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  • Aufgaben

    Das Landgericht ist erstinstanzlich für zivilrechtliche Streitigkeiten in seinem Bezirk zuständig, wenn der Streitwert 5.000 Euro übersteigt und keine amtsgerichtliche Zuständigkeit besteht oder es sich um Amtshaftungsansprüche handelt.

    Das Landgericht entscheidet zudem in Handelssachen, also u. a. Streitigkeiten zwischen Kaufleuten, Gesellschaftern eines Unternehmens oder wertpapierrechtliche Streitigkeiten, die vor einer der Kammern für Handelssachen verhandelt werden können.

    Für Strafsachen ist das Landgericht im Wesentlichen zuständig, wenn bei Erwachsenen eine höhere Freiheitsstrafe als vier Jahre oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist oder die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung der Sache Anklage bei dem Landgericht erhebt. Bei Verfahren gegen Jugendliche (jünger als 18 Jahre) und Heranwachsende (zwischen 18 und 21 Jahren alt) ist die Jugendstrafkammer zuständig, wenn dem Angeklagten schwerste Verbrechen vorgeworfen werden oder der Umfang der Sache die Verhandlung vor dem Landgericht erfordert.

    In Rehabilitierungsverfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) ist das Landgericht als erstinstanzliches Gericht zuständig, soweit in seinem Bezirk nach Maßgabe der Bezirksgerichtsgrenzen vom 3. Oktober 1990 das erstinstanzliche Strafverfahren oder das Ermittlungsverfahren durchgeführt worden ist.

    Als Obergericht entscheidet das Landgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Bad Freienwalde (Oder), Bernau bei Berlin, Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde/Spree und Strausberg in Zivilsachen (auch Handelssachen und einigen Bereichen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit) und in Strafsachen.

    Neben Rechtsprechungsaufgaben erfüllt das Landgericht umfangreiche Verwaltungsaufgaben, teils eigene und teils für die nachgeordneten Amtsgerichte. Zu diesen gehören u. a. auch die Aufgaben nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (Festsetzung von Entschädigungsleistungen nach §§ 17, 17a StrRehaG – sog. Betragsverfahren und Opferpension) und die Erteilung von Apostillen und Legalisationen.

    Das Landgericht ist erstinstanzlich für zivilrechtliche Streitigkeiten in seinem Bezirk zuständig, wenn der Streitwert 5.000 Euro übersteigt und keine amtsgerichtliche Zuständigkeit besteht oder es sich um Amtshaftungsansprüche handelt.

    Das Landgericht entscheidet zudem in Handelssachen, also u. a. Streitigkeiten zwischen Kaufleuten, Gesellschaftern eines Unternehmens oder wertpapierrechtliche Streitigkeiten, die vor einer der Kammern für Handelssachen verhandelt werden können.

    Für Strafsachen ist das Landgericht im Wesentlichen zuständig, wenn bei Erwachsenen eine höhere Freiheitsstrafe als vier Jahre oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist oder die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung der Sache Anklage bei dem Landgericht erhebt. Bei Verfahren gegen Jugendliche (jünger als 18 Jahre) und Heranwachsende (zwischen 18 und 21 Jahren alt) ist die Jugendstrafkammer zuständig, wenn dem Angeklagten schwerste Verbrechen vorgeworfen werden oder der Umfang der Sache die Verhandlung vor dem Landgericht erfordert.

    In Rehabilitierungsverfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) ist das Landgericht als erstinstanzliches Gericht zuständig, soweit in seinem Bezirk nach Maßgabe der Bezirksgerichtsgrenzen vom 3. Oktober 1990 das erstinstanzliche Strafverfahren oder das Ermittlungsverfahren durchgeführt worden ist.

    Als Obergericht entscheidet das Landgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Bad Freienwalde (Oder), Bernau bei Berlin, Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde/Spree und Strausberg in Zivilsachen (auch Handelssachen und einigen Bereichen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit) und in Strafsachen.

    Neben Rechtsprechungsaufgaben erfüllt das Landgericht umfangreiche Verwaltungsaufgaben, teils eigene und teils für die nachgeordneten Amtsgerichte. Zu diesen gehören u. a. auch die Aufgaben nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (Festsetzung von Entschädigungsleistungen nach §§ 17, 17a StrRehaG – sog. Betragsverfahren und Opferpension) und die Erteilung von Apostillen und Legalisationen.

  • Gerichtsleitung

    Präsidentin

    Präsidentin des Landgerichts

    Präsidentin des Landgerichts
    Dr. Andrea Diekmann
    Telefon: 0335/366-4450

    Vizepräsidentin des Landgerichts

    Vizepräsidentin des Landgerichts
    Sophie Kyrieleis
    Telefon: 0335/366-4450

    Pressestelle

    Pressesprecherin:

    Richter am Landgericht Michael Smolski
    Tel.: 0335 366-1820
    Raum: 182
    E-Mail: pressesprecher@lgff.brandenburg.de

    Stellv. Pressesprecherin:

    Richterin Kathleen Labitzke
    Tel.: 0335 366-3760
    Raum: 376
    E-Mail: pressesprecher@lgff.brandenburg.de

    Datenschutz

    Der Datenschutzbeauftragte des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist wie folgt per E-Mail erreichbar:
    datenschutzbeauftragter@lgff.brandenburg.de

    Präsidentin

    Präsidentin des Landgerichts

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    Dr. Andrea Diekmann
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    Vizepräsidentin des Landgerichts

    Vizepräsidentin des Landgerichts
    Sophie Kyrieleis
    Telefon: 0335/366-4450

    Pressestelle

    Pressesprecherin:

    Richter am Landgericht Michael Smolski
    Tel.: 0335 366-1820
    Raum: 182
    E-Mail: pressesprecher@lgff.brandenburg.de

    Stellv. Pressesprecherin:

    Richterin Kathleen Labitzke
    Tel.: 0335 366-3760
    Raum: 376
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  • Geschäftsverteilung

    Die richterlichen Geschäfte des Landgerichts Frankfurt (Oder) werden bearbeitet von:

    • 7 Zivilkammern
    • 1 Kammer für Handelssachen
    • 1 Kammer für Baulandsachen
    • 5 Strafkammern
    • 1 Hilfsstrafkammer
    • 1 Strafvollstreckungskammer
    • 1 Kammer für Rehabilitierungsverfahren

    Die richterliche Geschäftsverteilung wird durch das aus dem Präsidenten des Landgerichts und 6 gewählten Richterinnen und Richtern zusammengesetzte Präsidium jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus festgelegt. Hierdurch wird dem verfassungsrechtlichen Grundsatz Rechnung getragen, dass der oder die zur Entscheidung berufenen Richter bereits bei Eingang einer Sache feststehen müssen.

    Der Geschäftsverteilungsplan regelt

    • allgemeine Bestimmungen
    • die Zuständigkeiten der Kammern
    • die Vertretungen

    Der vom Präsidium des Landgerichts zum 1. Januar eines Jahres beschlossene Geschäftsverteilungplan unterliegt im Laufe eines Jahres Veränderungen. Maßgeblich ist der Geschäftsverteilungsplan, der in seiner aktuellen Fassung die Änderungsbeschlüsse des Präsidiums berücksichtigt.

    Die richterlichen Geschäfte des Landgerichts Frankfurt (Oder) werden bearbeitet von:

    • 7 Zivilkammern
    • 1 Kammer für Handelssachen
    • 1 Kammer für Baulandsachen
    • 5 Strafkammern
    • 1 Hilfsstrafkammer
    • 1 Strafvollstreckungskammer
    • 1 Kammer für Rehabilitierungsverfahren

    Die richterliche Geschäftsverteilung wird durch das aus dem Präsidenten des Landgerichts und 6 gewählten Richterinnen und Richtern zusammengesetzte Präsidium jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus festgelegt. Hierdurch wird dem verfassungsrechtlichen Grundsatz Rechnung getragen, dass der oder die zur Entscheidung berufenen Richter bereits bei Eingang einer Sache feststehen müssen.

    Der Geschäftsverteilungsplan regelt

    • allgemeine Bestimmungen
    • die Zuständigkeiten der Kammern
    • die Vertretungen

    Der vom Präsidium des Landgerichts zum 1. Januar eines Jahres beschlossene Geschäftsverteilungplan unterliegt im Laufe eines Jahres Veränderungen. Maßgeblich ist der Geschäftsverteilungsplan, der in seiner aktuellen Fassung die Änderungsbeschlüsse des Präsidiums berücksichtigt.

  • Zahlen und Fakten

    Das Landgericht Frankfurt (Oder) ging am 01.12.1993 aus dem damaligen Bezirksgericht Frankfurt (Oder) hervor und befindet sich seit seinem Umzug im Mai 2005 in einem modernen Gebäude an der Müllroser Chaussee 55. Das Gebäude wird als Justizzentrum gemeinsam mit dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) genutzt.

    Für das rechtsuchende Publikum und Besucher ist der zentral gelegene Saalkomplex das Herzstück dieses Baus, in dem beide Gerichte dem Schwerpunkt ihrer Aufgaben - der Rechtsprechung - nachkommen. In den insgesamt 20 Gerichtssälen werden in regelmäßig öffentlichen Verhandlungen die Entscheidungen in Straf- und Zivilverfahren gefällt. Unmittelbar im Saalbereich ist auch die Bibliothek untergebracht, die ebenfalls der Nutzung durch die Öffentlichkeit offensteht.

    Bei dem Landgericht Frankfurt (Oder) sind regelmäßig etwa 100 Berufsrichter und nichtrichterliche Mitarbeiter (u. a. Rechtspfleger, Verwaltungsmitarbeiter, Mitarbeiter der Geschäftsstellenabteilungen der Kammern (Serviceeinheiten), Kostenbeamte und Justizwachtmeister) tätig. Zudem sind ca. 320 ehrenamtliche Richter (Schöffen, Hilfsschöffen und ehrenamtliche Handelsrichter) an hiesigen Strafverfahren und Handelssachen beteiligt.

    Wir möchten uns an unserem Anspruch und unserer Verpflichtung, den Bürgerinnen und Bürger effizient und schnell ihr Recht zu verschaffen, messen lassen. Auch deshalb bietet das Landgericht Frankfurt (Oder) den Service des sogenannten elektronischen Rechtsverkehrs. Hierzu ist ein elektronischer Gerichtsbriefkasten eingerichtet, über den ein Gerichtsverfahren per Internet anhängig gemacht und betrieben werden kann. Auch die internen Gerichtsabläufe werden sich hierdurch vereinfachen und somit eine weitere Verfahrensbeschleunigung ermöglichen. 

    Das Landgericht Frankfurt (Oder) ging am 01.12.1993 aus dem damaligen Bezirksgericht Frankfurt (Oder) hervor und befindet sich seit seinem Umzug im Mai 2005 in einem modernen Gebäude an der Müllroser Chaussee 55. Das Gebäude wird als Justizzentrum gemeinsam mit dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) genutzt.

    Für das rechtsuchende Publikum und Besucher ist der zentral gelegene Saalkomplex das Herzstück dieses Baus, in dem beide Gerichte dem Schwerpunkt ihrer Aufgaben - der Rechtsprechung - nachkommen. In den insgesamt 20 Gerichtssälen werden in regelmäßig öffentlichen Verhandlungen die Entscheidungen in Straf- und Zivilverfahren gefällt. Unmittelbar im Saalbereich ist auch die Bibliothek untergebracht, die ebenfalls der Nutzung durch die Öffentlichkeit offensteht.

    Bei dem Landgericht Frankfurt (Oder) sind regelmäßig etwa 100 Berufsrichter und nichtrichterliche Mitarbeiter (u. a. Rechtspfleger, Verwaltungsmitarbeiter, Mitarbeiter der Geschäftsstellenabteilungen der Kammern (Serviceeinheiten), Kostenbeamte und Justizwachtmeister) tätig. Zudem sind ca. 320 ehrenamtliche Richter (Schöffen, Hilfsschöffen und ehrenamtliche Handelsrichter) an hiesigen Strafverfahren und Handelssachen beteiligt.

    Wir möchten uns an unserem Anspruch und unserer Verpflichtung, den Bürgerinnen und Bürger effizient und schnell ihr Recht zu verschaffen, messen lassen. Auch deshalb bietet das Landgericht Frankfurt (Oder) den Service des sogenannten elektronischen Rechtsverkehrs. Hierzu ist ein elektronischer Gerichtsbriefkasten eingerichtet, über den ein Gerichtsverfahren per Internet anhängig gemacht und betrieben werden kann. Auch die internen Gerichtsabläufe werden sich hierdurch vereinfachen und somit eine weitere Verfahrensbeschleunigung ermöglichen.