Ernennung von Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärtern
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Der Vizepräsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Gerhard Berger, hat am 1. Oktober 2024 im feierlichen Rahmen 34 junge Menschen unter gleichzeitiger Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärtern ernannt. Ihre Auswahl wurde aus einem Kreis von 258 Bewerberinnen und Bewerbern getroffen.
Die Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter werden im Vorbereitungsdienst das Studium der Rechtspflege absolvieren.
Über den Zeitraum von drei Jahren werden sie das duale Studium mit fachtheoretischen Studienzeiten von 24 Monaten an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin sowie fachpraktischen Studienzeiten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg durchlaufen und mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung abschließen. Gegenstand des Studiums sind sämtliche Schwerpunkte der Rechtspflege, darunter das Grundbuchrecht, Nachlassrecht, Zwangsvollstreckungsrecht sowie das Betreuungs- und Vormundschaftsrecht.
Rechtspflegerinnen und Rechtpfleger nehmen als Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes vielfältige Aufgaben in den Gerichten und Staatsanwaltschaften wahr. Sie sind in ihren Entscheidungen nicht von Weisungen von Vorgesetzten abhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.
Die Bewerbungsfrist für eine Einstellung als Rechtspflegeranwärterin oder Rechtspflegeranwärter im Jahr 2025 endet am 31. Dezember 2024. Nähere Information finden Sie auf der Homepage des Brandenburgischen Oberlandesgerichts unter: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/karriere/duales-studium-der-rechtspflege/
Brandenburg an der Havel, den 4. Oktober 2024
Vera Krüger-Velthusen
- Pressesprecherin -