk dieses Landgerichts an. Eine Karte der Gerichtsstandorte finden Sie auf der rechten Seite.

Ihre persönlichen Einsatzwünsche werden gern berücksichtigt, soweit dies möglich ist.

Einstellungsvoraussetzungen 

Die erforderliche fachliche Qualifikation bestimmt sich zunächst anhand der Leistungen im ersten und im zweiten juristischen Staatsexamen. Sofern Sie das Referendariat mit einem Prädikatsexamen abgeschlossen haben, können Sie Ihre fachliche Eignung im Regelfall bereits durch dieses Ergebnis belegen und werden zum Einstellungsverfahren eingeladen.

Aber auch ohne Prädikatsexamen können Sie bei dem Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn Sie im zweiten juristischen Staatsexamen mindestens 8 Punkte erreicht haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Dies können besondere Leistungen im Studium oder im ersten juristischen Staatsexamen sein oder in der Referendarzeit erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Beurteilungen. Hierzu zählen auch besondere persönliche, durch den Lebensweg oder die berufliche Entwicklung nachgewiesene Fähigkeiten und Erfahrungen.

Einstellungsverfahren für den richterlichen Dienst

Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts bereitet nach den Organisationserlassen des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg die Auswahl und Einstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg vor.

  • Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen in einem Auswahlgespräch.
  • Die Auswahlgespräche werden durch den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts geführt.
  • Die Zahl der Auswahlgespräche ist von der Zahl der besetzbaren Stellen abhängig.
  • Die Teilnehmenden an dem Auswahlgespräch erhalten eine schriftliche Einladung zu dem Gespräch.
  • Über die Einstellung entscheidet nach dem Brandenburgischen Richtergesetz die Ministerin  der Justiz gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss.

Bewerbung

Ihrem formlosen Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte den zum Download bereitgestellten auszufüllenden Fragebogen und den aus dem unten stehenden Merkblatt ersichtlichen weiteren Unterlagen bei und senden es an folgende Anschrift:

An den Präsidenten des
Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel

Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie an. Wir informieren Sie gerne (Frau Wehr 03381 399-273 oder Herr Zwick 03381 399-402).