Zwangsversteigerung
Das Amtsgericht Cottbus – Zwangsversteigerungsabteilung – ist als Vollstreckungsgericht zuständig für alle Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren im Amtsgerichtsbezirk Cottbus und dem Amtsgerichtsbezirk Cottbus – Zweigstelle Guben.
Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks (unbebaut oder bebaut z.B. mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Gewerbegrundstücke) oder grundstücksgleichen Rechtes, insbesondere Erbbaurechte sowie Wohnungs- und Teileigentumsrechte (z.B. Eigentumswohnung, PKW-Stellplätze o.ä.) soll zur Befriedigung eines Gläubigers und der weiteren am Grundstück Berechtigten aus dem durch die Versteigerung erzielten Erlös führen. Im Zwangsversteigerungsverfahren wird das Versteigerungsobjekt zuerst beschlagnahmt (§§ 15 - 34 ZVG) und dann im Verfahren versteigert (§§ 35 - 104 ZVG). Nach der Versteigerung des Objektes wird der Erlös verteilt und das Grundbuch der neuen Rechtslage angepasst (§§ 105 - 145 ZVG).
Die Zwangsverwaltung soll dem Gläubiger durch eine ordnungsmäßige Nutzung des Objektes aus den Grundstückserträgnissen (Miet- oder Pachteinnahmen) Befriedung seiner Forderung bringen. Das zwangsverwaltete Grundstück wird dabei in seinem wirtschaftlichen Bestand erhalten. Das Vollstreckungsgericht bestellt einen geeigneten Zwangsverwalter, der das Grundstück zur Bewirtschaftung und Benutzung in Besitz nimmt.
Die Zwangsversteigerungstermine finden in einer öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Cottbus statt. Die Versteigerungstermine werden durch Aushang an der Gerichtstafel im Gebäude des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, Cottbus und durch Veröffentlichung im Internet (www.zvg-portal.de sowie www.zvg.com) bekannt gemacht.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Anfragen bezüglich der Versteigerungsobjekte nicht per E-Mail beantwortet werden können. Das Gutachten kann nach telefonischer Rücksprache auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.