Brandenburgisches Oberlandesgericht weist Berufung der "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V." im Schilderstreit zurück - Erschienen am 02.08.2017 Der 4. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat heute die Berufung des eingetragenen Vereins „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland“ gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) zurückgewiesen. Das Landgericht hatte in seinem Urteil vom 13. April 2016 die Klage, das Land Brandenburg dazu zu verurteilen, das Aufstellen von Schildern mit Hinweisen auf die wöchentlich stattfindende „Nudelmesse“ an drei Straßen am Ortseingang von Templin zu dulden, abgewiesen.