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Gerichtsvollzieherdienst

Am Amtsgericht Cottbus sind derzeit 13 Gerichtsvollzieher/innen tätig.

Sollten Sie einen Zwangsvollstreckungsauftrag einreichen wollen, senden Sie diesen bitte mit dem dafür vorgesehen Formular für den Bezirk des Amtsgerichts Cottbus an das

Amtsgericht  Cottbus
- Gerichtsvollzieherverteilerstelle -
G
erichtsplatz 2
03046 Cottbus

bzw. für den Bezirk des Amtsgerichts Cottbus - Zweigstelle Guben - an das

Amtsgericht Cottbus - Zweigstelle Guben -
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Alte Poststraße 66
03172 Guben

Die Zuweisung an den zuständigen Gerichtsvollzieher erfolgt durch die Verteilerstelle.

Den Vollstreckungsauftrag können Sie sich hier downloaden: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vollstreckungsauftrag_an_Gerichtsvollzieher.pdf

Anfragen und Mitteilungen können unmittelbar an den zuständigen Gerichtsvollzieher gerichtet werden, sofern Ihnen bereits ein Aktenzeichen des Gerichtsvollziehers bekannt ist.

Gerichtsvollzieherbezirke und Geschäftsverteilung

Die Gerichtsvollzieherbezirke sind wie folgt zugewiesen:

  • Die Zuständigkeit für Zustellungen richtet sich nach der Anschrift des Zustellungsempfängers, für Zustellungen außerhalb des Amtsgerichtsbezirks nach der Anschrift des Auftraggebers.
  • Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 840 ZPO werden von demjenigen Gerichtsvollzieher erledigt, in dessen Bezirk der Drittschuldner, bei mehreren Drittschuldnern der Erstgenannte, wohnt bzw. seinen Sitz hat.
  • Amtshandlungen, die eine Tätigkeit in mehreren Bezirken erfordern, sofern der Auftrag durch die Verteilerstelle vermittelt wird, Aufträge zur Erhebung von Wechsel und Scheckprotesten sowie nicht geregelte Angelegenheiten sind ohne örtliche Beschränkung zu erledigen.

Die Zuweisung erfolgt auch hier durch die Verteilerstelle.

Nachfolgend werden Ihnen die Kontaktdaten, Übersichten der Gerichtsvollzieherbezirke und der Geschäftsverteilungplan der hiesigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zum Download angeboten.

Gerichtsvollzieherbezirke und Geschäftsverteilung

Die Gerichtsvollzieherbezirke sind wie folgt zugewiesen:

  • Die Zuständigkeit für Zustellungen richtet sich nach der Anschrift des Zustellungsempfängers, für Zustellungen außerhalb des Amtsgerichtsbezirks nach der Anschrift des Auftraggebers.
  • Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 840 ZPO werden von demjenigen Gerichtsvollzieher erledigt, in dessen Bezirk der Drittschuldner, bei mehreren Drittschuldnern der Erstgenannte, wohnt bzw. seinen Sitz hat.
  • Amtshandlungen, die eine Tätigkeit in mehreren Bezirken erfordern, sofern der Auftrag durch die Verteilerstelle vermittelt wird, Aufträge zur Erhebung von Wechsel und Scheckprotesten sowie nicht geregelte Angelegenheiten sind ohne örtliche Beschränkung zu erledigen.

Die Zuweisung erfolgt auch hier durch die Verteilerstelle.

Nachfolgend werden Ihnen die Kontaktdaten, Übersichten der Gerichtsvollzieherbezirke und der Geschäftsverteilungplan der hiesigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zum Download angeboten.