Hauptmenü
Sie sind hier: Amtsgericht Cottbus

Willkommen beim Amtsgericht Cottbus (einschließlich Zweigstelle Guben)

Gebäude des Amtsgerichts Cottbus © Foto: Amtsgericht Cottbus
Gebäude des Amtsgerichts Cottbus © Foto: Amtsgericht Cottbus

Amtsgericht Cottbus

Organisation
Standort
Standort:
Haupthaus - Haus 1 -
Straße:
Gerichtsplatz 2
PLZ Ort:
03046 Cottbus
Postfach:
10 06 42
PLZ Ort:
03006 Cottbus
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 355 63 72 0
Fax:
+49 355 63 72 200
Organisation
Standort
Standort:
Nebenstelle - Haus 2 -
Straße:
Thiemstraße 130
PLZ Ort:
03048 Cottbus
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 355 48 542 0
Fax:
+49 355 48 542 1919

Sprechzeiten Cottbus

Organisation
Standort
Öffnungszeiten:
  • Montag
    09.00 bis 12.00 Uhr
  • Dienstag
    09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
  • Mittwoch
    keine Sprechzeiten
  • Donnerstag
    09.00 bis 12.00 Uhr
  • Freitag
    keine Sprechzeiten
Ansprechpartner:

Öffnungszeiten Zahlstelle

Organisation
Standort
Öffnungszeiten:
  • Dienstag
    14.00 bis 17.00 Uhr
  • Donnerstag
    09.00 bis 12.00 Uhr
Ansprechpartner:

Zweigstelle Guben

Organisation
Standort
Straße:
Alte Poststraße 66
PLZ Ort:
03172 Guben
Postfach:
10 01 30
PLZ Ort:
03161 Guben
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 3561 408 0
Fax:
+49 3561 408 200

Sprechzeiten Guben

Organisation
Standort
Öffnungszeiten:
  • Montag
    09.00 bis 12.00 Uhr
  • Dienstag
    14.00 bis 17.00 Uhr
  • Mittwoch
    keine Sprechzeiten
  • Donnerstag
    09.00 bis 12.00 Uhr
  • Freitag
    keine Sprechzeiten
Ansprechpartner:

E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden, da die Einreichung per E-Mail NICHT zugelassen ist! Nutzen Sie stattdessen z.B. "Mein Justiz Postfach". Mehr Infos finden Sie unter E-Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr.

E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden, da die Einreichung per E-Mail NICHT zugelassen ist! Nutzen Sie stattdessen z.B. "Mein Justiz Postfach". Mehr Infos finden Sie unter E-Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr.


Wir stellen ein

Sie wollen bei uns arbeiten? Ausgeschriebene Stellen finden Sie nachfolgend oder unter aktuelle Stellenangebote.

Wir stellen ein

Sie wollen bei uns arbeiten? Ausgeschriebene Stellen finden Sie nachfolgend oder unter aktuelle Stellenangebote.

Angebote

Keine Ergebnisse mit den aktuellen Filtereinstellungen.

Das Amtsgericht informiert

Warnung vor gefälschten Kostenrechnungen des Handelsregisters

Bundesweit sind gefälschte Kostenrechnungen im Umlauf, die echten Dokumenten täuschend ähnlich sehen. Hierbei werden unberechtigte Gebühren für angebliche Tätigkeiten des Handelsregisters eingefordert. Bitte prüfen Sie Zahlungsaufforderungen genau.

Warnung vor gefälschten Kostenrechnungen des Handelsregisters

Bundesweit sind gefälschte Kostenrechnungen im Umlauf, die echten Dokumenten täuschend ähnlich sehen. Hierbei werden unberechtigte Gebühren für angebliche Tätigkeiten des Handelsregisters eingefordert. Bitte prüfen Sie Zahlungsaufforderungen genau.

Aktuelle Bearbeitungszeiten & Erreichbarkeit

In einigen Abteilungen kommt es derzeit aufgrund personeller, organisatorischer oder technischer Umstellungen (z. B. Einführung der E-Akte) zu deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten:

    • Zwangsvollstreckung (Verzögerungen wegen E-Akte-Umstellung)
    • Grundbuchabteilung & Insolvenzabteilung (insb. Restschuldbefreiungen)
    • Nachlassabteilung (Telefonische Erreichbarkeit ist aktuell eingeschränkt)

Gemeinsame Bitte aller Abteilungen: Um die Verfahren für alle Beteiligten zu beschleunigen, verzichten Sie bitte auf telefonische Sachstandsanfragen. Jede Nachfrage bindet Personal und verzögert die Bearbeitung.

Aktuelle Bearbeitungszeiten & Erreichbarkeit

In einigen Abteilungen kommt es derzeit aufgrund personeller, organisatorischer oder technischer Umstellungen (z. B. Einführung der E-Akte) zu deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten:

    • Zwangsvollstreckung (Verzögerungen wegen E-Akte-Umstellung)
    • Grundbuchabteilung & Insolvenzabteilung (insb. Restschuldbefreiungen)
    • Nachlassabteilung (Telefonische Erreichbarkeit ist aktuell eingeschränkt)

Gemeinsame Bitte aller Abteilungen: Um die Verfahren für alle Beteiligten zu beschleunigen, verzichten Sie bitte auf telefonische Sachstandsanfragen. Jede Nachfrage bindet Personal und verzögert die Bearbeitung.

Antragstellung und Termine

Persönliche Termine im Gericht

Möchten Sie Ihr Anliegen persönlich erledigen? Bitte vereinbaren Sie immer vorab telefonisch einen Termin (auch in Eilfällen). Ohne Termin ist eine Bearbeitung vor Ort meist nicht möglich.

    • Kirchenaustritte: Ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
    • Nachlasssachen & Beurkundungen: Termine und offizielle Beurkundungen erfolgen nur nach vorheriger Vergabe.

Schriftliche Anträge (ohne Termin)

    • Eilsachen: Kennzeichnen Sie dringende Anträge auf dem Umschlag und im Schreiben unmissverständlich mit "EILT" oder "PRIORITÄT". (In der Nachlassabteilung bitte zusätzlich den Grund der Eilbedürftigkeit schriftlich angeben).
    • Entschädigungen: Anträge für Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher sind immer schriftlich einzureichen.

Informationen zu Nachlasssachen und Erbausschlagungen

Bevor Sie einen Termin vereinbaren oder einen Antrag stellen, prüfen Sie bitte die folgenden Voraussetzungen:

    • Zuständigkeit: Das Amtsgericht Cottbus ist nur zuständig, wenn die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt (Lebensmittelpunkt) in unserem Bezirk hatte. (Dies muss nicht der melderechtliche Wohnsitz sein).
    • Keine Rechtsberatung: Die Mitarbeiter des Gerichts dürfen Ihnen gesetzlich keine Rechtsberatung erteilen. Wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar.
    • Unterlagen vorbereiten: Laden Sie die nötigen Dokumente vorab herunter und füllen Sie diese aus.

Formulare & Merkblätter zum Download:

Antragstellung und Termine

Persönliche Termine im Gericht

Möchten Sie Ihr Anliegen persönlich erledigen? Bitte vereinbaren Sie immer vorab telefonisch einen Termin (auch in Eilfällen). Ohne Termin ist eine Bearbeitung vor Ort meist nicht möglich.

    • Kirchenaustritte: Ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
    • Nachlasssachen & Beurkundungen: Termine und offizielle Beurkundungen erfolgen nur nach vorheriger Vergabe.

Schriftliche Anträge (ohne Termin)

    • Eilsachen: Kennzeichnen Sie dringende Anträge auf dem Umschlag und im Schreiben unmissverständlich mit "EILT" oder "PRIORITÄT". (In der Nachlassabteilung bitte zusätzlich den Grund der Eilbedürftigkeit schriftlich angeben).
    • Entschädigungen: Anträge für Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher sind immer schriftlich einzureichen.

Informationen zu Nachlasssachen und Erbausschlagungen

Bevor Sie einen Termin vereinbaren oder einen Antrag stellen, prüfen Sie bitte die folgenden Voraussetzungen:

    • Zuständigkeit: Das Amtsgericht Cottbus ist nur zuständig, wenn die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt (Lebensmittelpunkt) in unserem Bezirk hatte. (Dies muss nicht der melderechtliche Wohnsitz sein).
    • Keine Rechtsberatung: Die Mitarbeiter des Gerichts dürfen Ihnen gesetzlich keine Rechtsberatung erteilen. Wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar.
    • Unterlagen vorbereiten: Laden Sie die nötigen Dokumente vorab herunter und füllen Sie diese aus.

Formulare & Merkblätter zum Download:

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Anträgen finden Sie auf unserer separaten Unterseite: Nachlass

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Anträgen finden Sie auf unserer separaten Unterseite: Nachlass

Richterlicher Bereitschaftsdienst

Der richterliche Bereitschaftsdienst für das Amtsgericht Cottbus (einschließlich Zweigstelle Guben) ist (nur) als Rufbereitschaft eingerichtet. Dieser steht an Samstagen,  Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Tagen für Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, in der Zeit von 10.00 bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Zu der angegebenen Zeit ist der Bereitschaftsdienst telefonisch unter 0355-48542-1231 oder per Fax unter 0355-48542-1919 zu erreichen.

Hinweis:
Per Telefax oder sonst schriftlich gestellte Anträge sowie EGVP-Nachrichten für den Bereitschaftsdienst sind zwingend (unter der o.g. Telefonnummer) vorher telefonisch anzukündigen! Andernfalls kann sich die Bearbeitung solcher Anträge deutlich verzögern.

EGVP-Nachrichten für den Bereitschaftsdienst sind mit hoher Sendepriorität zu versenden und soweit möglich mit einem entsprechenden Hinweis auf ihre Eilbedurftigkeit zu versehen.

Der richterliche Bereitschaftsdienst für das Amtsgericht Cottbus (einschließlich Zweigstelle Guben) ist (nur) als Rufbereitschaft eingerichtet. Dieser steht an Samstagen,  Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Tagen für Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, in der Zeit von 10.00 bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Zu der angegebenen Zeit ist der Bereitschaftsdienst telefonisch unter 0355-48542-1231 oder per Fax unter 0355-48542-1919 zu erreichen.

Hinweis:
Per Telefax oder sonst schriftlich gestellte Anträge sowie EGVP-Nachrichten für den Bereitschaftsdienst sind zwingend (unter der o.g. Telefonnummer) vorher telefonisch anzukündigen! Andernfalls kann sich die Bearbeitung solcher Anträge deutlich verzögern.

EGVP-Nachrichten für den Bereitschaftsdienst sind mit hoher Sendepriorität zu versenden und soweit möglich mit einem entsprechenden Hinweis auf ihre Eilbedurftigkeit zu versehen.

Informationen für Menschen mit Behinderung

Gehbehinderte Besucher und Rollstuhlfahrer, die das Hauptgebäude Gerichtsplatz 2 in Cottbus aufsuchen möchten, benutzen bitte den ausgewiesenen Seiteneingang an der Straße Am Spreeufer, wo ein Aufzug vorhanden ist, mit dem die Etagen des dortigen Gerichtsgebäudes erreicht werden können.  

Das Amtsgericht Cottbus verfügt in allen seinen Häusern über behindertengerechte Toiletten.

Für Menschen mit Behinderungen stehen in unmittelbarer Nähe aller Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Cottbus ausgewiesene Parkplätze zur Verfügung. 

Ansprechpersonen

Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.

Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen. Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Ansprechpartner des Amtsgerichts Cottbus für Menschen mit Behinderung mitzuteilen.

Ansprechperson für Menschen mit Behinderung des Amtsgerichts Cottbus 

  • Frau Mache, Tel.: 0355/48 54 20 (Zentraleinwahl)
  • Frau Löchelt, Tel.: 0355/48 54 20 (Zentraleinwahl)

Ansprechperson für Menschen mit Behinderung des Amtsgerichts Cottbus - Zweigstelle Guben  

  • Frau Miersch, Tel.: 03561/4 08-0 (Zentraleinwahl)

Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.

Gehbehinderte Besucher und Rollstuhlfahrer, die das Hauptgebäude Gerichtsplatz 2 in Cottbus aufsuchen möchten, benutzen bitte den ausgewiesenen Seiteneingang an der Straße Am Spreeufer, wo ein Aufzug vorhanden ist, mit dem die Etagen des dortigen Gerichtsgebäudes erreicht werden können.  

Das Amtsgericht Cottbus verfügt in allen seinen Häusern über behindertengerechte Toiletten.

Für Menschen mit Behinderungen stehen in unmittelbarer Nähe aller Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Cottbus ausgewiesene Parkplätze zur Verfügung. 

Ansprechpersonen

Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.

Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen. Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Ansprechpartner des Amtsgerichts Cottbus für Menschen mit Behinderung mitzuteilen.

Ansprechperson für Menschen mit Behinderung des Amtsgerichts Cottbus 

  • Frau Mache, Tel.: 0355/48 54 20 (Zentraleinwahl)
  • Frau Löchelt, Tel.: 0355/48 54 20 (Zentraleinwahl)

Ansprechperson für Menschen mit Behinderung des Amtsgerichts Cottbus - Zweigstelle Guben  

  • Frau Miersch, Tel.: 03561/4 08-0 (Zentraleinwahl)

Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.

Zeugenbetreuung

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, stehen Ihnen folgende Zeugenbetreuer/innen zur Verfügung:

Frau Mache,             (Nebenstelle Thiemstraße 130),  Tel. Nr. 0355 48 54 2-0 (Zentraleinwahl)
Frau Heelemann,    (Nebenstelle Thiemstraße 130),  Tel. Nr. 0355 48 54 2-0 (Zentraleinwahl) 

Frau Frau Halkow,   (Hauptstelle, Gerichtplatz 2), Tel. Nr. 0355 63 72-0 (Zentraleinwahl)

Zeugenbetreuer des Amtsgerichts Cottbus - Zweigstelle Guben -:

Herr Badtke - Tel. 03561 4 08-0 (Zentraleinwahl)

Die Zeugenbetreuer/innen erteilen keine Rechtsberatung.

Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung (MdJD) - Opferschutz und Opferhilfe im Land Brandenburg.

Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, stehen Ihnen folgende Zeugenbetreuer/innen zur Verfügung:

Frau Mache,             (Nebenstelle Thiemstraße 130),  Tel. Nr. 0355 48 54 2-0 (Zentraleinwahl)
Frau Heelemann,    (Nebenstelle Thiemstraße 130),  Tel. Nr. 0355 48 54 2-0 (Zentraleinwahl) 

Frau Frau Halkow,   (Hauptstelle, Gerichtplatz 2), Tel. Nr. 0355 63 72-0 (Zentraleinwahl)

Zeugenbetreuer des Amtsgerichts Cottbus - Zweigstelle Guben -:

Herr Badtke - Tel. 03561 4 08-0 (Zentraleinwahl)

Die Zeugenbetreuer/innen erteilen keine Rechtsberatung.

Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung (MdJD) - Opferschutz und Opferhilfe im Land Brandenburg.

Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

Anfahrt

Wegbeschreibung zum AG Cottbus - Haus 1 und 2 -

Eine Eingabe der Verbindungen mit dem ÖPNV zu den Gerichtsstandorten ist über www.bahn.de möglich.

Im Übrigen (Auto, Fahrrad etc.) nutzen Sie bitte einen Routenplaner Ihrer Wahl aus dem Internet oder ein Navigationsgerät. 


Wegbeschreibung zum AG Cottbus - Zweigstelle Guben -

Mit dem Auto:

Kommen Sie mit dem Pkw aus Richtung Forst (B112), Peitz bzw. Lieberose (B320) oder Eisenhüttenstadt (B112), so fahren Sie jeweils in Richtung Stadtzentrum. Dort ist dann die Zweigstelle ausgeschildert.

Parkplätze stehen sowohl auf dem Gelände der Zweigstelle als auch davor kostenfrei zur Verfügung

Mit ÖPNV:

Die Gehzeit vom Bahnhof Guben zur Zweigstelle beträgt ca. 15 min. Hierbei nutzen Sie den Fußgängertunnel direkt am Bahnhof, durch den Sie dann auf die Bahnhofstraße gelangen. Hier gehen Sie nach rechts bis zur nächsten Straßeneinmündung weiter und biegen dort nach links ab. Damit befinden Sie sich bereits auf der Alten Poststraße, auf der Sie immer geradeaus gehend die Zweigstelle erreichen.

Eine Eingabe der Verbindungen mit dem ÖPNV zu den Gerichtsstandorten ist über www.bahn.de möglich.

Wegbeschreibung zum AG Cottbus - Haus 1 und 2 -

Eine Eingabe der Verbindungen mit dem ÖPNV zu den Gerichtsstandorten ist über www.bahn.de möglich.

Im Übrigen (Auto, Fahrrad etc.) nutzen Sie bitte einen Routenplaner Ihrer Wahl aus dem Internet oder ein Navigationsgerät. 


Wegbeschreibung zum AG Cottbus - Zweigstelle Guben -

Mit dem Auto:

Kommen Sie mit dem Pkw aus Richtung Forst (B112), Peitz bzw. Lieberose (B320) oder Eisenhüttenstadt (B112), so fahren Sie jeweils in Richtung Stadtzentrum. Dort ist dann die Zweigstelle ausgeschildert.

Parkplätze stehen sowohl auf dem Gelände der Zweigstelle als auch davor kostenfrei zur Verfügung

Mit ÖPNV:

Die Gehzeit vom Bahnhof Guben zur Zweigstelle beträgt ca. 15 min. Hierbei nutzen Sie den Fußgängertunnel direkt am Bahnhof, durch den Sie dann auf die Bahnhofstraße gelangen. Hier gehen Sie nach rechts bis zur nächsten Straßeneinmündung weiter und biegen dort nach links ab. Damit befinden Sie sich bereits auf der Alten Poststraße, auf der Sie immer geradeaus gehend die Zweigstelle erreichen.

Eine Eingabe der Verbindungen mit dem ÖPNV zu den Gerichtsstandorten ist über www.bahn.de möglich.

Zugangskontrolle, Nichtraucherschutz

Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass im Eingangsbereich des Amtsgerichts Cottbus Einlass- und Sicherheitskontrollen durchgeführt werden, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben.

Alle Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese Kontrollen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.


Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.


Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Cottbus ist das Rauchen nicht gestattet.

Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass im Eingangsbereich des Amtsgerichts Cottbus Einlass- und Sicherheitskontrollen durchgeführt werden, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben.

Alle Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese Kontrollen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.


Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.


Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Cottbus ist das Rauchen nicht gestattet.