Der 6. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat mit einem am 14. November 2017 verkündeten und heute veröffentlichten Urteil die Berufung einer Gesellschaft, die gewerblich Luftbildaufnahmen von Hausgrundstücken anbietet, gegen ein Unterlassungsurteil des Landgerichts Potsdam zurückgewiesen. Auf Antrag einer Verbraucherzentrale war die Beklagte vom Landgericht verpflichtet worden, in den von ihr geschlossenen Verträgen mit Verbrauchern ein Widerrufsrecht einzuräumen und über dieses Widerrufsrecht zutreffend zu belehren.
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