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Abteilungen des Amtsgerichts Luckenwalde

Bau- und Sanierungsarbeiten

Auf Grund der anhaltenden Bau- und Sanierungsarbeiten befinden sich die Abteilungen in zwei unterschiedlichen Liegenschaften. Eine Änderung der Postanschrift und der bisherigen Telefonnummern ist damit nicht verbunden.

Die folgenden Abteilungen befinden sich im Haupthaus in der Lindenallee 16, 14943 Luckenwalde:

Folgende Abteilungen befinden sich in der Nebenstelle: Markt 25, 14943 Luckenwalde:

Rechtsantragstelle: Anträge in Rechtssachen können zu den Öffnungszeiten des Amtsgerichts zu Protokoll der Urkundsbeamtin der jeweiligen Geschäftsstelle gestellt werden.


Aufgaben und Erreichbarkeit der einzelnen Abteilungen

Verwaltung und Güterichtersachen

Abteilung 1 - Geschäftsstelle Verwaltung

Die Aufgabe der Verwaltungsabteilung ist es, den Geschäftsbetrieb für die Rechtspflege mit den von der Landesregierung zur Verfügung gestellten personellen und sachlichen Mitteln zu organisieren.
Insbesondere ist sie zuständig für die

  • Geschäftsverteilung mit Ausnahme für Richterinnen und Richter, diese obliegt dem jeweiligen Präsidium
  • Dienstaufsicht der Beschäftigten mit Ausnahme der Richterinnen und Richter, diese obliegt der Präsidentin des zuständigen Landgerichts
  • Haushaltsangelegenheiten
  • Haus- und Bauangelegenheiten 

Telefon: 

  • 03371/601 - 131 Frau Heller
  • 03371/601 - 123 Frau Mertens, Frau Blänkner

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Beratungshilfe

Kontakt:

  • 03371/601 - 120 Frau Lieske
  • 03371/601 - 121 Frau Hahmann

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Betreuungssachen, Unterbringungssachen und Freiheitsentziehungssachen (ohne AusländerG) sowie Todeserklärungen

Betreuung im gesetzlichen Sinn bedeutet, dass, wenn eine volljährige Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ( körperlich oder geistiger Art) ihre Angelegenheiten nicht besorgen kann, dass Amtsgericht eine Person zum Betreuer bestellt. Das Gericht bestellt den Betreuer und überwacht dessen Arbeit. Ferner wird über die Vergütungsanträge entschieden. Weiterhin ist das Gericht zuständig für die Erteilung von Genehmigungen für den Abschluss von genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften.

Kontakt:

  • 03371/601 - 172 Herr Lück
  • 03371/601 - 205 Frau Pintér                                   

Den Antrag auf Anregung zur Betreuerbestellung (BS5) finden Sie hier.

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    Familiensachen

    Kontakt:

    • 03371/601 - 130 Frau Apel
    • 03371/601 - 139 Frau Große
    • 03371/601 - 155 Frau Mehlis

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    Grundbuchsachen

    Die Grundbücher werden von den jeweiligen Amtsgerichten als Grundbuchamt geführt. Das Grundbuchamt ist zuständig für die Führung der Grundbücher, sowie für die Erteilung von Grundbuchauszügen. Das Grundbuchamt Luckenwalde ist zuständig für alle Grundstücke, die im Bezirk des Amtsgerichts Luckenwalde liegen.

    Die Servicegeschäftsstellen des Grundbuchamtes erreichen sie unter folgenden Telefonnummern :

    • 03371/601 - 154 Frau Braun
    • 03371/601 - 157 Frau Driesner
    • 03371/601 - 138 Frau Hinkelmann
    • 03371/601 - 158 Frau Mertens

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    Hinterlegungssachen, Zahlstelle

    Kontakt

    • 03371/601 - 157 Frau Driesner
    • 03371/601 - 125 Frau Wessely

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    Nachlass und Registersachen

    Die überwiegende Aufgabenbewältigung liegt in der Erteilung von Erbscheinen, Eröffnung von Testamenten und Behandlung von Erbausschlagungen.

    Mit dem Gesetz zur Einrichtigung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer wurde das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen grundlegend reformiert. Die Bundesnotarkammer wird ab 01.12.2012 über sämtliche Sterbefälle informiert, die einem inländischen Standesamt bekannt werden. Weitere Informationen zum Zentralen Testamentsregister finden Sie unter www.bnotk.de/aufgaben-und-taetigkeiten/zentrales-testamentsregister .

    Kontakt

    • 03371/601 - 141 Frau Grüneberg
    • 03371/601 - 128 Herr Lehmann

    Vereinsregistersachen werden seit dem 01.07.2006 zentral beim Amtsgericht Potsdam bearbeitet.

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    Rechtsantragstelle

    Anträge in Rechtssachen können zu den Öffnungszeiten des Amtsgerichts zu Protokoll der Urkundsbeamtin der jeweiligen Geschäftsstelle gestellt werden. Die Urkundsbeamtin nimmt Erklärungen zur Niederschrift entgegen und achtet auf die Einhaltung der Form. 

    Was muss der Antragsteller tun?

    Zur Antragsaufnahme bei der jeweiligen Rechtsantragstelle sollten alle den Rechtsfall betreffenden Unterlagen, insbesondere bereits ergangene Entscheidungen, mitgebracht werden. Alle Schriftsätze in der Sache einschließlich der dazu gehörenden Anlagen sollen zwecks Zustellung an die übrigen Verfahrensbeteiligten mit je zwei Abschriften/Kopien eingereicht werden, da sonst kostenpflichtige Ablichtungen gefertigt werden müssen (0,50 EUR je Seite).
    Anträge in Rechtssachen können rechtswirksam auch per Post oder Telefax gestellt werden, nicht per Telefon oder E-Mail.

    Falls eine Klage oder ein Antrag nicht in eigenem sondern im Namen einer anderen Person gestellt werden soll, muss eine Vollmacht mitgebracht werden.

    Was leistet die Rechtsantragstelle nicht?

    Die Urkundsbeamten helfen nicht bei der Formulierung der eigentlichen Klage-, Klageerwiderungs- bzw. Antragsbegründung (vgl. § 24 RPflG). Diese müssen die Antragsteller selbst, gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe, verfassen. Den weiteren Schriftverkehr haben die Beteiligten selbst zu führen.

    Es wird auch darauf hingewiesen, dass keine Rechtsberatung gegeben werden darf; dazu sind nur Personen legitimiert, denen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz die Befugnis zur Besorgung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen übertragen wurde.

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    Straf- und Bußgeldsachen, Freiheitsentziehungssachen nach dem AusländerG sowie Kirchenaustritte

    Sobald die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Anklage erhoben hat, ist aus dem Ermittlungsverfahren ein Strafverfahren geworden. Der Richter lässt dem Beschuldigten die Anklageschrift zustellen. Nach Ablauf einer Frist zur Stellungnahme entscheidet er darüber, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Im Falle der Eröffnung werden gleichzeitig Termin zur Hauptverhandlung bestimmt und die Verfahrensbeteiligten (auch Zeugen und ggfs. Sachverständige) geladen. Ergebnis der Hauptverhandlung ist in der Regel ein Urteil, mit dem der Angeklagte verurteilt oder freigesprochen wird. Auch andere verfahrensbeendende Beschlüsse (z.B. Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage) sind möglich.

    Kontakt

    • 03371/601 - 117 Frau Pempe
    • 03371/601 - 119 Frau Schulze

    Das Amtsgericht ist in Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten zuständig, wenn ein Betroffener nach Zustellung eines Bußgeldbescheides gegen diesen fristgemäß Einspruch eingelegt und die Ordnungsbehörde den Vorgang über die Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat.

    Beim Amtsgericht Luckenwalde werden Verkehrsordnungswidrigkeiten, Ordnungswidrigkeiten gegen die Umwelt und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Abgabe von Arbeitslosenunterstützung verhandelt.

    Tel.: 03371/601 - 117 Frau Pempe

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    Zivil-, Wohnungseigentums- und Aufgebotssachen

    Kontakt

    • 03371/601 - 120 Frau Lieske
    • 03371/601 - 121 Frau Hahmann

    Seit dem 01.07.2006 sind Mahnanträge an das Amtsgericht Berlin-Wedding zu richten. Dort werden sie maschinell bearbeitet, was einen gesonderten Vordruck voraussetzt. Die bisher anhängigen Verfahren verbleiben beim hiesigen Amtsgericht. 

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    Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren

    Das Amtsgericht Luckenwalde - Zwangsversteigerungsabteilung - ist als Vollstreckungsgericht zuständig für die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren der Amtsgerichtsbezirke Zossen und Luckenwalde.

    Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks (unbebaut oder bebaut z.B. mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Gewerbegrundstücke) oder grundstücksgleichen Rechtes, insbesondere Erbbaurechte sowie Wohnungs- und Teileigentumsrechte (z.B. Eigentumswohnung, PKW-Stellplätze o.ä.) soll zur Befriedigung eines Gläubigers und der weiteren am Grundstück Berechtigten aus dem durch die Versteigerung erzielten Erlös führen. Im Zwangsversteigerungsverfahren wird das Versteigerungsobjekt zuerst beschlagnahmt (§§ 15 - 34 ZVG) und dann im Verfahren versteigert (§§ 35 - 104 ZVG). Nach der Versteigerung des Objektes wird der Erlös verteilt und das Grundbuch der neuen Rechtslage angepaßt (§§ 105 - 145 ZVG).

    Die Zwangsverwaltung soll dem Gläubiger durch eine ordnungsmäßige Nutzung des Objektes aus den Grundstückserträgnissen (Miet- oder Pachteinnahmen) Befriedung seiner Forderung bringen. Das zwangsverwaltete Grundstück wird dabei in seinem wirtschaftlichen Bestand erhalten. Das Vollstreckungsgericht bestellt einen geeigneten Zwangsverwalter, der das Grundstück zur Bewirtschaftung und Benutzung in Besitz nimmt.

    Die Zwangsversteigerungstermine finden in einer öffentlichen Sitzung im Gebäude des Amtsgerichts Luckenwalde statt. Die Versteigerungstermine werden im Amtlichen Anzeiger (Beilage zum Amtsblatt für das Land Brandenburg), an der Gerichtstafel und im Internet bekannt gemacht.

    Konto-Nummer zwecks Überweisung der Sicherheitsleistung unter Angabe des Aktenzeichens:

    Kontoinhaber: Amtsgericht Luckenwalde
    Kontonummer: 7110404147
    Institut: Landesbank Hessen Thüringen (Helaba)
    Bankleitzahl: 300 500 00
    IBAN: DE39 3005 0000 7110 4041 47 BIC-Swift: WELADEDDXXX

    Die Versteigerungstermine des Amtsgerichts Luckenwalde werden auf  www.zvg.com veröffentlicht.

    Kontakt

    • 03371/601 - 144 Frau Mertens
    • 03371/601 - 125 Frau Wessely
    • 03371/601 - 152 Frau Blänkner

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    Zwangsvollstreckungssachen (Pfändung / Schuldnerverzeichnis)

    Die Zwangsvollstreckung dient der zwangsweisen Durchsetzung des titulierten (durch Urteil etc.) ausgesprochenen Anspruchs. Es gibt verschiedene Arten der Zwangsvollstreckung, wie zum Beispiel die Pfändung des Arbeitseinkommens, des Kontos u.s.w.. Ferner ist die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers möglich. Das Zwangsvollstreckungsverfahren findet nur auf Antrag statt. Das Amtsgericht Luckenwalde ist zuständig, wenn der Schuldner seinen Wohnsitz im hiesigen Amtsgerichtsbezirk hat.

    Kontakt

    • 03371/601 - 125 Frau Wessely
    • 03371/601 - 138 Frau Hinkelmann

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