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Neue Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts

- Erschienen am 14.12.2017

Am 1. Januar 2018 treten die neuen Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in Kraft. Den Leitlinien liegen die Änderungen zugrunde, die bereits in die „Düsseldorfer Tabelle“, ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 2018, aufgenommen worden sind.

Die Änderungen betreffen zunächst die Anhebung des Mindestunterhaltes für Minderjährige entsprechend der Ersten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 28. September 2017 und eine damit verbundene Anhebung der Bedarfssätze in der 2. bis 5. Einkommensgruppe. Die Höhe des Kindergeldes, das ab dem 1. Januar 2018 für das erste und zweite Kind 194 €, für das dritte Kind 200 € und ab dem vierten Kind 225 € beträgt, ist in der Anlage II der Leitlinien berücksichtigt. Dort werden die Zahlbeträge nach Abzug des hälftigen Kindergelds aufgeführt. 

Geändert werden zudem die Einkommensgruppen, die  angehoben werden. Die Tabelle beginnt künftig mit einem bereinigten Nettoeinkommen von „bis 1.900 €“, statt bisher „bis 1.500 €“.

Bei den berufsbedingten Aufwendungen ist der ausbildungsbedingte Aufwand jetzt in Höhe von pauschal 100 € statt bisher 90 € berücksichtigungsfähig.

Sämtliche Änderungen sind auf der Internetseite des Brandenburgischen Oberlandesgerichts unter dem Stichwort „Unterhaltsleitlinien“ im Volltext abrufbar: http://www.olg.brandenburg.de

Judith Janik

Pressesprecherin

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Datum
14.12.2017
Rubrik
Brandenburgisches Oberlandesgericht