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Soziale Dienste der Justiz: Anti-Gewalt-Beratung (AGB)

Eine Frau hält eine Hand zur Abwehr vor sich
© Nadine Shaabana - Unsplash.com
Eine Frau hält eine Hand zur Abwehr vor sich
© Nadine Shaabana - Unsplash.com

Ziel und Aufgabe

Die Anti-Gewalt-Beratung (AGB) ist eine deliktbezogene Intensivmaßnahme zur Resozialisierung und Gewaltprävention. Sie wird bei den Sozialen Diensten der Justiz im Land Brandenburg seit dem Jahr 2018 angeboten.

Den Täterinnen und Tätern sollen in aufbauenden Einheiten im Rahmen der Einzelberatung gezielt die Kompetenzen vermittelt werden, um bestehende Defizite zu beheben oder zu vermindern.

Die Bearbeitung der Ursachen und Wirkungen der Gewaltstraftaten sowie die Vermittlung von Handlungsalternativen sollen die Teilnehmenden befähigen, künftig ein Leben ohne (Gewalt-) Straftaten zu führen. Um dieses Ziel dauerhaft zu erreichen, bedarf es einer konkreten Einstellungs- und Verhaltensänderung.

Die Anti-Gewalt-Beratung (AGB) ist eine deliktbezogene Intensivmaßnahme zur Resozialisierung und Gewaltprävention. Sie wird bei den Sozialen Diensten der Justiz im Land Brandenburg seit dem Jahr 2018 angeboten.

Den Täterinnen und Tätern sollen in aufbauenden Einheiten im Rahmen der Einzelberatung gezielt die Kompetenzen vermittelt werden, um bestehende Defizite zu beheben oder zu vermindern.

Die Bearbeitung der Ursachen und Wirkungen der Gewaltstraftaten sowie die Vermittlung von Handlungsalternativen sollen die Teilnehmenden befähigen, künftig ein Leben ohne (Gewalt-) Straftaten zu führen. Um dieses Ziel dauerhaft zu erreichen, bedarf es einer konkreten Einstellungs- und Verhaltensänderung.


Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an der Beratung findet auf Grundlage einer richterlichen Weisung in Abstimmung mit der zuständigen Anti-Gewaltberaterin oder dem Anti-Gewalt-Berater statt.

Die Beratung ist für verurteilte Gewaltstraftäterinnen und Gewaltstraftäter vorgesehen, die der Bewährungshilfe unterstellt sind.

Die Teilnahme an der Beratung findet auf Grundlage einer richterlichen Weisung in Abstimmung mit der zuständigen Anti-Gewaltberaterin oder dem Anti-Gewalt-Berater statt.

Die Beratung ist für verurteilte Gewaltstraftäterinnen und Gewaltstraftäter vorgesehen, die der Bewährungshilfe unterstellt sind.

Allgemeine Hinweise:
Die Beratung ist kostenfrei. Fahrkosten tragen die teilnehmenden Personen selbst. Am Ende der Maßnahme erhalten sie eine individuelle Bescheinigung zum Verlauf der Anti-Gewalt-Beratung.

Allgemeine Hinweise:
Die Beratung ist kostenfrei. Fahrkosten tragen die teilnehmenden Personen selbst. Am Ende der Maßnahme erhalten sie eine individuelle Bescheinigung zum Verlauf der Anti-Gewalt-Beratung.

Ablauf

Die AGB findet wöchentlich, mindestens aber 14-tägig statt. Die etwa 21 Beratungstermine dauern ungefähr 45 Minuten. Die AGB ist modular aufgebaut und befasst sich mit folgenden Inhalten:

  • Kosten-Nutzen-Analyse
  • Tatoffenbarung
  • Körpersprachetraining
  • Kommunikationstraining
  • Deeskalationstraining
  • Tatkonfrontation
  • Empathietraining

Die Beratung ist methodisch vielseitig aufgebaut. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter arbeiten unter anderem mit Videoanalysen und paktischen Übungen.

Die AGB findet wöchentlich, mindestens aber 14-tägig statt. Die etwa 21 Beratungstermine dauern ungefähr 45 Minuten. Die AGB ist modular aufgebaut und befasst sich mit folgenden Inhalten:

  • Kosten-Nutzen-Analyse
  • Tatoffenbarung
  • Körpersprachetraining
  • Kommunikationstraining
  • Deeskalationstraining
  • Tatkonfrontation
  • Empathietraining

Die Beratung ist methodisch vielseitig aufgebaut. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter arbeiten unter anderem mit Videoanalysen und paktischen Übungen.