Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Die Leitlinien sind von Richterinnen und Richtern der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erarbeitet worden.
Die Unterhaltsleitlinien sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen.
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Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts gültig ab 01.01.2022
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Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts gültig ab 01.01.2021
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Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts gültig ab 01.01.2020
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Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts gültig ab 01.01.2019
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Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts gültig ab 01.01.2018