Amtsgericht Bernau bei Berlin verhandelte nach versuchtem Einbruchsdiebstahl in McDonalds-Filiale in Ahrensfelde
- Erschienen amDas Schöffengericht des Amtsgerichts Bernau bei Berlin hat in der Vorwoche drei Täter verurteilt, die in den Nachtstunden des 14. November 2022 gewaltsam in das Gebäude McDonalds-Filiale in Ahrensfelde eingebrochen waren und versucht hatten, mit einem Trennschleifer den Tresor mit den Tageseinnahmen zu öffnen. Der von ihnen dadurch ausgelöste stille Alarm führte zu einem Polizeieinsatz, bei dem die vier flüchtigen Täter in der Umgebung des Tatorts festgenommen wurden und anschließend durch richterlichen Haftbefehl in Untersuchungshaft kamen. Eine rechtzeitige Fluchtwarnung der Angeklagten scheiterte wahrscheinlich daran, dass eines der von ihnen mitgeführten Funkgeräte nicht funktionierte.
In der zweitägigen Hauptverhandlung versuchte das Gericht, die interne Struktur der Tätergruppe und den individuellen Anteil der Täter an der Tatplanung, -vorbereitung und –begehung aufzuklären. Die aus Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo stammenden männlichen Täter im Alter zwischen 16 und 36 Jahren hatten ihre Tatbeteiligung zwar pauschal zugegeben, weitere Fragen des Gerichts aber nicht beantwortet. Als Beweismittel stand die Aufzeichnung einer Überwachungskamera in der McDonalds-Filiale zur Verfügung.
Das Verfahren gegen den jüngsten Täter war von der Staatsanwaltschaft abgetrennt und an den Jugendrichter seines Heimatortes abgegeben worden. In der Stadt Wolfsburg gilt er als jugendlicher Intensivtäter.
Die in Wolfsburg wohnenden Täter hatten sich am Abend des 13. November 2022 von einem dortigen Café aus mit einem PKW auf den Weg nach Ahrensfelde begeben. Warum die dortige McDonalds-Filiale zum Ziel des Einbruchsdiebstahls gemacht wurde, konnte in der Hauptverhandlung nicht aufgeklärt werden. Durch die Tat entstand erheblicher Sachschaden. Den Tresor zu öffnen gelang den Tätern nicht. Über dessen Inhalt konnte oder wollte die Vertreterin von McDonalds in der Hauptverhandlung keine Angabe machen.
Mit seinem Urteil gegen die drei Angeklagten – von denen zwei nicht vorbestraft sind - ging das Gericht nicht nur über die Anträge der Verteidiger hinaus, die Bewährungs-Freiheitsstrafen zwischen neun Monaten und einem Jahr beantragte hatten. Auch die Staatsanwaltschaft beantragte Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und 13 Monaten, die alle zur Bewährung ausgesetzt werden sollten.
Das Gericht verurteilte den nach seiner Überzeugung identifizierten Haupttäter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung und zwei Mittäter, die außerhalb der McDonalds-Filiale den Tatort abgesichert hatten, zu Freiheitsstrafen von je einem Jahr und zehn Monaten, deren Vollstreckung für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Alle zur Tatbegehung benutzten Werkzeuge und Ausrüstungen sowie der für die Fahrt von Wolfsburg nach Ahrensfelde eingesetzte PKW Skoda wurden eingezogen.
Inzwischen haben alle Verteidiger sowie die Staatsanwaltschaft zu Gunsten der Angeklagten gegen das Urteil Berufung eingelegt. Nunmehr wird sich in der zweiten Instanz das Landgericht Frankfurt (Oder) mit dem Fall befassen.
Bernau bei Berlin, 22.05.2023
Dr. Melzer
Direktor des Amtsgerichts