Private Überwachungskamera ermöglicht Aufklärung eines Wohnungseinbruchsdiebstahls
- Erschienen amDas Schöffengericht des Amtsgerichts hat in der Vorwoche einen 34-jährigen rumänischen Staatsangehörigen wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt.
Der Mann war im Mai 2021, gemeinsam mit zwei noch flüchtigen Mittätern, am späten Nachmittag in ein Wohngebäude in Werneuchen eingebrochen. Nach Erklimmen eines Vordaches hatten die Täter eine Fensterscheibe zu der im Obergeschoss gelegenen Wohnung eingeschlagen und die Wohnung anschließend durchwühlt. Diebesgut waren ein Sparschwein mit etwa 200 Euro Bargeld und Schmuck im Wert von etwa 400 Euro.
Eine über der Grundstückseinfahrt angebrachte Überwachungskamera hatte die Ankunft der Täter im PKW gefilmt und eine Nachricht auf das Mobiltelefon der abwesenden Wohnungsbesitzerin gesendet. Diese begab sich daraufhin in Begleitung ihres Vaters zum Tatort, wo sie die Täter noch antraf. Zwei der Täter flüchteten zu Fuß in Richtung Bahnhof, wo sich ihre Spur verlor. Der Einsatz eines Polizeihubschraubers blieb ergebnislos, ebenso wie die nachfolgende kriminaltechnische Untersuchung der Wohnung. Auf der hochauflösenden Videoaufzeichnung der Kamera waren zwei der drei Täter optimal zu erkennen. Durch einen schwerpunktmäßig mit der Aufklärung von Einbruchsdiebstählen befassten Kriminalpolizisten wurden sie identifiziert und nach Erlass eines Haftbefehls zur Fahndung ausgeschrieben. Diese führte im März 2023 zur Verhaftung des jetzt verurteilten Täters, der wegen Diebstahls- und Fahrerlaubnisdelikten in Deutschland bereits vorbestraft ist. In der Hauptverhandlung war er geständig. Mit seinem Urteil ging das Gericht um fünf Monate Freiheitsstrafe über den Strafantrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Die Verteidigung hatte für den Vater von sechs Kindern die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe beantragt.
Wenige Tage vor der Verhandlung war auf der Barnimer Sicherheitskonferenz die regionale polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2022 vorgestellt worden. Demnach stieg die Zahl der angezeigten Wohnungseinbruchsdiebstähle im Landkreis Barnim von 127 (2021) auf 228 (2022), wovon der Großteil auf den engeren Verflechtungsraum Berlin-Brandenburg und damit den Amtsgerichtsbezirk Bernau entfällt (Gemeinden Ahrensfelde-Blumberg, Bernau bei Berlin, Panketal, Wandlitz, Werneuchen). Zur Beratung in Präventionsfragen ist bei der Polizeiinspektion Barnim der Sicherheitsberater Herr Carus tätig, an den sich Privatper-sonen, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen wenden können.
Bernau bei Berlin, 24.04.2023
Dr. Melzer
Direktor des Amtsgerichts