Ermittlungssachen
Die Ermittlungsrichterin oder der Ermittlungsrichter ist zuständig im Ermittlungsverfahren bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft, wenn die Einholung richterlicher Beschlüsse erforderlich ist, insbesondere bei Anträgen der Staatsanwaltschaft auf Erlass von Haftbefehlen, Durchsuchungsbeschlüssen, DNA-Beschlüssen, Entscheidungen über vorläufige Entziehungen der Fahrerlaubnis sowie Bestätigungen von Sicherstellungen und Beschlagnahmen.
Strafsachen
Sobald die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Anklage erhoben hat, ist aus dem Ermittlungsverfahren ein Strafverfahren geworden. Die Richterin oder der Richter lässt der Beschuldigten oder dem Beschuldigten die Anklageschrift zustellen. Nach Ablauf einer Frist zur Stellungnahme entscheidet das Gericht darüber, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Im Falle der Eröffnung werden gleichzeitig Termin zur Hauptverhandlung bestimmt und die Verfahrensbeteiligten (auch Zeuginnen und Zeugen und ggfs. Sachverständige) geladen. Ergebnis der Hauptverhandlung ist in der Regel ein Urteil, mit dem die Angeklagte oder der Angeklagte verurteilt oder freigesprochen wird. Auch andere verfahrensbeendende Beschlüsse (z. b. Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage) sind möglich.
Ordnungswidrigkeiten
Das Amtsgericht ist in Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten zuständig, wenn eine Betroffene oder eine Betroffener nach Zustellung eines Bußgeldbescheides gegen diesen fristgemäß Einspruch eingelegt und die Ordnungsbehörde den Vorgang über die Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat.
Beim Amtsgericht Neuruppin werden Verkehrsordnungswidrigkeiten, Ordnungswidrigkeiten gegen die Umwelt und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Abgabe von Arbeitslosenunterstützung verhandelt.