Aufgaben
Das Amtsgericht Neuruppin ist sachlich zuständig in
- Zivilsachen (z. B. bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 5.000 €, ohne Rücksicht auf den Streitwert z. B. in Mietrechtsstreitigkeiten),
- Familiensachen (Ehescheidung und Folgesachen),
- Strafsachen,
- Ordnungswidrigkeitensachen,
- Betreuungs- und Unterbringungssachen,
- Insolvenzsachen,
- Registersachen (Handelsregister, Genossenschaftsregister, Vereins- und Partnerschaftsregister),
- Wohnungseigentumssachen,
- Nachlasssachen,
- Grundbuchsachen,
- Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen,
- Landwirtschaftssachen,
- Personenstandssachen u.
- Zwangsvollstreckungssachen.
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Neuruppin erstreckt sich im wesentlichen auf den Bezirk des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.
Zentrale Zuständigkeiten
In folgenden Angelegenheiten besteht beim Amtsgericht Neuruppin eine auf den Bezirk des Landgerichts Neuruppin konzentrierte Zuständigkeit
- Registersachen (Vereins-, Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister),
- Insolvenzsachen,Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen,
- Landwirtschaftssachen,
- Wirtschaftsstrafsachen.
Das zentrale Schuldnerverzeichnis des Landes Brandenburg wird beim Amtsgericht Nauen geführt.
Für Mahnsachen ist das zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg "Amtsgericht Berlin – Wedding" zuständig.
Geschäftsverteilung
Nachfolgend stellen wir Ihnen die aktuellen Geschäftsverteilungspläne des Amtsgerichts Neuruppin zum Download zur Verfügung: