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Amtsgericht Fürstenwalde/Spree
Eisenbahnstraße 8, 15517 Fürstenwalde/Spree
Postanschrift:
Amtsgericht Fürstenwalde/Spree
Postfach 1320
15503 Fürstenwalde/Spree
Tel.: 03361 509-6,
Fax: 03361 509 867 (Verwaltung) bzw. 03361 509 830 (Rechtssachen)
Einschränkungen des Dienstbetriebes aufgrund Corona
Wegen der Corona-Pandemie ist der Zutritt zum Amtsgericht derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Eine persönliche Antragstellung im Gericht sollten Sie in jedem Fall vorher telefonisch ankündigen und einen Termin vereinbaren (auch in Eilfällen)! Bitte beachten Sie, dass derzeit ausschließlich für unaufschiebbare Angelegenheiten Termine vergeben werden.
Termine und Auskünfte erteilen die zuständigen Geschäftsstellen. Die Geschäftsstellen erreichen Sie telefonisch über die Zentrale des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree unter der Telefonnummer 03361/509-6. Die Zentrale wird Sie mit der zuständigen Abteilung verbinden oder Ihre Telefonnummer notieren, um einen Rückruf realisieren zu können. Wir bitten bereits jetzt um Geduld, da wir mit einer hohen Auslastung unseres Telefonservices rechnen. Weitere Informationen zu Kontakt und Erreichbarkeit finden Sie hier.
Die Einreichung von Schriftsätzen und schriftlichen Anträgen hingegen unterliegt keinerlei Beschränkungen.
Für den Aufenthalt im Gericht gelten folgende Bestimmungen:
- In den öffentlichen Bereichen inklusive des Aufzuges des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree ist eine Mund-Nasenabdeckung zu tragen.
Nach § 21 Satz 1 EindV haben in Büro- und Verwaltungsgebäuden die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher eine medizinische Maske zu tragen.
Nach § 2 Abs.2 EindV sind dies sog. OP-Masken bzw. FFP2-Masken.
- Der Mindestabstand ist, soweit aufgrund der räumlichen Gegebenheiten, insbesondere den Fluren und dem Treppenhaus sowie einzelnen Wartebereichen möglich, einzuhalten.
- Die in den Sitzungssälen bestehende sitzungspolizeilichen Anweisungen der der zuständigen Richterin / des zuständigen Richter ist Folge zu leisten.
- Es wird zugleich darauf hingewiesen, dass das Platzangebot in den Sitzungssälen aufgrund der Abstandsregelung reduziert ist.
- Vorhandene Abstandsmarkierungen und Absperrungen sind einzuhalten.
- Beim Betreten des Gebäudes desinfizieren Sie bitte ihre Hände im Eingangsbereich.
- Aufzüge dürfen gleichzeitig nur von Personen des gleichen Hausstandes benutzt werden.
- Beachten sie bitte auch die allgemeinen Hygieneregeln und Empfehlungen der Robert-Koch- Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Vorbeugung von Infektionen
Personen mit Atemwegsbeschwerden und Grippesymptomen kann der Zutritt zum Gerichtsgebäude zum Schutz vor COVID-19 Ansteckungen versagt werden. Hiervon unberührt bleibt die generelle Pflicht, dem Gericht jede Verhinderung, einer Ladung nachzukommen, rechtzeitig anzuzeigen und ggf. nachzuweisen. Die Anordnungen dienen dem Schutz der Besucherinnen und Besucher des Amtsgerichts und den Beschäftigten des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree. Für Ihr Verständnis bedanke ich mich.
Behnert, Direktorin des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree
Selbstauskunft - Erfassungsbogen
Beim Betreten des Gebäudes des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree ist derzeit zum Schutz vor einer Verbreitung von Ansteckungen eine Selbstauskunft zu COVID-19 auszufüllen. Um die Wartezeit zu verkürzen, laden Sie sich bitte den nachfolgenden Erfassungsbogen für die persönlichen Daten herunter und füllen diesen bitte vor Eintritt in das Gericht aus und geben diesen am Eingang in der Wachtmeisterei ab.
Beim Betreten des Gebäudes des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree ist derzeit zum Schutz vor einer Verbreitung von Ansteckungen eine Selbstauskunft zu COVID-19 auszufüllen. Um die Wartezeit zu verkürzen, laden Sie sich bitte den nachfolgenden Erfassungsbogen für die persönlichen Daten herunter und füllen diesen bitte vor Eintritt in das Gericht aus und geben diesen am Eingang in der Wachtmeisterei ab.