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Gerichtsvollzieherdienst

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind Justizbeamte, die mit Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen betraut sind. 

Sobald Ausbildungsplätze für den Gerichtsvollzieherdienst ausgeschrieben werden, finden Sie nähere Informationen dazu, sowie zu den zu erfüllenden Einstellungsvoraussetzungen, unter den aktuelle Stellenangebote.

Tätigkeitsprofil

Die Durchsetzung von vollstreckbaren Titeln, wie gerichtlichen Entscheidungen oder notariellen Urkunden, obliegt in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich staatlichen Organen. Im Bereich der Zwangsvollstreckung wird diese Aufgabe von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern wahrgenommen. Im Wesentlichen erfolgt durch sie die Pfändung und Verwertung von beweglichen Sachen der Schuldnerinnen und Schuldner. Die Verwertung gepfändeter Gegenstände kann durch öffentliche Versteigerung vor Ort oder im Internet über das Portal „Justiz-Auktion“ erfolgen.

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind für die Abnahme der Vermögensauskunft (früher: Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder Offenbarungseid) zuständig. Sie treffen die Entscheidung, ob die Schuldnerin oder der Schuldner in das öffentlich geführte Schuldnerverzeichnis einzutragen ist. Außerdem können sie im Auftrag der Gläubigerinnen und Gläubiger Ermittlungen über die verschuldete Personen durch Anfragen beim Kraftfahrtbundesamt, dem Bundeszentralamt für Steuern und den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung etc. vornehmen. Kommen Schuldnerinnen oder Schuldner ihrer Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach, können Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher auf der Grundlage eines richterlichen Haftbefehls die Verhaftung und Einlieferung der verschuldeten Person in die dafür zuständige Justizvollzugsanstalt vornehmen.

Darüber hinaus stellen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gerichtliche oder außergerichtliche Schriftstücke förmlich zu. Sie nehmen die Räumung von Wohn- oder Geschäftsräumen vor, vollziehen einstweilige Verfügungen sowie gerichtliche Anordnungen in Familiensachen und nehmen Wechsel- und Scheckproteste auf. 

Berufsumfeld

Wichtiger Bestandteil des Gerichtsvollzieheramtes ist der Außendienst, da die Schuldnerinnen und Schuldner zur Durchführung der Vollstreckung in ihren Privat- oder Geschäftsräumen aufgesucht werden. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regeln ihren Geschäftsbetrieb grundsätzlich selbst. Bei der Organisation dieses Geschäftsbetriebs sind sie frei. Sie sind allerdings verpflichtet, auf eigene Kosten Geschäftsräume zu unterhalten und Büroangestellte zu beschäftigen. Für die Unterhaltung des Geschäftsbetriebs wird ihnen ein Anteil an den Gebühren überlassen, die nach Bundesrecht (GVKostG) für jeden Auftrag zu erheben sind. 

Ausbildung

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes, die eine zusätzliche Ausbildung von 20 Monaten durchlaufen und eine Gerichtsvollzieherprüfung abgelegt haben. Die Ausbildung, die am 1. Juli eines Jahres beginnt, unterteilt sich gegenwärtig in fünf Ausbildungsabschnitte, darunter drei fachtheoretische Lehrgänge von zwei, vier und drei Monaten Dauer sowie zwei fachpraktische Ausbildungsabschnitte von sechs und fünf Monaten Dauer. Der fachtheoretische Lehrgang wird in Kooperation mit mehreren anderen Bundesländern im Ausbildungszentrum der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen – Nebenstelle Monschau, die fachpraktische Ausbildung bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern im Land Brandenburg absolviert. Während der Ausbildung wird die bisherige Besoldung weitergezahlt.

Bewerberinnen und Bewerber, die noch nicht verbeamtet und nicht im Landesdienst beschäftigt sind, erhalten einen Arbeitsvertrag zum Zwecke der Ausbildung. Sie nehmen vor dem Beginn der eigentlichen Ausbildung ab dem 1. Januar eines jeden Jahres an einem Einführungslehrgang von sechs Monaten Dauer teil, so dass die Gesamtausbildungszeit 26 Monate beträgt. Während der Ausbildung erhalten sie ein außertarifliches monatliches Bruttoentgelt, das der Höhe nach dem Bruttogehalt der Entgeltgruppe 5, Stufe 2 TV-L, entspricht. 

Prüfung

Im Anschluss an den dritten fachtheoretischen Lehrgang am Ende der Ausbildung müssen die Auszubildenden durch eine Prüfung nachweisen, ob sie nach Fähigkeiten, Kenntnissen, Leistungen und Persönlichkeit für den Gerichtsvollzieherdienst geeignet sind. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.   

Sobald Ausbildungsplätze für den Gerichtsvollzieherdienst ausgeschrieben werden, finden Sie nähere Informationen dazu, sowie zu den zu erfüllenden Einstellungsvoraussetzungen, unter den Stellenausschreibungen.