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  • Grußwort

    Sehr geehrte Damen und Herren,

     herzlich willkommen auf der Internetseite des Landgerichts Potsdam! Ich freue mich sehr, dass Sie unser Informationsangebot nutzen.

     Das Landgericht Potsdam ist für zahlreiche erst- und zweitinstanzliche Zivil- und Strafverfahren zuständig. Der Gerichtsbezirk umfasst die Landeshauptstadt Potsdam, die Stadt Brandenburg an der Havel sowie die Landkreise Potsdam-Mittelmark, Havelland und Teltow-Fläming. Die Einzelheiten zur Zuständigkeit und zu den Aufgaben des Gerichts, seine Kontaktdaten und seine Erreichbarkeit können Sie der Internetseite entnehmen. Hier finden Sie auch den aktuellen Verhandlungskalender mit den Daten der in diesem Monat verhandelten öffentlichkeitswirksamen Verfahren. Die Verhandlungen beim Landgericht sind im Regelfall öffentlich.

     Wenn Sie das Landgericht Potsdam persönlich aufsuchen wollen, so finden Sie uns im Justizzentrum Potsdam in der Jägerallee 10-12 am nördlichen Rand der Potsdamer Innenstadt in der historischen „Schinkel-Kaserne“. Sie wird seit dem im Jahr 2008 abgeschlossenen Um- und Ausbau gemeinsam von der Staatsanwaltschaft Potsdam, Teilen des Amtsgerichts Potsdam und dem Landgericht Potsdam gemeinsam genutzt. Bitte planen Sie bei einem Besuch etwas Zeit für die Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Justizzentrums ein!

     Die Richterinnen und Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. So garantiert es Artikel 97 Absatz  1 unseres Grundgesetzes. Damit ist zugleich der Auftrag an die Gerichte verbunden, als dritte Staatsgewalt ohne Ansehung der Person für Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu sorgen.

     Sie können darauf vertrauen, dass alle Angehörigen des Landgerichts Potsdam bestrebt sind, dem nach besten Kräften gerecht zu werden.

     Mit freundlichen Grüßen

     Dr. Holger Matthiessen

    Präsident des Landgerichts Potsdam

    Sehr geehrte Damen und Herren,

     herzlich willkommen auf der Internetseite des Landgerichts Potsdam! Ich freue mich sehr, dass Sie unser Informationsangebot nutzen.

     Das Landgericht Potsdam ist für zahlreiche erst- und zweitinstanzliche Zivil- und Strafverfahren zuständig. Der Gerichtsbezirk umfasst die Landeshauptstadt Potsdam, die Stadt Brandenburg an der Havel sowie die Landkreise Potsdam-Mittelmark, Havelland und Teltow-Fläming. Die Einzelheiten zur Zuständigkeit und zu den Aufgaben des Gerichts, seine Kontaktdaten und seine Erreichbarkeit können Sie der Internetseite entnehmen. Hier finden Sie auch den aktuellen Verhandlungskalender mit den Daten der in diesem Monat verhandelten öffentlichkeitswirksamen Verfahren. Die Verhandlungen beim Landgericht sind im Regelfall öffentlich.

     Wenn Sie das Landgericht Potsdam persönlich aufsuchen wollen, so finden Sie uns im Justizzentrum Potsdam in der Jägerallee 10-12 am nördlichen Rand der Potsdamer Innenstadt in der historischen „Schinkel-Kaserne“. Sie wird seit dem im Jahr 2008 abgeschlossenen Um- und Ausbau gemeinsam von der Staatsanwaltschaft Potsdam, Teilen des Amtsgerichts Potsdam und dem Landgericht Potsdam gemeinsam genutzt. Bitte planen Sie bei einem Besuch etwas Zeit für die Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Justizzentrums ein!

     Die Richterinnen und Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. So garantiert es Artikel 97 Absatz  1 unseres Grundgesetzes. Damit ist zugleich der Auftrag an die Gerichte verbunden, als dritte Staatsgewalt ohne Ansehung der Person für Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu sorgen.

     Sie können darauf vertrauen, dass alle Angehörigen des Landgerichts Potsdam bestrebt sind, dem nach besten Kräften gerecht zu werden.

     Mit freundlichen Grüßen

     Dr. Holger Matthiessen

    Präsident des Landgerichts Potsdam

  • Gerichtsleitung

    Präsident

    Präsident:

    Dr. Holger Matthiessen
    Telefon: 0331 20 17 0 (Vorzimmer)
    über Telefonzentrale

    Vizepräsident:

    Stephan Mracsek
    Telefon:  0331 20 17 0 (Vorzimmer)
    über Telefonzentrale

    Präsident

    Präsident:

    Dr. Holger Matthiessen
    Telefon: 0331 20 17 0 (Vorzimmer)
    über Telefonzentrale

    Vizepräsident:

    Stephan Mracsek
    Telefon:  0331 20 17 0 (Vorzimmer)
    über Telefonzentrale

    Presseteam

    Pressesprecher/in:
    Richter am Landgericht
    Sebastian Hentschke
    Telefon: (0331) 2017 - 1113

    Richter am Landgericht
    Dr. Christof Peter
    Telefon: (0331) 2017 - 1202

    Richterin 
    Viktoria-Sophie Eberlein
    Telefon: (0331) 2017 1205

    Presseteam

    Pressesprecher/in:
    Richter am Landgericht
    Sebastian Hentschke
    Telefon: (0331) 2017 - 1113

    Richter am Landgericht
    Dr. Christof Peter
    Telefon: (0331) 2017 - 1202

    Richterin 
    Viktoria-Sophie Eberlein
    Telefon: (0331) 2017 1205

  • Aufgaben

    Was macht das Landgericht?

    In erster Linie nimmt das Landgericht Aufgaben der Rechtsprechung in Zivil-, Straf- und Strafvollstreckungssachen sowie in Verfahren der strafrechtlichen Rehablitierung für den Landgerichtsbezirk wahr.

    Der Bezirk des Landgerichts umfasst das Gebiet der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Havelland, Teltow-Fläming sowie der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam.

    Im Bereich der strafrechtlichen Rehablitierung ist das Landgericht Potsdam auch für den Bezirk des Landgerichts Neuruppin zuständig.

    Dem Landgericht ist darüber hinaus die Zuständigkeit für die Rechtsprechung in speziellen Rechtsgebieten für das gesamte Land Brandenburg übertragen. Hierzu zählen

    • bürgerliche Rechtsstreitigkeiten nach den §§ 87, 88 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und
    • bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Artikel 85 oder 86 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder aus den Artikeln 53 oder 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ergeben,
    • Rechtsstreitigkeiten
      • nach dem Urheberrechtsgesetz,
      • nach dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie,
      • nach dem Gesetz über das Verlagsrecht und
      • nach dem Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten.

    Die 1. große Strafkammer des Landgerichts Potsdam ist zugleich Staatsschutzkammer für das gesamte Land Brandenburg. Außerdem ist das Landgericht für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen für das gesamte Land Brandenburg zuständig.

    Neben den Rechtsprechungsangelegenheiten ist das Landgericht Potsdam für bestimmte Aufgaben der Justizverwaltung im Landgerichtsbezirk zuständig. Durch den Präsidenten des Landgerichts werden hier Aufgaben wie die Dienstaufsicht über Rechtsanwälte und Notare, Ausbildung von Juristen und Auszubildenden, die Ausstellung von Apostillen und die Auszahlung von Rehabilitierungsleistungen wahrgenommen.

    Außerdem führt der Präsident für den Landgerichtsbezirk die Dienstaufsicht über die Richter und nichtrichterlichen Mitarbeiter der Gerichte sowie über die Mitarbeiter der Sozialen Dienste der Justiz und die Gerichtsvollzieher.

    Was macht das Landgericht?

    In erster Linie nimmt das Landgericht Aufgaben der Rechtsprechung in Zivil-, Straf- und Strafvollstreckungssachen sowie in Verfahren der strafrechtlichen Rehablitierung für den Landgerichtsbezirk wahr.

    Der Bezirk des Landgerichts umfasst das Gebiet der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Havelland, Teltow-Fläming sowie der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam.

    Im Bereich der strafrechtlichen Rehablitierung ist das Landgericht Potsdam auch für den Bezirk des Landgerichts Neuruppin zuständig.

    Dem Landgericht ist darüber hinaus die Zuständigkeit für die Rechtsprechung in speziellen Rechtsgebieten für das gesamte Land Brandenburg übertragen. Hierzu zählen

    • bürgerliche Rechtsstreitigkeiten nach den §§ 87, 88 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und
    • bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Artikel 85 oder 86 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder aus den Artikeln 53 oder 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ergeben,
    • Rechtsstreitigkeiten
      • nach dem Urheberrechtsgesetz,
      • nach dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie,
      • nach dem Gesetz über das Verlagsrecht und
      • nach dem Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten.

    Die 1. große Strafkammer des Landgerichts Potsdam ist zugleich Staatsschutzkammer für das gesamte Land Brandenburg. Außerdem ist das Landgericht für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen für das gesamte Land Brandenburg zuständig.

    Neben den Rechtsprechungsangelegenheiten ist das Landgericht Potsdam für bestimmte Aufgaben der Justizverwaltung im Landgerichtsbezirk zuständig. Durch den Präsidenten des Landgerichts werden hier Aufgaben wie die Dienstaufsicht über Rechtsanwälte und Notare, Ausbildung von Juristen und Auszubildenden, die Ausstellung von Apostillen und die Auszahlung von Rehabilitierungsleistungen wahrgenommen.

    Außerdem führt der Präsident für den Landgerichtsbezirk die Dienstaufsicht über die Richter und nichtrichterlichen Mitarbeiter der Gerichte sowie über die Mitarbeiter der Sozialen Dienste der Justiz und die Gerichtsvollzieher.

  • Geschäftsverteilung

    Die richterlichen Geschäfte des Landgerichts Potsdam werden bearbeitet von

    • 10 Zivilkammern,
    • 2 Kammern für Handelssachen,
    • 10 Strafkammern,
    • 1 Strafvollstreckungskammer,
    • 1 Kammer für Rehabilitierungsverfahren,
    • 1 Kammer für Steuerberater-und Steuerbevollmächtigtensachen.

    Nachfolgend stellen wir Ihnen den aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Potsdam zum Download zur Verfügung.

    Die richterlichen Geschäfte des Landgerichts Potsdam werden bearbeitet von

    • 10 Zivilkammern,
    • 2 Kammern für Handelssachen,
    • 10 Strafkammern,
    • 1 Strafvollstreckungskammer,
    • 1 Kammer für Rehabilitierungsverfahren,
    • 1 Kammer für Steuerberater-und Steuerbevollmächtigtensachen.

    Nachfolgend stellen wir Ihnen den aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Potsdam zum Download zur Verfügung.

  • Historie

    Spuren der Geschichte des Landgerichts im Überblick:

    Bis zum 16. Jahrhundert Vom Landesherrn beauftragte Lehnschulzen nehmen die Gerichtsbarkeit wahr
    Ab 16. Jahrhundert Überleitung der Gerichtsbarkeit auf den Magistrat der Stadt Potsdam
    1722 Unterstellung der Justiz unter das Kammergericht in Berlin
    1753 Errichtung des Rathauses am Alten Markt als Sitz des Magistrats, der dort auch die Aufgaben der Gerichtsbarkeit wahrnimmt,
    und zwar durch rechtsgelehrte Personen, die ihr juristisches Studium vorwiegend an der Universität Frankfurt (Oder) absolviert haben.
    1755 Einführung der Großen Staatsprüfung für Juristen durch den Großkanzler Samuel von Cocceji
    1808 Einführung der Städteordnung
    Abtrennung der Justiz vom Magistrat und Einsetzung eines Königlichen Stadtgerichts
    1820 "Königshuld und Bürgersinn dem Stadtgericht": Inschrift an dem Hause Lindenstraße 54, das das Stadtgericht als neuen Sitz erhält.
    1849

    Neugestaltung der preußischen Gerichtsverfassung.

    Durch Erweiterung des Gerichtsbezirks um Teile der Kreise Osthavelland, Teltow und Zauche-Belzig entsteht aus dem Königlichen Stadtgericht
    das Königliche Kreisgericht. An diesem ist auch Theodor Storm von 1853 bis 1857 als Assessor tätig.

    1852/54

    Dem Gerichtsgebäude Lindenstraße 54 wird das Haus Nr. 55 hinzugefügt.

    Beide Häuser werden durch einen Umbau zu einer baulichen Einheit gestaltet.

    1. Januar 1879

    Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27.01.1877.

    Potsdam wird Sitz eines Königlichen Landgerichts und eines Königlichen Amtsgerichts.

    Gerichtsgebäude ist für beide Gerichte zunächst das Haus Lindenstraße 54/55.

    1883 Einzug des Landgerichts in das für 361.000 Mark neu errichtete Gebäude Mauerstraße 8 - später Kaiser-Wilhelm-Straße, heute Hegelallee.
    1910 Einzug des Amtsgerichts in das rückwärtig an das Landgericht angebaute Haus in der damaligen Kaiser-Wilhelm-Straße.
    1945

    Die sowjetische Militärverwaltung übernimmt die vorgefundene Gerichtsstruktur von Amts- und Landgericht in Potsdam und errichtet im Oktober sogar ein Oberlandesgericht auf dem Gelände der ehemaligen Kadettenanstalt, heute Heinrich-Mann-Allee 107.

    Das Oberlandesgericht ist zuständig für das gesamte Land Brandenburg mit den Landgerichtsbezirken Cottbus, Eberswalde, Neuruppin und Potsdam.

    Noch im gleichen Jahr wird das Gerichtsgebäude in der Hegelallee von der sowjetischen Militärverwaltung beschlagnahmt.

    Amts- und Landgericht finden nach einer längeren Odyssee schließlich Unterkunft im Gebäude Allee nach Sanssouci 6.

    1952

    Auflösung der Länder und Aufteilung des Staatsgebiets der DDR in Bezirke.

    Errichtung von Kreisgerichten, Bezirksgerichten und des Obersten Gerichts der DDR in Berlin.

    An die Stelle der Kreisgerichte treten in den größeren Städten zunächst Stadtgerichte.

    So werden in Potsdam neben dem Kreisgericht Potsdam-Land mit Sitz in der Allee nach Sanssouci 6 die Stadtgerichte Potsdam-Mitte in der Hebbelstraße 8, Potsdam-Babelsberg im Babelsberger Rathaus und Potsdam-West, ebenfalls in der Allee nach Sanssouci, errichtet.

    Die Stadtgerichte werden wenig später zum Kreisgericht Potsdam-Stadt zusammengefaßt, das seinen Sitz in der Puschkinallee erhält.

    1989

    Das Kreisgericht Potsdam-Stadt zieht wieder in das Gebäude Hegelallee 8.

    1993

    Die Kreisgerichte Potsdam-Stadt und -Land werden als Amtsgericht Potsdam mit Sitz in der Hegelallee 8 fortgeführt.

    Das Bezirksgericht Potsdam wird Landgericht, in seinen Grenzen allerdings verkleinert um den Bezirk des neuerrichteten Landgerichts Neuruppin.

    In Brandenburg an der Havel wird das Brandenburgische Oberlandesgericht errichtet.

    Damit wird die Landeshauptstadt Potsdam endgültig als Sitz eines Landgerichts und eines Amtsgerichts bestimmt.

    2004 bis 2008

    Modernisierung der heute als Justizzentrum genutzten "Schinkel-Kaserne" nebst Neuerrichtung des sog. "Saaltrakts" und des sog. "Seminargebäudes"

    2008

    Einzug von Landgericht Potsdam, Amtsgericht Potsdam und Staatsanwaltschaft Potsdam in das Justizzentrum

    Spuren der Geschichte des Landgerichts im Überblick:

    Bis zum 16. Jahrhundert Vom Landesherrn beauftragte Lehnschulzen nehmen die Gerichtsbarkeit wahr
    Ab 16. Jahrhundert Überleitung der Gerichtsbarkeit auf den Magistrat der Stadt Potsdam
    1722 Unterstellung der Justiz unter das Kammergericht in Berlin
    1753 Errichtung des Rathauses am Alten Markt als Sitz des Magistrats, der dort auch die Aufgaben der Gerichtsbarkeit wahrnimmt,
    und zwar durch rechtsgelehrte Personen, die ihr juristisches Studium vorwiegend an der Universität Frankfurt (Oder) absolviert haben.
    1755 Einführung der Großen Staatsprüfung für Juristen durch den Großkanzler Samuel von Cocceji
    1808 Einführung der Städteordnung
    Abtrennung der Justiz vom Magistrat und Einsetzung eines Königlichen Stadtgerichts
    1820 "Königshuld und Bürgersinn dem Stadtgericht": Inschrift an dem Hause Lindenstraße 54, das das Stadtgericht als neuen Sitz erhält.
    1849

    Neugestaltung der preußischen Gerichtsverfassung.

    Durch Erweiterung des Gerichtsbezirks um Teile der Kreise Osthavelland, Teltow und Zauche-Belzig entsteht aus dem Königlichen Stadtgericht
    das Königliche Kreisgericht. An diesem ist auch Theodor Storm von 1853 bis 1857 als Assessor tätig.

    1852/54

    Dem Gerichtsgebäude Lindenstraße 54 wird das Haus Nr. 55 hinzugefügt.

    Beide Häuser werden durch einen Umbau zu einer baulichen Einheit gestaltet.

    1. Januar 1879

    Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27.01.1877.

    Potsdam wird Sitz eines Königlichen Landgerichts und eines Königlichen Amtsgerichts.

    Gerichtsgebäude ist für beide Gerichte zunächst das Haus Lindenstraße 54/55.

    1883 Einzug des Landgerichts in das für 361.000 Mark neu errichtete Gebäude Mauerstraße 8 - später Kaiser-Wilhelm-Straße, heute Hegelallee.
    1910 Einzug des Amtsgerichts in das rückwärtig an das Landgericht angebaute Haus in der damaligen Kaiser-Wilhelm-Straße.
    1945

    Die sowjetische Militärverwaltung übernimmt die vorgefundene Gerichtsstruktur von Amts- und Landgericht in Potsdam und errichtet im Oktober sogar ein Oberlandesgericht auf dem Gelände der ehemaligen Kadettenanstalt, heute Heinrich-Mann-Allee 107.

    Das Oberlandesgericht ist zuständig für das gesamte Land Brandenburg mit den Landgerichtsbezirken Cottbus, Eberswalde, Neuruppin und Potsdam.

    Noch im gleichen Jahr wird das Gerichtsgebäude in der Hegelallee von der sowjetischen Militärverwaltung beschlagnahmt.

    Amts- und Landgericht finden nach einer längeren Odyssee schließlich Unterkunft im Gebäude Allee nach Sanssouci 6.

    1952

    Auflösung der Länder und Aufteilung des Staatsgebiets der DDR in Bezirke.

    Errichtung von Kreisgerichten, Bezirksgerichten und des Obersten Gerichts der DDR in Berlin.

    An die Stelle der Kreisgerichte treten in den größeren Städten zunächst Stadtgerichte.

    So werden in Potsdam neben dem Kreisgericht Potsdam-Land mit Sitz in der Allee nach Sanssouci 6 die Stadtgerichte Potsdam-Mitte in der Hebbelstraße 8, Potsdam-Babelsberg im Babelsberger Rathaus und Potsdam-West, ebenfalls in der Allee nach Sanssouci, errichtet.

    Die Stadtgerichte werden wenig später zum Kreisgericht Potsdam-Stadt zusammengefaßt, das seinen Sitz in der Puschkinallee erhält.

    1989

    Das Kreisgericht Potsdam-Stadt zieht wieder in das Gebäude Hegelallee 8.

    1993

    Die Kreisgerichte Potsdam-Stadt und -Land werden als Amtsgericht Potsdam mit Sitz in der Hegelallee 8 fortgeführt.

    Das Bezirksgericht Potsdam wird Landgericht, in seinen Grenzen allerdings verkleinert um den Bezirk des neuerrichteten Landgerichts Neuruppin.

    In Brandenburg an der Havel wird das Brandenburgische Oberlandesgericht errichtet.

    Damit wird die Landeshauptstadt Potsdam endgültig als Sitz eines Landgerichts und eines Amtsgerichts bestimmt.

    2004 bis 2008

    Modernisierung der heute als Justizzentrum genutzten "Schinkel-Kaserne" nebst Neuerrichtung des sog. "Saaltrakts" und des sog. "Seminargebäudes"

    2008

    Einzug von Landgericht Potsdam, Amtsgericht Potsdam und Staatsanwaltschaft Potsdam in das Justizzentrum