Pressestelle
Pressesprecher:
Herr Richter am Amtsgericht Dr. Thomas Melzer
Direktor des Amtsgerichts
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Pressemitteilungen:
Freiheitsstrafen nach vorweihnachtlichem Hauseinbruchsdiebstahl in Panketal
Das Schöffengericht des Amtsgerichts Bernau hat am gestrigen Tag drei Männer verurteilt, die in den Vormittagsstunden des 22. Dezember 2022 gewaltsam in ein Einfamilienhaus in Zepernick eingebrochen waren und dort Schmuck und Bargeld entwendet hatten. Durch einen aufmerksamen Grundstücksnachbarn war die Bernauer Polizei benachrichtigt worden, dass zwei ihm unbekannte Personen in auffälliger Weise ein Grundstück betreten haben, weshalb er einen Einbruch vermute. Durch den Einsatz von zwei Streifenwagenbesatzungen gelang es wenig später, sowohl die beiden aus dem angegriffenen Haus flüchtenden Täter als auch einen Mittäter, der im Straßenbereich den Tatort absicherte, festzunehmen und die Tatbeute zu sichern.
Die Täter hatten, nachdem ihnen das Aufhebeln der Terrassentür nicht gelungen war, diese mit einem schweren Stein durchworfen und dabei erheblichen Sachschaden im Erdgeschoss verursacht. Anschließend durchsuchten sie Wohn- und Schlafräume und entwendeten Bargeld und Schmuck im Wert von mehreren tausend Euro. Die Wohnungsinhaber hatten nur knapp eine Stunde zuvor das Haus verlassen.
In der Gerichtsverhandlung berichteten sie nun von erheblichen psychischen Belastungen infolge der Tat. Ihr Sicherheitsgefühl sei nachhaltig gestört und habe teilweise zur Änderung ihrer Lebensgewohnheiten geführt.
Die aus Georgien stammenden Täter waren in der Gerichtsverhandlung geständig. Sie gaben an, zur ärztlichen Behandlung eines der drei Täter – der herzkrank ist – nach Deutschland gekommen zu sein. Das Gericht erhob jedoch Beweise, die darauf hindeuteten, dass die Tat innerhalb organisierter krimineller Strukturen begangen wurde. Der Leiter einer polizeilichen Ermittlungsgruppe zur Aufklärung von Wohnungseinbruchsdiebstählen erläuterte vor Gericht, dass zuletzt ein Großteil der ermittelten Täter derartiger Delikte im Bereich der Polizeidirektion Ost aus Georgien stammte.
Das Gericht verurteilte die drei bislang in Deutschland nicht mit Straftaten aufgefallenen Angeklagten zu Freiheitsstrafen von je zwei Jahren Dauer und entsprach damit den gleichlautenden Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten beantragt, die nach sechsmonatiger Untersuchungshaft bereits ausreichend beeindruckten Angeklagten zu Bewährungsstrafen zu verurteilen.
Bernau bei Berlin, 02.06.2023
Dr. Melzer
Direktor des Amtsgerichts
Amtsgericht Bernau bei Berlin verhandelte nach versuchtem Einbruchsdiebstahl in McDonalds-Filiale in Ahrensfelde
Das Schöffengericht des Amtsgerichts Bernau bei Berlin hat in der Vorwoche drei Täter verurteilt, die in den Nachtstunden des 14. November 2022 gewaltsam in das Gebäude McDonalds-Filiale in Ahrensfelde eingebrochen waren und versucht hatten, mit einem Trennschleifer den Tresor mit den Tageseinnahmen zu öffnen. Der von ihnen dadurch ausgelöste stille Alarm führte zu einem Polizeieinsatz, bei dem die vier flüchtigen Täter in der Umgebung des Tatorts festgenommen wurden und anschließend durch richterlichen Haftbefehl in Untersuchungshaft kamen. Eine rechtzeitige Fluchtwarnung der Angeklagten scheiterte wahrscheinlich daran, dass eines der von ihnen mitgeführten Funkgeräte nicht funktionierte.
In der zweitägigen Hauptverhandlung versuchte das Gericht, die interne Struktur der Tätergruppe und den individuellen Anteil der Täter an der Tatplanung, -vorbereitung und –begehung aufzuklären. Die aus Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo stammenden männlichen Täter im Alter zwischen 16 und 36 Jahren hatten ihre Tatbeteiligung zwar pauschal zugegeben, weitere Fragen des Gerichts aber nicht beantwortet. Als Beweismittel stand die Aufzeichnung einer Überwachungskamera in der McDonalds-Filiale zur Verfügung.
Das Verfahren gegen den jüngsten Täter war von der Staatsanwaltschaft abgetrennt und an den Jugendrichter seines Heimatortes abgegeben worden. In der Stadt Wolfsburg gilt er als jugendlicher Intensivtäter.
Die in Wolfsburg wohnenden Täter hatten sich am Abend des 13. November 2022 von einem dortigen Café aus mit einem PKW auf den Weg nach Ahrensfelde begeben. Warum die dortige McDonalds-Filiale zum Ziel des Einbruchsdiebstahls gemacht wurde, konnte in der Hauptverhandlung nicht aufgeklärt werden. Durch die Tat entstand erheblicher Sachschaden. Den Tresor zu öffnen gelang den Tätern nicht. Über dessen Inhalt konnte oder wollte die Vertreterin von McDonalds in der Hauptverhandlung keine Angabe machen.
Mit seinem Urteil gegen die drei Angeklagten – von denen zwei nicht vorbestraft sind - ging das Gericht nicht nur über die Anträge der Verteidiger hinaus, die Bewährungs-Freiheitsstrafen zwischen neun Monaten und einem Jahr beantragte hatten. Auch die Staatsanwaltschaft beantragte Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und 13 Monaten, die alle zur Bewährung ausgesetzt werden sollten.
Das Gericht verurteilte den nach seiner Überzeugung identifizierten Haupttäter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung und zwei Mittäter, die außerhalb der McDonalds-Filiale den Tatort abgesichert hatten, zu Freiheitsstrafen von je einem Jahr und zehn Monaten, deren Vollstreckung für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Alle zur Tatbegehung benutzten Werkzeuge und Ausrüstungen sowie der für die Fahrt von Wolfsburg nach Ahrensfelde eingesetzte PKW Skoda wurden eingezogen.
Inzwischen haben alle Verteidiger sowie die Staatsanwaltschaft zu Gunsten der Angeklagten gegen das Urteil Berufung eingelegt. Nunmehr wird sich in der zweiten Instanz das Landgericht Frankfurt (Oder) mit dem Fall befassen.
Bernau bei Berlin, 22.05.2023
Dr. Melzer
Direktor des Amtsgerichts
Private Überwachungskamera ermöglicht Aufklärung eines Wohnungseinbruchsdiebstahls
Das Schöffengericht des Amtsgerichts hat in der Vorwoche einen 34-jährigen rumänischen Staatsangehörigen wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt.
Der Mann war im Mai 2021, gemeinsam mit zwei noch flüchtigen Mittätern, am späten Nachmittag in ein Wohngebäude in Werneuchen eingebrochen. Nach Erklimmen eines Vordaches hatten die Täter eine Fensterscheibe zu der im Obergeschoss gelegenen Wohnung eingeschlagen und die Wohnung anschließend durchwühlt. Diebesgut waren ein Sparschwein mit etwa 200 Euro Bargeld und Schmuck im Wert von etwa 400 Euro.
Eine über der Grundstückseinfahrt angebrachte Überwachungskamera hatte die Ankunft der Täter im PKW gefilmt und eine Nachricht auf das Mobiltelefon der abwesenden Wohnungsbesitzerin gesendet. Diese begab sich daraufhin in Begleitung ihres Vaters zum Tatort, wo sie die Täter noch antraf. Zwei der Täter flüchteten zu Fuß in Richtung Bahnhof, wo sich ihre Spur verlor. Der Einsatz eines Polizeihubschraubers blieb ergebnislos, ebenso wie die nachfolgende kriminaltechnische Untersuchung der Wohnung. Auf der hochauflösenden Videoaufzeichnung der Kamera waren zwei der drei Täter optimal zu erkennen. Durch einen schwerpunktmäßig mit der Aufklärung von Einbruchsdiebstählen befassten Kriminalpolizisten wurden sie identifiziert und nach Erlass eines Haftbefehls zur Fahndung ausgeschrieben. Diese führte im März 2023 zur Verhaftung des jetzt verurteilten Täters, der wegen Diebstahls- und Fahrerlaubnisdelikten in Deutschland bereits vorbestraft ist. In der Hauptverhandlung war er geständig. Mit seinem Urteil ging das Gericht um fünf Monate Freiheitsstrafe über den Strafantrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Die Verteidigung hatte für den Vater von sechs Kindern die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe beantragt.
Wenige Tage vor der Verhandlung war auf der Barnimer Sicherheitskonferenz die regionale polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2022 vorgestellt worden. Demnach stieg die Zahl der angezeigten Wohnungseinbruchsdiebstähle im Landkreis Barnim von 127 (2021) auf 228 (2022), wovon der Großteil auf den engeren Verflechtungsraum Berlin-Brandenburg und damit den Amtsgerichtsbezirk Bernau entfällt (Gemeinden Ahrensfelde-Blumberg, Bernau bei Berlin, Panketal, Wandlitz, Werneuchen). Zur Beratung in Präventionsfragen ist bei der Polizeiinspektion Barnim der Sicherheitsberater Herr Carus tätig, an den sich Privatper-sonen, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen wenden können.
Bernau bei Berlin, 24.04.2023
Dr. Melzer
Direktor des Amtsgerichts
Das Amtsgericht Bernau bei Berlin hat am 18. September 2019 zwei Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ausgesetzt und gemäß Artikel 100 Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Der Strafrichter hat erklärt, dass er alle Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes für verfassungswidrig hält, soweit sie Cannabisprodukte nach der Anlage I zu § 1 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtmG) mit der Folge aufführen, dass der unerlaubte Verkehr mit diesen Stoffen den Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes unterliegt. Hilfsweise hält er (zumindest) die Strafvorschrift des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtmG in der Alternative des Erwerbens i.V.m. Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 BtmG für verfassungswidrig.
Im ersten zugrundeliegenden Verfahren wird dem 24-jährigen Angeklagten der Besitz von 2,6 Gramm Marihuana vorgeworfen. Der – nicht vorbestrafte - Student war zufällig bei der polizeilichen Fahndung nach dem Täter eines Hausfriedensbruchs aufgrund starken Cannabisgeruchs aufgefallen. Er hat zugegeben, im Görlitzer Park in Berlin zwei bis drei Gramm Marihuana für den Eigenbedarf erworben zu haben. Er sei gelegentlicher Konsument. Im Jahr 2017 war ein gegen ihn geführtes Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von 2,1 Marihuana eingestellt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 10,00 Euro beantragt. Der Verteidiger hatte unter Vorlage eines Normenkontrollantrages des Deutschen Hanfverbandes Freispruch oder die Vorlage beim Bundesverfassungsgericht beantragt. Der anonymisierte Vorlagebeschluss für dieses Verfahren kann ab dem 21.04.2020 als PDF-Datei (siehe unten) abgerufen werden.
Im zweiten Verfahren wird dem Angeklagten – einem 31-jährigen Asylbewerber aus Libyen – der Besitz von 1,7 Gramm Marihuana vorgeworfen, die in seinem Zimmer des Übergangswohnheimes für Asylbewerber gefunden worden waren.
Singert
Richterin am Amtsgericht
mit der Wahrung der Geschäfte beauftragt