Freiheitsstrafen nach vorweihnachtlichem Hauseinbruchsdiebstahl in Panketal
- Erschienen amDas Schöffengericht des Amtsgerichts Bernau hat am gestrigen Tag drei Männer verurteilt, die in den Vormittagsstunden des 22. Dezember 2022 gewaltsam in ein Einfamilienhaus in Zepernick eingebrochen waren und dort Schmuck und Bargeld entwendet hatten. Durch einen aufmerksamen Grundstücksnachbarn war die Bernauer Polizei benachrichtigt worden, dass zwei ihm unbekannte Personen in auffälliger Weise ein Grundstück betreten haben, weshalb er einen Einbruch vermute. Durch den Einsatz von zwei Streifenwagenbesatzungen gelang es wenig später, sowohl die beiden aus dem angegriffenen Haus flüchtenden Täter als auch einen Mittäter, der im Straßenbereich den Tatort absicherte, festzunehmen und die Tatbeute zu sichern.
Die Täter hatten, nachdem ihnen das Aufhebeln der Terrassentür nicht gelungen war, diese mit einem schweren Stein durchworfen und dabei erheblichen Sachschaden im Erdgeschoss verursacht. Anschließend durchsuchten sie Wohn- und Schlafräume und entwendeten Bargeld und Schmuck im Wert von mehreren tausend Euro. Die Wohnungsinhaber hatten nur knapp eine Stunde zuvor das Haus verlassen.
In der Gerichtsverhandlung berichteten sie nun von erheblichen psychischen Belastungen infolge der Tat. Ihr Sicherheitsgefühl sei nachhaltig gestört und habe teilweise zur Änderung ihrer Lebensgewohnheiten geführt.
Die aus Georgien stammenden Täter waren in der Gerichtsverhandlung geständig. Sie gaben an, zur ärztlichen Behandlung eines der drei Täter – der herzkrank ist – nach Deutschland gekommen zu sein. Das Gericht erhob jedoch Beweise, die darauf hindeuteten, dass die Tat innerhalb organisierter krimineller Strukturen begangen wurde. Der Leiter einer polizeilichen Ermittlungsgruppe zur Aufklärung von Wohnungseinbruchsdiebstählen erläuterte vor Gericht, dass zuletzt ein Großteil der ermittelten Täter derartiger Delikte im Bereich der Polizeidirektion Ost aus Georgien stammte.
Das Gericht verurteilte die drei bislang in Deutschland nicht mit Straftaten aufgefallenen Angeklagten zu Freiheitsstrafen von je zwei Jahren Dauer und entsprach damit den gleichlautenden Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten beantragt, die nach sechsmonatiger Untersuchungshaft bereits ausreichend beeindruckten Angeklagten zu Bewährungsstrafen zu verurteilen.
Bernau bei Berlin, 02.06.2023
Dr. Melzer
Direktor des Amtsgerichts