Der 5. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat mit einem heute verkündeten Berufungsurteil die Abweisung einer auf Schadensersatz gerichteten Klage eines Kunden gegen den Hersteller wegen behaupteten Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Motor eines Audi A6 3.0 TDI bestätigt.
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