-
Das Landgericht Frankfurt (Oder) ist eines der vier Landgerichte des Landes. Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Bad Freienwalde (Oder), Bernau bei Berlin, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde/Spree und Strausberg in Zivilsachen, einigen Bereichen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Strafsachen.
Das Landgericht ist außerdem erstinstanzlich für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig, wenn der Streitwert 5.000,00 Euro übersteigt und keine ausschließliche amtsgerichtliche Zuständigkeit besteht. Es entscheidet zudem in Handelssachen und Baulandsachen. Am Landgericht besteht die Möglichkeit, in einem besonderen Güterichterverfahren unter Einbeziehung aller Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation eine für alle Beteiligten akzeptable und interessenorientierte Konfliktlösung zu finden.
Für Strafsachen ist das Landgericht in erster Instanz im Wesentlichen zuständig, wenn bei Erwachsenen eine höhere Freiheitsstrafe als vier Jahre oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist oder die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung der Sache Anklage bei dem Landgericht erhebt. Bei Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende ist die Jugendkammer unter anderem dann zuständig, wenn dem Angeklagten schwere Straftaten vorgeworfen werden oder der Umfang der Sache die Verhandlung vor dem Landgericht erfordert. Die Zuständigkeit der Jugendkammer umfasst auch den Jugendschutz. Zur erstinstanzlichen Zuständigkeit gehören außerdem Rehabilitierungsverfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz.
Neben Rechtsprechungsaufgaben erfüllt das Landgericht umfangreiche Verwaltungsaufgaben. Zu diesen gehören u.a. die Aufgaben nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (Festsetzung von Entschädigungsleistungen nach §§ 17, 17a StrRehaG – sog. Betragsverfahren und Opferpension) und die Erteilung von Apostillen und Legalisationen.
Das Landgericht Frankfurt (Oder) ist eines der vier Landgerichte des Landes. Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Bad Freienwalde (Oder), Bernau bei Berlin, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde/Spree und Strausberg in Zivilsachen, einigen Bereichen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Strafsachen.
Das Landgericht ist außerdem erstinstanzlich für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig, wenn der Streitwert 5.000,00 Euro übersteigt und keine ausschließliche amtsgerichtliche Zuständigkeit besteht. Es entscheidet zudem in Handelssachen und Baulandsachen. Am Landgericht besteht die Möglichkeit, in einem besonderen Güterichterverfahren unter Einbeziehung aller Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation eine für alle Beteiligten akzeptable und interessenorientierte Konfliktlösung zu finden.
Für Strafsachen ist das Landgericht in erster Instanz im Wesentlichen zuständig, wenn bei Erwachsenen eine höhere Freiheitsstrafe als vier Jahre oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist oder die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung der Sache Anklage bei dem Landgericht erhebt. Bei Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende ist die Jugendkammer unter anderem dann zuständig, wenn dem Angeklagten schwere Straftaten vorgeworfen werden oder der Umfang der Sache die Verhandlung vor dem Landgericht erfordert. Die Zuständigkeit der Jugendkammer umfasst auch den Jugendschutz. Zur erstinstanzlichen Zuständigkeit gehören außerdem Rehabilitierungsverfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz.
Neben Rechtsprechungsaufgaben erfüllt das Landgericht umfangreiche Verwaltungsaufgaben. Zu diesen gehören u.a. die Aufgaben nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (Festsetzung von Entschädigungsleistungen nach §§ 17, 17a StrRehaG – sog. Betragsverfahren und Opferpension) und die Erteilung von Apostillen und Legalisationen.
-
Gerichtsleitung
Gerichtsleitung
Präsidentin des Landgerichts
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Präsidentin des Landgerichts
- Nachname:
- Sophie Kyrieleis
- Telefon:
- +49 335 366 4450
Vizepräsidentin des Landgerichts
- Ansprechpartner:
-
- Nachname:
- N.N.
- Telefon:
- +49 335 366 4450
Pressestelle
Pressestelle
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Richter am Landgericht
- Nachname:
- Michael Smolski
- Position:
- Pressesprecher
- E-Mail:
- Telefon:
- +49 335 366 1820
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Richterin am Landgericht
- Nachname:
- Kathleen Labitzke
- Position:
- Vertreterin des Pressesprechers
- Telefon:
- +49 335 366 3760
- Ansprechpartner:
Datenschutz
Der Datenschutzbeauftragte des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist wie folgt per E-Mail erreichbar:
Datenschutz
Der Datenschutzbeauftragte des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist wie folgt per E-Mail erreichbar:
- Ansprechpartner:
-
Die richterlichen Geschäfte des Landgerichts Frankfurt (Oder) werden bearbeitet von:
- 9 Zivilkammern
- 1 Kammer für Handelssachen
- 1 Kammer für Baulandsachen
- 6 Strafkammern
- 1 Strafvollstreckungskammer
- 1 Kammer für Rehabilitierungsverfahren
Die richterliche Geschäftsverteilung wird durch das aus dem Präsidenten des Landgerichts und 6 gewählten Richterinnen und Richtern zusammengesetzte Präsidium jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus festgelegt. Hierdurch wird dem verfassungsrechtlichen Grundsatz Rechnung getragen, dass der oder die zur Entscheidung berufenen Richter bereits bei Eingang einer Sache feststehen müssen.
Der Geschäftsverteilungsplan regelt
- allgemeine Bestimmungen
- die Zuständigkeiten der Kammern
- die Vertretungen
Der vom Präsidium des Landgerichts zum 1. Januar eines Jahres beschlossene Geschäftsverteilungplan unterliegt im Laufe eines Jahres Veränderungen. Maßgeblich ist der Geschäftsverteilungsplan, der in seiner aktuellen Fassung die Änderungsbeschlüsse des Präsidiums berücksichtigt.
Die richterlichen Geschäfte des Landgerichts Frankfurt (Oder) werden bearbeitet von:
- 9 Zivilkammern
- 1 Kammer für Handelssachen
- 1 Kammer für Baulandsachen
- 6 Strafkammern
- 1 Strafvollstreckungskammer
- 1 Kammer für Rehabilitierungsverfahren
Die richterliche Geschäftsverteilung wird durch das aus dem Präsidenten des Landgerichts und 6 gewählten Richterinnen und Richtern zusammengesetzte Präsidium jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus festgelegt. Hierdurch wird dem verfassungsrechtlichen Grundsatz Rechnung getragen, dass der oder die zur Entscheidung berufenen Richter bereits bei Eingang einer Sache feststehen müssen.
Der Geschäftsverteilungsplan regelt
- allgemeine Bestimmungen
- die Zuständigkeiten der Kammern
- die Vertretungen
Der vom Präsidium des Landgerichts zum 1. Januar eines Jahres beschlossene Geschäftsverteilungplan unterliegt im Laufe eines Jahres Veränderungen. Maßgeblich ist der Geschäftsverteilungsplan, der in seiner aktuellen Fassung die Änderungsbeschlüsse des Präsidiums berücksichtigt.
-
Das Landgericht Frankfurt (Oder) ging am 01.12.1993 aus dem damaligen Bezirksgericht Frankfurt (Oder) hervor und befindet sich seit seinem Umzug im Mai 2005 in einem modernen Gebäude an der Müllroser Chaussee 55. Das Gebäude wird als Justizzentrum gemeinsam mit dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) genutzt.
Für das rechtsuchende Publikum und Besucher ist der zentral gelegene Saalkomplex das Herzstück dieses Baus, in dem beide Gerichte dem Schwerpunkt ihrer Aufgaben - der Rechtsprechung - nachkommen. In den insgesamt 20 Gerichtssälen werden in regelmäßig öffentlichen Verhandlungen die Entscheidungen in Straf- und Zivilverfahren gefällt. Unmittelbar im Saalbereich ist auch die Bibliothek untergebracht, die ebenfalls der Nutzung durch die Öffentlichkeit offensteht.
Bei dem Landgericht Frankfurt (Oder) sind regelmäßig etwa 100 Berufsrichter und nichtrichterliche Mitarbeiter (u. a. Rechtspfleger, Verwaltungsmitarbeiter, Mitarbeiter der Geschäftsstellenabteilungen der Kammern (Serviceeinheiten), Kostenbeamte und Justizwachtmeister) tätig. Zudem sind ca. 320 ehrenamtliche Richter (Schöffen, Hilfsschöffen und ehrenamtliche Handelsrichter) an hiesigen Strafverfahren und Handelssachen beteiligt.
Wir möchten uns an unserem Anspruch und unserer Verpflichtung, den Bürgerinnen und Bürger effizient und schnell ihr Recht zu verschaffen, messen lassen. Auch deshalb bietet das Landgericht Frankfurt (Oder) den Service des sogenannten elektronischen Rechtsverkehrs. Hierzu ist ein elektronischer Gerichtsbriefkasten eingerichtet, über den ein Gerichtsverfahren per Internet anhängig gemacht und betrieben werden kann. Auch die internen Gerichtsabläufe werden sich hierdurch vereinfachen und somit eine weitere Verfahrensbeschleunigung ermöglichen.
Das Landgericht Frankfurt (Oder) ging am 01.12.1993 aus dem damaligen Bezirksgericht Frankfurt (Oder) hervor und befindet sich seit seinem Umzug im Mai 2005 in einem modernen Gebäude an der Müllroser Chaussee 55. Das Gebäude wird als Justizzentrum gemeinsam mit dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) genutzt.
Für das rechtsuchende Publikum und Besucher ist der zentral gelegene Saalkomplex das Herzstück dieses Baus, in dem beide Gerichte dem Schwerpunkt ihrer Aufgaben - der Rechtsprechung - nachkommen. In den insgesamt 20 Gerichtssälen werden in regelmäßig öffentlichen Verhandlungen die Entscheidungen in Straf- und Zivilverfahren gefällt. Unmittelbar im Saalbereich ist auch die Bibliothek untergebracht, die ebenfalls der Nutzung durch die Öffentlichkeit offensteht.
Bei dem Landgericht Frankfurt (Oder) sind regelmäßig etwa 100 Berufsrichter und nichtrichterliche Mitarbeiter (u. a. Rechtspfleger, Verwaltungsmitarbeiter, Mitarbeiter der Geschäftsstellenabteilungen der Kammern (Serviceeinheiten), Kostenbeamte und Justizwachtmeister) tätig. Zudem sind ca. 320 ehrenamtliche Richter (Schöffen, Hilfsschöffen und ehrenamtliche Handelsrichter) an hiesigen Strafverfahren und Handelssachen beteiligt.
Wir möchten uns an unserem Anspruch und unserer Verpflichtung, den Bürgerinnen und Bürger effizient und schnell ihr Recht zu verschaffen, messen lassen. Auch deshalb bietet das Landgericht Frankfurt (Oder) den Service des sogenannten elektronischen Rechtsverkehrs. Hierzu ist ein elektronischer Gerichtsbriefkasten eingerichtet, über den ein Gerichtsverfahren per Internet anhängig gemacht und betrieben werden kann. Auch die internen Gerichtsabläufe werden sich hierdurch vereinfachen und somit eine weitere Verfahrensbeschleunigung ermöglichen.