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Soziale Dienste der Justiz: Bewährungshilfe

Ein Kompass liegt auf einem Stück Holz
© Jametlene Reskp - Unsplash.com
Ein Kompass liegt auf einem Stück Holz
© Jametlene Reskp - Unsplash.com

Unter entsetzlichen Taten stecken oft stille, schwache Menschen…

Podcast zur Bewährungshilfe - Uwe Madel (Journalist) im Gespräch (Dauer 19:58 min)© Soziale Dienste der Justiz beim Brandenburgischen Oberlandesgericht

Transkript


Was ist Bewährungshilfe?

Bewährungshilfe ist eine Form der ambulanten Straffälligenhilfe, in der der Staat die Mitverantwortung für die Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen übernimmt.

Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder den Rest einer Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen und den verurteilten Personen während der Dauer der Bewährungszeit oder eines Teils davon einer Bewährungshelferin oder einem Bewährungshelfer unterstellen. Ebenso kann infolge einer Gnadenentscheidung eine Strafe zu Bewährung ausgesetzt und eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer bestellt werden.

Hat die verurteilte Person die ihr auferlegten Auflagen und Weisungen erfüllt und keine neuen Straftaten begangen, wird die (Rest-) Strafe am Ende der Bewährungszeit erlassen.

Das Gericht entscheidet, ob eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer bestellt wird. Nach Jugendstrafrecht Verurteilte erhalten grundsätzlich eine Bewährungshelferin oder einen Bewährungshelfer.

Die Dauer einer Bewährungsaufsicht beträgt bei nach Strafgesetzbuch Verurteilten mindestens zwei und höchstens fünf Jahre, bei nach Jugendstrafrecht Verurteilten mindestens ein und höchstens zwei Jahre.

Bewährungshilfe ist eine Form der ambulanten Straffälligenhilfe, in der der Staat die Mitverantwortung für die Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen übernimmt.

Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder den Rest einer Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen und den verurteilten Personen während der Dauer der Bewährungszeit oder eines Teils davon einer Bewährungshelferin oder einem Bewährungshelfer unterstellen. Ebenso kann infolge einer Gnadenentscheidung eine Strafe zu Bewährung ausgesetzt und eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer bestellt werden.

Hat die verurteilte Person die ihr auferlegten Auflagen und Weisungen erfüllt und keine neuen Straftaten begangen, wird die (Rest-) Strafe am Ende der Bewährungszeit erlassen.

Das Gericht entscheidet, ob eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer bestellt wird. Nach Jugendstrafrecht Verurteilte erhalten grundsätzlich eine Bewährungshelferin oder einen Bewährungshelfer.

Die Dauer einer Bewährungsaufsicht beträgt bei nach Strafgesetzbuch Verurteilten mindestens zwei und höchstens fünf Jahre, bei nach Jugendstrafrecht Verurteilten mindestens ein und höchstens zwei Jahre.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen

Bei Strafaussetzung zur Bewährung:
§§ 56ff. StGB und §§ 21ff. JGG

Bei Strafaussetzung zur Bewährung:
§§ 56ff. StGB und §§ 21ff. JGG

Bei Aussetzung des Strafrestes:
§§ 57ff. StGB und §§ 88, 89 JGG

Bei Aussetzung des Strafrestes:
§§ 57ff. StGB und §§ 88, 89 JGG


Die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer

  • stehen der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite,
  • überwachen im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung von Auflagen und Weisungen,
  • berichten dem Gericht regelmäßig über die Lebensführung und den Bewährungsverlauf der Probandinnen und Probanden 

mit dem Ziel

  • die Betroffenen bei einer straffreien Lebensführung zu unterstützen und
  • die soziale Integration zu fördern.
  • stehen der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite,
  • überwachen im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung von Auflagen und Weisungen,
  • berichten dem Gericht regelmäßig über die Lebensführung und den Bewährungsverlauf der Probandinnen und Probanden 

mit dem Ziel

  • die Betroffenen bei einer straffreien Lebensführung zu unterstützen und
  • die soziale Integration zu fördern.

Aufgaben und Angebote der Bewährungshilfe

  • Beratung, Unterstützung und praktische Hilfen bei persönlichen, finanziellen sowie anderen Problemen (Agentur für Arbeit, Wohnungsamt, Sozialamt, Gericht etc.)
  • Informationen über und Vermittlung an Beratungsstellen (Schuldnerberatung, Suchtberatung, Familienberatung, Rechtsberatung, therapeutische Einrichtungen etc.)
  • Berichterstattung an das Gericht
  • Beratung, Unterstützung und praktische Hilfen bei persönlichen, finanziellen sowie anderen Problemen (Agentur für Arbeit, Wohnungsamt, Sozialamt, Gericht etc.)
  • Informationen über und Vermittlung an Beratungsstellen (Schuldnerberatung, Suchtberatung, Familienberatung, Rechtsberatung, therapeutische Einrichtungen etc.)
  • Berichterstattung an das Gericht