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Sie sind hier: Landgericht Neuruppin Aufgaben und Geschäftsverteilung
  • Aufgaben
  • Gerichtsleitung
  • Geschäftsverteilung
  • Zahlen und Fakten
  • Aufgaben

    Was macht das Landgericht?

    Das Gericht ist erstinstanzlich für zivilrechtliche Streitigkeiten in seinem Bezirk zuständig, wenn der Streitwert 5.000 € übersteigt und keine amtsgerichtliche Zuständigkeit besteht oder es sich um Amtshaftungsansprüche handelt.

    Das Landgericht ist auch zuständig für Handelssachen, also u. a. Streitigkeiten zwischen Kaufleuten, Gesellschaftern eines Unternehmens oder wertpapierrechtliche Streitigkeiten, die vor einer der Kammern für Handelssachen verhandelt werden können.

    Für die Landgerichtsbezirke Neuruppin und Potsdam besteht beim Landgericht Neuruppin eine Kammer für Baulandsachen.

    Für Strafsachen ist das Landgericht im Wesentlichen zuständig, wenn bei Erwachsenen eine höhere Freiheitsstrafe als vier Jahre oder die Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist oder die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung der Sache Anklage bei dem Landgericht erhebt.

    Bei Verfahren gegen Jugendliche (jünger als 18 Jahre) und Heranwachsende (zwischen 18 und 21 Jahren alt) ist die Jugendstrafkammer zuständig, wenn dem Angeklagten schwerste Verbrechen vorgeworfen werden oder der Umfang der Sache die Verhandlung vor dem Landgericht erfordert.

    Als Obergericht entscheidet das Landgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der nachgeordneten Amtsgerichte des Landgerichtsbezirk Neuruppin in Zivilsachen (auch Handelssachen), Strafsachen und Entscheidungen aus dem Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit.

    Daneben erfüllt das Landgericht umfangreiche Verwaltungsaufgaben, teils eigene und teils für den nachgeordneten Bereich.

    Der Gerichtsbezirk umfasst die Amtsgerichte

    • Amtsgericht Neuruppin,
    • Amtsgericht Oranienburg,
    • Amtsgericht Prenzlau,
    • Amtsgericht Perleberg,
    • Amtsgericht Zehdenick
    • und seit dem 1.1.2013 auch das Amtsgericht Schwedt/Oder.

    Was macht das Landgericht?

    Das Gericht ist erstinstanzlich für zivilrechtliche Streitigkeiten in seinem Bezirk zuständig, wenn der Streitwert 5.000 € übersteigt und keine amtsgerichtliche Zuständigkeit besteht oder es sich um Amtshaftungsansprüche handelt.

    Das Landgericht ist auch zuständig für Handelssachen, also u. a. Streitigkeiten zwischen Kaufleuten, Gesellschaftern eines Unternehmens oder wertpapierrechtliche Streitigkeiten, die vor einer der Kammern für Handelssachen verhandelt werden können.

    Für die Landgerichtsbezirke Neuruppin und Potsdam besteht beim Landgericht Neuruppin eine Kammer für Baulandsachen.

    Für Strafsachen ist das Landgericht im Wesentlichen zuständig, wenn bei Erwachsenen eine höhere Freiheitsstrafe als vier Jahre oder die Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist oder die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung der Sache Anklage bei dem Landgericht erhebt.

    Bei Verfahren gegen Jugendliche (jünger als 18 Jahre) und Heranwachsende (zwischen 18 und 21 Jahren alt) ist die Jugendstrafkammer zuständig, wenn dem Angeklagten schwerste Verbrechen vorgeworfen werden oder der Umfang der Sache die Verhandlung vor dem Landgericht erfordert.

    Als Obergericht entscheidet das Landgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der nachgeordneten Amtsgerichte des Landgerichtsbezirk Neuruppin in Zivilsachen (auch Handelssachen), Strafsachen und Entscheidungen aus dem Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit.

    Daneben erfüllt das Landgericht umfangreiche Verwaltungsaufgaben, teils eigene und teils für den nachgeordneten Bereich.

    Der Gerichtsbezirk umfasst die Amtsgerichte

    • Amtsgericht Neuruppin,
    • Amtsgericht Oranienburg,
    • Amtsgericht Prenzlau,
    • Amtsgericht Perleberg,
    • Amtsgericht Zehdenick
    • und seit dem 1.1.2013 auch das Amtsgericht Schwedt/Oder.

  • Gerichtsleitung

    Präsident

    Präsident des Landgerichts

    Frank Stark
    Telefon: 03391/515-4000
    Telefon: 03391/515-3131
    Telefon: 03391/515-3132

    Vizepräsident des Landgerichts

    N.N.

    Pressestelle

    Pressesprecherin:

    Richterin am Landgericht
    Iris le Claire
    Telefon: 03391/515-3211
    E-Mail: Pressesprecher@LGNP.brandenburg.de

    Stellv. Pressesprecher:

    N.N.

    Präsident

    Präsident des Landgerichts

    Frank Stark
    Telefon: 03391/515-4000
    Telefon: 03391/515-3131
    Telefon: 03391/515-3132

    Vizepräsident des Landgerichts

    N.N.

    Pressestelle

    Pressesprecherin:

    Richterin am Landgericht
    Iris le Claire
    Telefon: 03391/515-3211
    E-Mail: Pressesprecher@LGNP.brandenburg.de

    Stellv. Pressesprecher:

    N.N.

  • Geschäftsverteilung

    Derzeit verfügt das Landgericht über

    • 6 Zivilkammern, darunter eine Kammer für Handelssachen und eine Kammer für Baulandsachen,
    • 6 Strafkammern und
    • 4 Strafvollstreckungskammern.

    Die Zuständigkeiten der einzelnen Kammern ergeben sich aus der nachfolgenden Geschäftsverteilung des Landgerichts.

    Derzeit verfügt das Landgericht über

    • 6 Zivilkammern, darunter eine Kammer für Handelssachen und eine Kammer für Baulandsachen,
    • 6 Strafkammern und
    • 4 Strafvollstreckungskammern.

    Die Zuständigkeiten der einzelnen Kammern ergeben sich aus der nachfolgenden Geschäftsverteilung des Landgerichts.

    Richterliche Geschäftsverteilung 2020

    Richterliche Geschäftsverteilung 2020

    • Richterliche Geschäftsverteilung 2020 - Stand 16.12.2019 (264.6 KB)
    • Änderungbeschluss vom 20.01.2020 (6.2 KB)
    • Änderungbeschluss vom 13.02.2020 (4.6 KB)
    • Änderungbeschluss vom 24.02.2020 (106.6 KB)
    • Änderungbeschluss vom 27.02.2020 (7.4 KB)
    • Änderungbeschluss vom 16.03.2020 (10.4 KB)
    • Änderungbeschluss vom 31.03.2020 (102.9 KB)
    • Änderungbeschluss vom 15.04.2020 (8.4 KB)
    • Änderungbeschluss vom 17.05.2020 (6.5 KB)
    • Änderungbeschluss vom 08.06.2020 (11.0 KB)
    • Änderungbeschluss vom 29.06.2020 (7.4 KB)
    • Änderungbeschluss vom 09.07.2020 (5.1 KB)
    • Änderungbeschluss vom 31.07.2020 (11.1 KB)
    • Änderungbeschluss vom 24.08.2020 (7.0 KB)
    • Änderungbeschluss vom 25.09.2020 (12.8 KB)
    • Änderungbeschluss vom 28.09.2020 (103.0 KB)
    • Änderungbeschluss vom 21.10.2020 (7.3 KB)
    • Änderungbeschluss vom 12.11.2020 (6.6 KB)

    Richterliche Geschäftsverteilung 2021

    Richterliche Geschäftsverteilung 2021

    • Richterliche Geschäftsverteilung 2021 (465.2 KB)
    • Änderungsbeschluss vom 08.01.2021 (102.3 KB)
    • Änderungsbeschluss vom 28.01.2021 (8.0 KB)
    • Änderungsbeschluss vom 24.02.2021 (7.4 KB)
    • Änderungsbeschluss vom 25.03.2021 (122.2 KB)
    • Änderungsbeschluss vom 29.03.2021 (6.5 KB)

    Richterlicher Bereitschaftsdienst

    Richterlicher Bereitschaftsdienst

    • Richterlicher Bereitschaftsdienst - Beschluss 24.02.2020 (106.6 KB)
    • Richterlicher Bereitschaftsdienst - Beschluss 16.03.2020 (107.7 KB)
    • Richterlicher Bereitschaftsdienst - Beschluss 26.03.2020 (108.8 KB)
    • Richterlicher Bereitschaftsdienst - Beschluss 01.04.2020 (646.5 KB)
    • Richterlicher Bereitschaftsdienst - Beschluss 08.07.2020 (113.3 KB)
    • Richterlicher Bereitschaftsdienst - Beschluss 25.09.2020 (118.8 KB)
    • Richterlicher Bereitschaftsdienst - Beschluss 19.11.2020 (108.6 KB)
    • Richterlicher Bereitschaftsdienst - Beschluss 23.12.2021 (110.2 KB)
    • Richterlicher Bereitschaftsdienst - Beschluss 04.01.2021 (178.0 KB)

    Zuständigkeit Jugendschutzsachen

    Zuständigkeit Jugendschutzsachen

    • Beschluss Zuständigkeit Jugendschutzsachen (5.9 KB)
  • Zahlen und Fakten

    Das Landgericht Neuruppin wurde am 01.12.1993 errichtet. Es ist zusammen mit der Staatsanwaltschaft im Justizzentrum Neuruppin, dem Hauptgebäude der ehemaligen Königstorkaserne untergebracht.

    Insgesamt sind bei dem Landgericht

    • 29 Berufsrichter,
    • 127 ehrenamtliche Richter (Schöffen, Hilfsschöffen und ehrenamtliche Handelsrichter) sowie
    • 39 nichtrichterliche Mitarbeiter (u. a. Rechtspfleger, Verwaltungsangestellte, Mitarbeiter in den Geschäftsstellen der Kammern (Serviceeinheiten) und Wachtmeister)

    tätig.

    Weitere Informationen:

    Das Landgericht Neuruppin wurde am 01.12.1993 errichtet. Es ist zusammen mit der Staatsanwaltschaft im Justizzentrum Neuruppin, dem Hauptgebäude der ehemaligen Königstorkaserne untergebracht.

    Insgesamt sind bei dem Landgericht

    • 29 Berufsrichter,
    • 127 ehrenamtliche Richter (Schöffen, Hilfsschöffen und ehrenamtliche Handelsrichter) sowie
    • 39 nichtrichterliche Mitarbeiter (u. a. Rechtspfleger, Verwaltungsangestellte, Mitarbeiter in den Geschäftsstellen der Kammern (Serviceeinheiten) und Wachtmeister)

    tätig.

    Weitere Informationen:

    • Die Entstehung des Justizzentrums Neuruppin - Zahlen - Daten - Fakten
    • Geschichte der ehemaligen Königstorkaserne in Neuruppin
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Di 08.00 - 16.00 Uhr
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Sie sind hier: Landgericht Neuruppin Aufgaben und Geschäftsverteilung
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