Informationen für Bewerber:innen
Sozialarbeiter:innen bei den Sozialen Diensten der Justiz
Die Sozialen Dienste der Justiz sind ein wichtiger Teil der ambulanten Strafrechtspflege. Das Aufgabengebiet umfasst die Bereiche Bewährungshilfe einschließlich Führungsaufsicht, Gerichtshilfe und den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA).
Neben guten Studienabschlüssen werden folgende Erwartungen an die Bewerber/innen gestellt:
Fachkompetenz:
- Kenntnisse aus den Komplementärbereichen abweichendes Verhalten/Delinquenz, Dissozialität, Gewalt, Sucht, Psychische Störungen und/oder Krankheiten, Diskriminierung, Arbeitslosigkeit,
- Fähigkeit zum empathischen Umgang mit straffällig gewordenen Menschen und zum Aufbau tragfähiger Arbeitsbeziehungen,
- Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit schweren Straftaten,
- Kompetenz in Beratung und Gesprächsführung.
- Berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit Straffälligen sind erwünscht, aber nicht Bedingung.
Persönliche Kompetenz:
- Sicheres Auftreten,
- Belastbarkeit,
- gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen,
- Reflexionsfähigkeit,
- Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit,
- Frustrationstoleranz,
- Flexibilität.
Soziale Kompetenz:
- Bereitschaft zur Arbeit im Team,
- Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsfähigkeit,
- Kreativität und Innovationsbereitschaft,
- eigenverantwortliche Arbeitsorganisation.
Sonstige Voraussetzungen:
- Identifikation mit dem Auftrag der Justiz,
- Bereitschaft zu Fortbildung,
- PC-Kenntnisse,
- Persönliche Mobilität/verfügbarer PKW.
- Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil, jedoch keine Voraussetzung.
Es erwarten Sie:
- Ein interessantes, abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgabengebiet sowie Möglichkeiten der Fortbildung und Supervision.
- Strukturierte und unterstützende Einarbeitung.
- Im Dienstverhältnis der Beschäftigten gelten die Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Sozialarbeiter/innen werden nach Entgeltgruppe S 15 TV-L bezahlt.
- Ggf. Übernahme in ein späteres Beamtenverhältnis bei Vorliegen der allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen Qualifikation für die Fachlaufbahn.
Einstellungsvoraussetzungen/Einstellungsverfahren:
- Diplom-Sozialarbeiter/-innen (FH)
- Diplom-Sozialpädagogen/-innen (FH) bzw.
- Bachelor of Arts (B.A.) Soziale Arbeit (m/w)
Der erfolgreiche Abschluss des Studiums jeweils mit staatlicher Anerkennung ist Voraussetzung für eine Einstellung. Im Fall der Einstellung wird ein erweitertes Führungszeugnis gefordert.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Eine Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalwirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.