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So erreichen Sie uns

Aktuelle Einschränkungen des Dienstbetriebes

Bitte beachten Sie die aktuellen Einschränkungen des Dienstbetriebes zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Startseite.

Bei dringenden Anliegen bitten wir um vorherige telefonische Terminabstimmung über die zuständige Geschäftsstelle (Rechtsangelegenheiten) oder das Vorzimmer (Anträge auf Erteilung einer Apostille). Die Telefonnummern der zuständigen Geschäftsstellenabteilungen können Sie nachfolgend abrufen.

Telefonische Erreichbarkeit

Die Zentrale des Land- und Amtsgerichts Frankfurt (Oder) erreichen Sie unter der Telefonnummer

+49 (0) 335 366–0.

Die Telefaxnummer für einzureichende Schriftstücke in Rechtssachen lautet: +49 (0) 335 366-5729.

Die Geschäftsstellenabteilungen der Kammern des Landgerichts sowie der Güterichter- und Opferpensionsabteilung und das Vorzimmer erreichen Sie wie folgt:

  • Telefonnummern der Servicegeschäftsstellenabteilungen (Übersicht bitte aufklappen)

    Geschäftsstelle Etage Zimmer Durchwahl

    Strafvollstreckungskammer

    1

    1

    175

    177

    +49 (0) 335 366 1750/-1751

    +49 (0) 335 366-1770/-1771

    1. Strafkammer und 2. Strafkammer (Abteilungen 21 und 22 )

    1 175 +49 (0) 335 366 1750/-1751

    3. Strafkammer und 5. Strafkammer (Abteilungen 23 und 25)

    1 177 +49 (0) 335 366 1770/-1771
    4. Strafkammer und 7. Strafkammer (Abteilungen 24 und 27), Rehabilitierungskammer (Abteilung 42) und Opferpensionsabteilung 1 181

    +49 (0) 335 366 1811/-1812

    1. Zivilkammer (Abteilung 11)

    4

    4

    4

    4

    4

    473

    483

    429

    471

    485

    +49 (0) 335 366 4732

    +49 (0) 335 366  4830

    +49 (0) 335 366 4290

    +49 (0) 335 366 4710

    +49 (0) 335 366  4850

    2. Zivilkammer (Abteilung 12)

    3

    373

    +49 (0) 335 366 3730/-3732

    3. Zivilkammer (Abteilung 13)

    3

    3

    4

    371

    383

    425

    +49 (0) 335 366 3711/-3712

    +49 (0) 335 366 3830

    +49 (0) 335 366 4250

    4. Zivilkammer (Abteilung 14)

    3

    3

    383

    385

    +49 (0) 335 366 3830

    +49 (0) 335 366 3850

    5. Zivilkammer (Abteilung 15)

    1

    3

    175

    371

    +49 (0) 335 366 1750/-1751

    +49 (0) 335 366 3712

    6. Zivilkammer (Abteilung 16)
    Güterrichterabteilung
    4 429 +49 (0) 335 366 4290/-4291
    7. Zivilkammer (Abteilung 17) 4 429 +49 (0) 335 366 4290
    8. Zivilkammer (Abteilung 18) 4 485 +49 (0) 335 366 4850/-4852
    9. Zivilkammer (Abteilung 19)

    4

    4

    471

    429

    +49 (0) 335 366 4710/-4712

    +49 (0) 335 366 4291

    Kammer für Handelssachen (Abteilung 31)
    Kammer für Baulandsachen (Abteilung 51)
    4 425 +49 (0) 335 366 4250
    Vorzimmer (Erteilung von Apostillen) 4 445 +49 (0) 335 366 4450

    Geschäftsstelle Etage Zimmer Durchwahl

    Strafvollstreckungskammer

    1

    1

    175

    177

    +49 (0) 335 366 1750/-1751

    +49 (0) 335 366-1770/-1771

    1. Strafkammer und 2. Strafkammer (Abteilungen 21 und 22 )

    1 175 +49 (0) 335 366 1750/-1751

    3. Strafkammer und 5. Strafkammer (Abteilungen 23 und 25)

    1 177 +49 (0) 335 366 1770/-1771
    4. Strafkammer und 7. Strafkammer (Abteilungen 24 und 27), Rehabilitierungskammer (Abteilung 42) und Opferpensionsabteilung 1 181

    +49 (0) 335 366 1811/-1812

    1. Zivilkammer (Abteilung 11)

    4

    4

    4

    4

    4

    473

    483

    429

    471

    485

    +49 (0) 335 366 4732

    +49 (0) 335 366  4830

    +49 (0) 335 366 4290

    +49 (0) 335 366 4710

    +49 (0) 335 366  4850

    2. Zivilkammer (Abteilung 12)

    3

    373

    +49 (0) 335 366 3730/-3732

    3. Zivilkammer (Abteilung 13)

    3

    3

    4

    371

    383

    425

    +49 (0) 335 366 3711/-3712

    +49 (0) 335 366 3830

    +49 (0) 335 366 4250

    4. Zivilkammer (Abteilung 14)

    3

    3

    383

    385

    +49 (0) 335 366 3830

    +49 (0) 335 366 3850

    5. Zivilkammer (Abteilung 15)

    1

    3

    175

    371

    +49 (0) 335 366 1750/-1751

    +49 (0) 335 366 3712

    6. Zivilkammer (Abteilung 16)
    Güterrichterabteilung
    4 429 +49 (0) 335 366 4290/-4291
    7. Zivilkammer (Abteilung 17) 4 429 +49 (0) 335 366 4290
    8. Zivilkammer (Abteilung 18) 4 485 +49 (0) 335 366 4850/-4852
    9. Zivilkammer (Abteilung 19)

    4

    4

    471

    429

    +49 (0) 335 366 4710/-4712

    +49 (0) 335 366 4291

    Kammer für Handelssachen (Abteilung 31)
    Kammer für Baulandsachen (Abteilung 51)
    4 425 +49 (0) 335 366 4250
    Vorzimmer (Erteilung von Apostillen) 4 445 +49 (0) 335 366 4450

Zeugenbetreuer

Für Zivilsachen:
JB'e M. Kaltmann
Telefon: 0335-366/3730
Für Strafsachen:
Justizhauptsekretärin P. Schulze
Telefon: 0335-366/1811

Bitte beachten Sie: Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.

Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

Für Zivilsachen:
JB'e M. Kaltmann
Telefon: 0335-366/3730
Für Strafsachen:
Justizhauptsekretärin P. Schulze
Telefon: 0335-366/1811

Bitte beachten Sie: Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.

Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.


  • Sprechzeiten

    Sprechzeiten allgemein

    Sie erreichen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (telefonisch) derzeit wie folgt:

    Montags bis Donnerstag 09.00 - 16.00 Uhr
    Freitag 09.00 - 14.00 Uhr

    Sprechzeiten der Geschäftsstelle für die sog. „Opferrente " nach

    § 17 a StrRehaG neu

    Montag bis Donnerstag 09.00 bis 16.00 Uhr
    Freitag 09.00 bis 14.00 Uhr

    Während der Sprechzeiten erreichen Sie die Geschäftsstelle unter der  Telefonnummer:

    0335/366 - 1811/-1812 (mehr Informationen)

    Sprechzeiten allgemein

    Sie erreichen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (telefonisch) derzeit wie folgt:

    Montags bis Donnerstag 09.00 - 16.00 Uhr
    Freitag 09.00 - 14.00 Uhr

    Sprechzeiten der Geschäftsstelle für die sog. „Opferrente " nach

    § 17 a StrRehaG neu

    Montag bis Donnerstag 09.00 bis 16.00 Uhr
    Freitag 09.00 bis 14.00 Uhr

    Während der Sprechzeiten erreichen Sie die Geschäftsstelle unter der  Telefonnummer:

    0335/366 - 1811/-1812 (mehr Informationen)

  • Adressen

    Hausanschrift:

    Landgericht Frankfurt (Oder)
    Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)

    Postanschrift:

    Postfach 1175, 15201 Frankfurt (Oder)

    Telefon: 03 35 / 3 66-0
    Telefax: 03 35 / 36 6 - 4279 (Verwaltung), 03 35 / 36 6 - 5729 (Rechtssachen)

    E-Mail:
    Verwaltung: verwaltung@lgff.brandenburg.de

    Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.

    Hausanschrift:

    Landgericht Frankfurt (Oder)
    Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)

    Postanschrift:

    Postfach 1175, 15201 Frankfurt (Oder)

    Telefon: 03 35 / 3 66-0
    Telefax: 03 35 / 36 6 - 4279 (Verwaltung), 03 35 / 36 6 - 5729 (Rechtssachen)

    E-Mail:
    Verwaltung: verwaltung@lgff.brandenburg.de

    Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.

  • Barrierefreiheit

    Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung:

    Ansprechperson:
    JB'e M. Kaltmann
    Telefon: 0335-366/3730
    Vertreterin:
    Justizhauptsekretärin P. Schulze
    Telefon: 0335-366/1811

    Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

    Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf

    Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung:

    Ansprechperson:
    JB'e M. Kaltmann
    Telefon: 0335-366/3730
    Vertreterin:
    Justizhauptsekretärin P. Schulze
    Telefon: 0335-366/1811

    Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

    Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf

  • Wegbeschreibung

    So erreichen Sie das Land- und Amtsgericht Frankfurt (Oder):

    mit dem Auto:

    vom Berliner Ring am Dreieck Spreeau auf die A 12 Richtung Frankfurt (Oder)

    • An der Anschlußstelle Frankfurt (Oder) - West die Autobahn verlassen und an der folgenden Ampel nach links abbiegen.
    • An der nächsten Ampel nach links in die Müllroser Chaussee einbiegen.
    • Nach Überqueren der Autobahn ( A 12 ) an nächster Ampel links in die „Chint-Allee" einbiegen.
    • Rechter Hand befindet sich dann das Land - und Amtsgericht Frankfurt (Oder).

    Sollten Sie die Ausfahrt Frankfurt (Oder) – West verpasst haben, verlassen Sie die Autobahn an der nächsten Ausfahrt Frankfurt (Oder) – Mitte.

    • An der ersten Ampel biegen Sie nach links in die Eisenhüttenstädter Chaussee ein.
    • Dem Straßenverlauf folgend fahren Sie bis zur zweiten Ampel; dort biegen Sie nach links in die Müllroser Chaussee ab.
    • Nach ca. 700 m folgt die nächste Ampel, an der Sie rechts in die „Chint-Allee“ abbiegen müssen.
    • Rechter Hand befindet sich dann das Land - und Amtsgericht Frankfurt (Oder).

    mit der Bahn:

    • Von Berlin aus mit dem Regionalexpress R 1 Richtung Cottbus bis Bahnhof Frankfurt (Oder).

    • Von dort mit den Bussen der Linien 981 der Stadtverkehrsgesellschaft Frankfurt (Oder) bis zur Haltestelle "Landesbehördenzentrum" oder "Bremsdorfer Straße" fahren.
    • Nach ca. 3 Min. Fußweg erreichen Sie das Land - und Amtsgericht Frankfurt (Oder).

    • Alternative: Sie fahren mit den Bussen der Linien 442 und 443 der BOS GmbH (im Verbund des VBB) bis zur Haltestelle "Landesbehördenzentrum".
    • Sie können auch die Straßenbahnlinien 3 und 4 ( Haltestelle Bahnhofstraße ) benutzen.
    • Mit der Straßenbahn der Linie 3 fahren Sie bis zur Endhaltestelle "Kopernikusstraße" bzw. mit der Linie 4 bis zur Haltestelle "Kopernikusstraße" oder "Conergy Solar Module“.
    • Von der Haltestelle "Kopernikusstraße" führt eine Treppe auf das Gelände des Landesbehördenzentrums.
    • Am anderen Ende des Geländes ( Richtung Autobahn ) befindet sich dann das Land- und Amtsgericht Frankfurt (Oder).

    So erreichen Sie das Land- und Amtsgericht Frankfurt (Oder):

    mit dem Auto:

    vom Berliner Ring am Dreieck Spreeau auf die A 12 Richtung Frankfurt (Oder)

    • An der Anschlußstelle Frankfurt (Oder) - West die Autobahn verlassen und an der folgenden Ampel nach links abbiegen.
    • An der nächsten Ampel nach links in die Müllroser Chaussee einbiegen.
    • Nach Überqueren der Autobahn ( A 12 ) an nächster Ampel links in die „Chint-Allee" einbiegen.
    • Rechter Hand befindet sich dann das Land - und Amtsgericht Frankfurt (Oder).

    Sollten Sie die Ausfahrt Frankfurt (Oder) – West verpasst haben, verlassen Sie die Autobahn an der nächsten Ausfahrt Frankfurt (Oder) – Mitte.

    • An der ersten Ampel biegen Sie nach links in die Eisenhüttenstädter Chaussee ein.
    • Dem Straßenverlauf folgend fahren Sie bis zur zweiten Ampel; dort biegen Sie nach links in die Müllroser Chaussee ab.
    • Nach ca. 700 m folgt die nächste Ampel, an der Sie rechts in die „Chint-Allee“ abbiegen müssen.
    • Rechter Hand befindet sich dann das Land - und Amtsgericht Frankfurt (Oder).

    mit der Bahn:

    • Von Berlin aus mit dem Regionalexpress R 1 Richtung Cottbus bis Bahnhof Frankfurt (Oder).

    • Von dort mit den Bussen der Linien 981 der Stadtverkehrsgesellschaft Frankfurt (Oder) bis zur Haltestelle "Landesbehördenzentrum" oder "Bremsdorfer Straße" fahren.
    • Nach ca. 3 Min. Fußweg erreichen Sie das Land - und Amtsgericht Frankfurt (Oder).

    • Alternative: Sie fahren mit den Bussen der Linien 442 und 443 der BOS GmbH (im Verbund des VBB) bis zur Haltestelle "Landesbehördenzentrum".
    • Sie können auch die Straßenbahnlinien 3 und 4 ( Haltestelle Bahnhofstraße ) benutzen.
    • Mit der Straßenbahn der Linie 3 fahren Sie bis zur Endhaltestelle "Kopernikusstraße" bzw. mit der Linie 4 bis zur Haltestelle "Kopernikusstraße" oder "Conergy Solar Module“.
    • Von der Haltestelle "Kopernikusstraße" führt eine Treppe auf das Gelände des Landesbehördenzentrums.
    • Am anderen Ende des Geländes ( Richtung Autobahn ) befindet sich dann das Land- und Amtsgericht Frankfurt (Oder).
  • Zugangskontrolle

    Zugangskontrollen

    Im Eingangsbereich des Land- und Amtsgerichts Frankfurt (Oder) werden regelmäßig Einlass- und Sicherheitskontrollen durchgeführt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Vorfälle in Justizbehörden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. Alle Besucher und deren Gepäckstücke werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen.

    Sollte es in diesem Zusammenhang einmal zu Unannehmlichkeiten und Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass die Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

    Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

    Nichtraucherschutz

    Im gesamten Gebäude des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist das Rauchen nicht gestattet.

    Zugangskontrollen

    Im Eingangsbereich des Land- und Amtsgerichts Frankfurt (Oder) werden regelmäßig Einlass- und Sicherheitskontrollen durchgeführt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Vorfälle in Justizbehörden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. Alle Besucher und deren Gepäckstücke werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen.

    Sollte es in diesem Zusammenhang einmal zu Unannehmlichkeiten und Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass die Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

    Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

    Nichtraucherschutz

    Im gesamten Gebäude des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist das Rauchen nicht gestattet.