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Soziale Dienste der Justiz: Führungsaufsicht

Das Wort Exit und ein Pfeil auf einer Wand
© Markus Spiske - Unsplash.com
Das Wort Exit und ein Pfeil auf einer Wand
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Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer werden auch im Rahmen der Führungsaufsicht tätig. Führungsaufsichten treten aufgrund richterlicher Anordnung oder kraft Gesetzes ein.

Die Dauer einer Führungsaufsicht beträgt höchstens fünf Jahre.

Zu den Aufgaben der Bewährungshilfe während der Führungsaufsicht gehören hier einerseits Beratung und Betreuung in allen die Resozialisierung betreffenden Fragen und Problemen, andererseits die Überwachung und Kontrolle der gerichtlich erteilten Weisungen. Das Hilfsangebot orientiert sich an dem jeweiligen Bedarf der betreuten Person und an dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer werden auch im Rahmen der Führungsaufsicht tätig. Führungsaufsichten treten aufgrund richterlicher Anordnung oder kraft Gesetzes ein.

Die Dauer einer Führungsaufsicht beträgt höchstens fünf Jahre.

Zu den Aufgaben der Bewährungshilfe während der Führungsaufsicht gehören hier einerseits Beratung und Betreuung in allen die Resozialisierung betreffenden Fragen und Problemen, andererseits die Überwachung und Kontrolle der gerichtlich erteilten Weisungen. Das Hilfsangebot orientiert sich an dem jeweiligen Bedarf der betreuten Person und an dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Gesetzliche Grundlagen: 

§§ 67b, 67c, 67d, 68, 68a, 68c, 68e StGB

Gesetzliche Grundlagen: 

§§ 67b, 67c, 67d, 68, 68a, 68c, 68e StGB

Die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer

  • stehen der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite,
  • überwachen im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung von Weisungen,
  • berichten dem Gericht regelmäßig über die Lebensführung der Probandinnen und Probanden und den Verlauf der Führungsaufsicht

mit dem Ziel

  • die Betroffenen bei einer straffreien Lebensführung zu unterstützen und
  • die soziale Integration zu fördern.
  • stehen der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite,
  • überwachen im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung von Weisungen,
  • berichten dem Gericht regelmäßig über die Lebensführung der Probandinnen und Probanden und den Verlauf der Führungsaufsicht

mit dem Ziel

  • die Betroffenen bei einer straffreien Lebensführung zu unterstützen und
  • die soziale Integration zu fördern.

Aufgaben und Angebote während der Führungsaufsicht

  • Beratung, Unterstützung und praktische Hilfen bei persönlichen, finanziellen und sowie anderen Problemen (Arbeitsamt, Wohnungsamt, Sozialamt, Gerichten etc.)
  • Informationen über und Vermittlung an Beratungsstellen (Schuldnerberatung, Suchtberatung, Familienberatung, Rechtsberatung, therapeutische Einrichtungen etc.)
  • Berichterstattung an das Gericht
  • Beratung, Unterstützung und praktische Hilfen bei persönlichen, finanziellen und sowie anderen Problemen (Arbeitsamt, Wohnungsamt, Sozialamt, Gerichten etc.)
  • Informationen über und Vermittlung an Beratungsstellen (Schuldnerberatung, Suchtberatung, Familienberatung, Rechtsberatung, therapeutische Einrichtungen etc.)
  • Berichterstattung an das Gericht