Hauptmenü

Gerichtsvollzieherdienst

Sollten Sie einen Zwangsvollstreckungsauftrag einreichen wollen, senden Sie diesen bitte generell an das

Amtsgericht Neuruppin
- Gerichtsvollzieherverteilerstelle -
Karl-Marx-Straße 18a
16816 Neuruppin

Anfragen und Mitteilungen können unmittelbar an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gerichtet werden, sofern Ihnen bereits ein Aktenzeichen der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers bekannt ist.

Gerichtvollzieherbezirke

Die Gerichtsvollzieherbezirke sind wie folgt zugewiesen:

  • Die Zuständigkeit für Zustellungen richtet sich nach der Anschrift der Zustellungsempfängerin oder des Zustellempfängers, für Zustellungen außerhalb des Amtsgerichtsbezirks nach der Anschrift der Auftraggeberin oder des Auftraggebers.
  • Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 840 ZPO werden von der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher erledigt, in deren/dessen Bezirk die Drittschuldnerin oder der Drittschuldner, bei mehreren Drittschuldnern/innen die Erstgenannte/der Erstgenannte, wohnt bzw. ihren/seinen Sitz hat.
  • Amtshandlungen, die eine Tätigkeit in mehreren Bezirken erfordern, sofern der Auftrag durch die Verteilerstelle vermittelt wird, Aufträge zur Erhebung von Wechsel und Scheckprotesten sowie nicht geregelte Angelegenheiten sind ohne örtliche Beschränkung zu erledigen.

Die Zuweisung erfolgt hier durch die Verteilerstelle.

Übersicht und Geschäftsverteilung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher

Nachfolgend werden Ihnen eine Übersicht über die am Amtsgericht Neuruppin tätigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher (nebst Sprechstunden, Telefonnummern etc.) sowie ein Straßenverzeichnis und eine Lageskizze zur Gerichtsvollzieherbürogemeinschaft zum Download angeboten.