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  • Aufgaben

    Was macht das Landgericht?

    Das Gericht ist erstinstanzlich für zivilrechtliche Streitigkeiten in seinem Bezirk zuständig, wenn der Streitwert 5.000 € übersteigt und keine amtsgerichtliche Zuständigkeit besteht oder es sich um Amtshaftungsansprüche handelt.

    Das Landgericht ist auch zuständig für Handelssachen, also u. a. Streitigkeiten zwischen Kaufleuten, Gesellschaftern eines Unternehmens oder wertpapierrechtliche Streitigkeiten, die vor einer der Kammern für Handelssachen verhandelt werden können.

    Für die Landgerichtsbezirke Neuruppin und Potsdam besteht beim Landgericht Neuruppin eine Kammer für Baulandsachen.

    Für Strafsachen ist das Landgericht im Wesentlichen zuständig, wenn bei Erwachsenen eine höhere Freiheitsstrafe als vier Jahre oder die Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist oder die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung der Sache Anklage bei dem Landgericht erhebt.

    Bei Verfahren gegen Jugendliche (jünger als 18 Jahre) und Heranwachsende (zwischen 18 und 21 Jahren alt) ist die Jugendstrafkammer zuständig, wenn dem Angeklagten schwerste Verbrechen vorgeworfen werden oder der Umfang der Sache die Verhandlung vor dem Landgericht erfordert.

    Als Obergericht entscheidet das Landgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der nachgeordneten Amtsgerichte des Landgerichtsbezirk Neuruppin in Zivilsachen (auch Handelssachen), Strafsachen und Entscheidungen aus dem Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit.

    Daneben erfüllt das Landgericht umfangreiche Verwaltungsaufgaben, teils eigene und teils für den nachgeordneten Bereich.

    Der Gerichtsbezirk umfasst die Amtsgerichte

    Was macht das Landgericht?

    Das Gericht ist erstinstanzlich für zivilrechtliche Streitigkeiten in seinem Bezirk zuständig, wenn der Streitwert 5.000 € übersteigt und keine amtsgerichtliche Zuständigkeit besteht oder es sich um Amtshaftungsansprüche handelt.

    Das Landgericht ist auch zuständig für Handelssachen, also u. a. Streitigkeiten zwischen Kaufleuten, Gesellschaftern eines Unternehmens oder wertpapierrechtliche Streitigkeiten, die vor einer der Kammern für Handelssachen verhandelt werden können.

    Für die Landgerichtsbezirke Neuruppin und Potsdam besteht beim Landgericht Neuruppin eine Kammer für Baulandsachen.

    Für Strafsachen ist das Landgericht im Wesentlichen zuständig, wenn bei Erwachsenen eine höhere Freiheitsstrafe als vier Jahre oder die Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist oder die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung der Sache Anklage bei dem Landgericht erhebt.

    Bei Verfahren gegen Jugendliche (jünger als 18 Jahre) und Heranwachsende (zwischen 18 und 21 Jahren alt) ist die Jugendstrafkammer zuständig, wenn dem Angeklagten schwerste Verbrechen vorgeworfen werden oder der Umfang der Sache die Verhandlung vor dem Landgericht erfordert.

    Als Obergericht entscheidet das Landgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der nachgeordneten Amtsgerichte des Landgerichtsbezirk Neuruppin in Zivilsachen (auch Handelssachen), Strafsachen und Entscheidungen aus dem Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit.

    Daneben erfüllt das Landgericht umfangreiche Verwaltungsaufgaben, teils eigene und teils für den nachgeordneten Bereich.

    Der Gerichtsbezirk umfasst die Amtsgerichte

  • Gerichtsleitung

    Präsident

    Präsident des Landgerichts                                                     Vizepräsidentin des Landgerichts

    Frank Stark                                                                                     Claudia Cerreto
    Telefon: 03391/515-4000                                                                               
    Telefon: 03391/515-3131                                                             Telefon: 03391/515-3131
    Telefon: 03391/515-3132

    Pressestelle

    Pressesprecher: Stellv. Pressesprecherin:
    Richter am Landgericht 
    Johannes Elliesen
    Telefon: 03391/515-2271 
    Vorsitzende Richterin am Landgericht
    Dr. Heide Schönherr                                               
    Telefon: 03391/515-3201        
    E-Mail: Pressesprecher@LGNP.brandenburg.de

                                                            

     

    Präsident

    Präsident des Landgerichts                                                     Vizepräsidentin des Landgerichts

    Frank Stark                                                                                     Claudia Cerreto
    Telefon: 03391/515-4000                                                                               
    Telefon: 03391/515-3131                                                             Telefon: 03391/515-3131
    Telefon: 03391/515-3132

    Pressestelle

    Pressesprecher: Stellv. Pressesprecherin:
    Richter am Landgericht 
    Johannes Elliesen
    Telefon: 03391/515-2271 
    Vorsitzende Richterin am Landgericht
    Dr. Heide Schönherr                                               
    Telefon: 03391/515-3201        
    E-Mail: Pressesprecher@LGNP.brandenburg.de

                                                            

     

  • Geschäftsverteilung

    Derzeit verfügt das Landgericht über

    • 8 Zivilkammern, darunter eine Kammer für Handelssachen und eine Kammer für Baulandsachen,
    • 4 Strafkammern und
    • 1 Strafvollstreckungskammer.

    Die Zuständigkeiten der einzelnen Kammern ergeben sich aus der nachfolgenden Geschäftsverteilung des Landgerichts.

    Derzeit verfügt das Landgericht über

    • 8 Zivilkammern, darunter eine Kammer für Handelssachen und eine Kammer für Baulandsachen,
    • 4 Strafkammern und
    • 1 Strafvollstreckungskammer.

    Die Zuständigkeiten der einzelnen Kammern ergeben sich aus der nachfolgenden Geschäftsverteilung des Landgerichts.

    Richterliche Geschäftsverteilung 2024

    Richterliche Geschäftsverteilung 2024

    Richterliche Geschäftsverteilung 2023

    Richterliche Geschäftsverteilung 2023

    Richterlicher Bereitschaftsdienst

    Richterlicher Bereitschaftsdienst

    Zuständigkeit Jugendschutzsachen

    Zuständigkeit Jugendschutzsachen

  • Zahlen und Fakten

    Das Landgericht Neuruppin wurde am 01.12.1993 errichtet. Es ist zusammen mit der Staatsanwaltschaft im Justizzentrum Neuruppin, dem Hauptgebäude der ehemaligen Königstorkaserne untergebracht.

    Insgesamt sind bei dem Landgericht

    • 29 Berufsrichter,
    • 127 ehrenamtliche Richter (Schöffen, Hilfsschöffen und ehrenamtliche Handelsrichter) sowie
    • 39 nichtrichterliche Mitarbeiter (u. a. Rechtspfleger, Verwaltungsangestellte, Mitarbeiter in den Geschäftsstellen der Kammern (Serviceeinheiten) und Wachtmeister)

    tätig.

    Weitere Informationen:

    Das Landgericht Neuruppin wurde am 01.12.1993 errichtet. Es ist zusammen mit der Staatsanwaltschaft im Justizzentrum Neuruppin, dem Hauptgebäude der ehemaligen Königstorkaserne untergebracht.

    Insgesamt sind bei dem Landgericht

    • 29 Berufsrichter,
    • 127 ehrenamtliche Richter (Schöffen, Hilfsschöffen und ehrenamtliche Handelsrichter) sowie
    • 39 nichtrichterliche Mitarbeiter (u. a. Rechtspfleger, Verwaltungsangestellte, Mitarbeiter in den Geschäftsstellen der Kammern (Serviceeinheiten) und Wachtmeister)

    tätig.

    Weitere Informationen: