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Soziale Dienste der Justiz: Informationen für Bewerbende

Zwei Frauen sitzen in einem Raum an einem Tisch auf dem ein Laptop steht.
© Amy Hirschi - Unsplash.com
Zwei Frauen sitzen in einem Raum an einem Tisch auf dem ein Laptop steht.
© Amy Hirschi - Unsplash.com

Sozialarbeiter:innen bei den Sozialen Diensten der Justiz

Die Sozialen Dienste der Justiz sind ein wichtiger Teil der ambulanten Strafrechtspflege. Das Aufgabengebiet umfasst die Bereiche Bewährungshilfe einschließlich Führungsaufsicht, Gerichtshilfe und den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA).

Neben guten Studienabschlüssen werden folgende Erwartungen an die Bewerbenden gestellt: 

Fachkompetenz: 

  • Kenntnisse aus den Komplementärbereichen abweichendes Verhalten/Delinquenz, Dissozialität, Gewalt, Sucht, psychische Störungen und/oder Krankheiten, Diskriminierung und Arbeitslosigkeit
  • Fähigkeit zum empathischen Umgang mit straffällig gewordenen Menschen und zum Aufbau tragfähiger Arbeitsbeziehungen
  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit schweren Straftaten
  • Kompetenz in Beratung und Gesprächsführung
  • berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit Straffälligen sind erwünscht, aber nicht Bedingung

Persönliche Kompetenz:

  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit schweren Straftaten
  • sicheres Auftreten
  • Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit
  • gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
  • Reflexionsfähigkeit

Soziale Kompetenz:

  • Bereitschaft zur Arbeit im Team
  • Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsfähigkeit
  • Kreativität und Innovationsbereitschaft
  • eigenverantwortliche Arbeitsorganisation

Sonstige Voraussetzungen:

  • Identifikation mit dem Auftrag der Justiz
  • Bereitschaft zu Fortbildung
  • EDV-Kenntnisse zur Nutzung der Fachanwendung
  • persönliche Mobilität bzw. verfügbarer PKW

Sie können von uns erwarten:

  • ein interessantes, abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgabengebiet sowie Möglichkeiten der Fortbildung und Supervision
  • strukturierte und unterstützende Einarbeitung.
  • ein Dienstverhältnis für Beschäftigte entsprechend den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter werden nach Entgeltgruppe S 15 TV-L bezahlt
  • ggf. Übernahme in ein späteres Beamtenverhältnis bei Vorliegen der allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen

Einstellungsvoraussetzungen/Einstellungsverfahren:

  • Dipl. -Sozialarbeiterin/Dipl.-Sozialarbeiter (FH)
  • Dipl. -Sozialpädagogin/Dipl.-Sozialpädagoge (FH) bzw
  • Bachelor of Arts (B.A.) Soziale Arbeit

Der erfolgreiche Abschluss des Studiums mit staatlicher Anerkennung ist Voraussetzung für eine Einstellung. In diesem Fall wird ein erweitertes Führungszeugnis gefordert.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.

Sozialarbeiter:innen bei den Sozialen Diensten der Justiz

Die Sozialen Dienste der Justiz sind ein wichtiger Teil der ambulanten Strafrechtspflege. Das Aufgabengebiet umfasst die Bereiche Bewährungshilfe einschließlich Führungsaufsicht, Gerichtshilfe und den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA).

Neben guten Studienabschlüssen werden folgende Erwartungen an die Bewerbenden gestellt: 

Fachkompetenz: 

  • Kenntnisse aus den Komplementärbereichen abweichendes Verhalten/Delinquenz, Dissozialität, Gewalt, Sucht, psychische Störungen und/oder Krankheiten, Diskriminierung und Arbeitslosigkeit
  • Fähigkeit zum empathischen Umgang mit straffällig gewordenen Menschen und zum Aufbau tragfähiger Arbeitsbeziehungen
  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit schweren Straftaten
  • Kompetenz in Beratung und Gesprächsführung
  • berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit Straffälligen sind erwünscht, aber nicht Bedingung

Persönliche Kompetenz:

  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit schweren Straftaten
  • sicheres Auftreten
  • Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit
  • gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
  • Reflexionsfähigkeit

Soziale Kompetenz:

  • Bereitschaft zur Arbeit im Team
  • Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsfähigkeit
  • Kreativität und Innovationsbereitschaft
  • eigenverantwortliche Arbeitsorganisation

Sonstige Voraussetzungen:

  • Identifikation mit dem Auftrag der Justiz
  • Bereitschaft zu Fortbildung
  • EDV-Kenntnisse zur Nutzung der Fachanwendung
  • persönliche Mobilität bzw. verfügbarer PKW

Sie können von uns erwarten:

  • ein interessantes, abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgabengebiet sowie Möglichkeiten der Fortbildung und Supervision
  • strukturierte und unterstützende Einarbeitung.
  • ein Dienstverhältnis für Beschäftigte entsprechend den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter werden nach Entgeltgruppe S 15 TV-L bezahlt
  • ggf. Übernahme in ein späteres Beamtenverhältnis bei Vorliegen der allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen

Einstellungsvoraussetzungen/Einstellungsverfahren:

  • Dipl. -Sozialarbeiterin/Dipl.-Sozialarbeiter (FH)
  • Dipl. -Sozialpädagogin/Dipl.-Sozialpädagoge (FH) bzw
  • Bachelor of Arts (B.A.) Soziale Arbeit

Der erfolgreiche Abschluss des Studiums mit staatlicher Anerkennung ist Voraussetzung für eine Einstellung. In diesem Fall wird ein erweitertes Führungszeugnis gefordert.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.