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Aktuelle Hinweise zu den Auswirkungen der derzeitigen Pandemie mit dem COVID-19-Virus
Gegenwärtig bestehen beim Landgericht keine allgemeinen coronabedingten Einschränkungen. Im Verhandlungssaal können hiervon abweichende Regelungen gelten. Dies entscheidet die oder der jeweilige Vorsitzende in der Zivil- oder Strafsache.
Unabhängig davon wird darum gebeten, nach Möglichkeit weiterhin Abstand zu halten und von den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln (z.B. Handdesinfektion) Gebrauch zu machen.