Internetseite des Landgerichts Frankfurt(Oder)
- Organisation
-
- Organisation:
- Landgericht Frankfurt(Oder)
- Standort
-
- Straße:
- Müllroser Chaussee 55
- PLZ Ort:
- 15236 Frankfurt (Oder)
- Ansprechpartner:
-
- Telefon:
- +49 335 366 0
- Fax:
- +49 335 366 4279 (Verwaltung)
- Fax 2:
- +49 335 366 5229 (Rechtssachen)
E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden, da die Einreichung per E-Mail NICHT zugelassen ist! Für die elektronische Einreichung nutzen Sie bitte zum Beispiel "Mein Justiz Postfach". Weitere Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter E-Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr.
E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden, da die Einreichung per E-Mail NICHT zugelassen ist! Für die elektronische Einreichung nutzen Sie bitte zum Beispiel "Mein Justiz Postfach". Weitere Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter E-Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr.
Landesweite Informationen
Hinweis zu betrügerischen SMS
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.
Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX)
Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)
Hinweis zu betrügerischen SMS
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.
Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX)
Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)
Telefonische Erreichbarkeit
Die Zentrale des Land- und Amtsgerichts Frankfurt (Oder) erreichen Sie unter der Telefonnummer
+49 (0) 335 366–0.
Die Telefaxnummer für einzureichende Schriftstücke in Rechtssachen lautet: +49 (0) 335 366-5729.
Die Geschäftsstellenabteilungen der Kammern des Landgerichts sowie der Güterichter- und Opferpensionsabteilung und das Vorzimmer erreichen Sie wie folgt:
Telefonische Erreichbarkeit
Die Zentrale des Land- und Amtsgerichts Frankfurt (Oder) erreichen Sie unter der Telefonnummer
+49 (0) 335 366–0.
Die Telefaxnummer für einzureichende Schriftstücke in Rechtssachen lautet: +49 (0) 335 366-5729.
Die Geschäftsstellenabteilungen der Kammern des Landgerichts sowie der Güterichter- und Opferpensionsabteilung und das Vorzimmer erreichen Sie wie folgt:
-
Telefonnummern der Servicegeschäftsstellenabteilungen (Übersicht bitte aufklappen)
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Sprechzeiten allgemein
Sie erreichen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (telefonisch) derzeit wie folgt:
Sprechzeiten allgemein
Sie erreichen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (telefonisch) derzeit wie folgt:
- Organisation
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- Standort
-
- Öffnungszeiten:
- Montag09:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag09:00 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch09:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag09:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag09:00 bis 15:00 Uhr
- Montag
- Ansprechpartner:
-
-
Zeugenbetreuer
Zeugenbetreuer
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Justizbeschäftigte
- Nachname:
- M. Kaltmann
- Position:
- Zeugenbetreuung Bereich Zivilsachen
- Telefon:
- +49 335 366 3730
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Justizhauptsekretärin
- Nachname:
- P. Schulze
- Position:
- Zeugenbetreuung Bereich Strafsachen
- Telefon:
- +49 335 366 1811
Bitte beachten Sie: Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.
Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.
Bitte beachten Sie: Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.
Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.
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Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung:
Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung:
Ansprechperson
- Ansprechpartner:
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- Vorname:
- Justizbeschäftigte
- Nachname:
- M. Kaltmann
- Telefon:
- +49 335 366 3730
Vertreterin
- Ansprechpartner:
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- Vorname:
- Justizhauptsekretärin
- Nachname:
- P. Schulze
- Telefon:
- +49 335 366 1811
Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: msgiv.brandenburg.de
Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: msgiv.brandenburg.de
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So erreichen Sie das Land- und Amtsgericht Frankfurt (Oder):
mit dem Auto:
vom Berliner Ring am Dreieck Spreeau auf die A 12 Richtung Frankfurt (Oder)
- An der Anschlußstelle Frankfurt (Oder) - West die Autobahn verlassen und an der folgenden Ampel nach links abbiegen.
- An der nächsten Ampel nach links in die Müllroser Chaussee einbiegen.
- Nach Überqueren der Autobahn ( A 12 ) an nächster Ampel links in die „Chint-Allee" einbiegen.
- Rechter Hand befindet sich dann das Land - und Amtsgericht Frankfurt (Oder).
Sollten Sie die Ausfahrt Frankfurt (Oder) – West verpasst haben, verlassen Sie die Autobahn an der nächsten Ausfahrt Frankfurt (Oder) – Mitte.
- An der ersten Ampel biegen Sie nach links in die Eisenhüttenstädter Chaussee ein.
- Dem Straßenverlauf folgend fahren Sie bis zur zweiten Ampel; dort biegen Sie nach links in die Müllroser Chaussee ab.
- Nach ca. 700 m folgt die nächste Ampel, an der Sie rechts in die „Chint-Allee“ abbiegen müssen.
- Rechter Hand befindet sich dann das Land - und Amtsgericht Frankfurt (Oder).
mit der Bahn:
- Von Berlin aus mit dem Regionalexpress R 1 Richtung Cottbus bis Bahnhof Frankfurt (Oder).
- Von dort mit den Bussen der Linien 981 der Stadtverkehrsgesellschaft Frankfurt (Oder) bis zur Haltestelle "Landesbehördenzentrum" oder "Bremsdorfer Straße" fahren.
- Nach ca. 3 Min. Fußweg erreichen Sie das Land - und Amtsgericht Frankfurt (Oder).
- Alternative: Sie fahren mit den Bussen der Linien 442 und 443 der BOS GmbH (im Verbund des VBB) bis zur Haltestelle "Landesbehördenzentrum".
- Sie können auch die Straßenbahnlinien 3 und 4 ( Haltestelle Bahnhofstraße ) benutzen.
- Mit der Straßenbahn der Linie 3 fahren Sie bis zur Endhaltestelle "Kopernikusstraße" bzw. mit der Linie 4 bis zur Haltestelle "Kopernikusstraße" oder "Conergy Solar Module“.
- Von der Haltestelle "Kopernikusstraße" führt eine Treppe auf das Gelände des Landesbehördenzentrums.
- Am anderen Ende des Geländes ( Richtung Autobahn ) befindet sich dann das Land- und Amtsgericht Frankfurt (Oder).
So erreichen Sie das Land- und Amtsgericht Frankfurt (Oder):
mit dem Auto:
vom Berliner Ring am Dreieck Spreeau auf die A 12 Richtung Frankfurt (Oder)
- An der Anschlußstelle Frankfurt (Oder) - West die Autobahn verlassen und an der folgenden Ampel nach links abbiegen.
- An der nächsten Ampel nach links in die Müllroser Chaussee einbiegen.
- Nach Überqueren der Autobahn ( A 12 ) an nächster Ampel links in die „Chint-Allee" einbiegen.
- Rechter Hand befindet sich dann das Land - und Amtsgericht Frankfurt (Oder).
Sollten Sie die Ausfahrt Frankfurt (Oder) – West verpasst haben, verlassen Sie die Autobahn an der nächsten Ausfahrt Frankfurt (Oder) – Mitte.
- An der ersten Ampel biegen Sie nach links in die Eisenhüttenstädter Chaussee ein.
- Dem Straßenverlauf folgend fahren Sie bis zur zweiten Ampel; dort biegen Sie nach links in die Müllroser Chaussee ab.
- Nach ca. 700 m folgt die nächste Ampel, an der Sie rechts in die „Chint-Allee“ abbiegen müssen.
- Rechter Hand befindet sich dann das Land - und Amtsgericht Frankfurt (Oder).
mit der Bahn:
- Von Berlin aus mit dem Regionalexpress R 1 Richtung Cottbus bis Bahnhof Frankfurt (Oder).
- Von dort mit den Bussen der Linien 981 der Stadtverkehrsgesellschaft Frankfurt (Oder) bis zur Haltestelle "Landesbehördenzentrum" oder "Bremsdorfer Straße" fahren.
- Nach ca. 3 Min. Fußweg erreichen Sie das Land - und Amtsgericht Frankfurt (Oder).
- Alternative: Sie fahren mit den Bussen der Linien 442 und 443 der BOS GmbH (im Verbund des VBB) bis zur Haltestelle "Landesbehördenzentrum".
- Sie können auch die Straßenbahnlinien 3 und 4 ( Haltestelle Bahnhofstraße ) benutzen.
- Mit der Straßenbahn der Linie 3 fahren Sie bis zur Endhaltestelle "Kopernikusstraße" bzw. mit der Linie 4 bis zur Haltestelle "Kopernikusstraße" oder "Conergy Solar Module“.
- Von der Haltestelle "Kopernikusstraße" führt eine Treppe auf das Gelände des Landesbehördenzentrums.
- Am anderen Ende des Geländes ( Richtung Autobahn ) befindet sich dann das Land- und Amtsgericht Frankfurt (Oder).
-
Zugangskontrollen
Im Eingangsbereich des Land- und Amtsgerichts Frankfurt (Oder) werden regelmäßig Einlass- und Sicherheitskontrollen durchgeführt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.
Vorfälle in Justizbehörden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. Alle Besucher und deren Gepäckstücke werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen.
Sollte es in diesem Zusammenhang einmal zu Unannehmlichkeiten und Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass die Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Nichtraucherschutz
Im gesamten Gebäude des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist das Rauchen nicht gestattet.
Zugangskontrollen
Im Eingangsbereich des Land- und Amtsgerichts Frankfurt (Oder) werden regelmäßig Einlass- und Sicherheitskontrollen durchgeführt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.
Vorfälle in Justizbehörden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. Alle Besucher und deren Gepäckstücke werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen.
Sollte es in diesem Zusammenhang einmal zu Unannehmlichkeiten und Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass die Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Nichtraucherschutz
Im gesamten Gebäude des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist das Rauchen nicht gestattet.
Wir stellen ein.
Sie wollen bei uns arbeiten? Ausgeschriebene Stellen finden Sie nachfolgend oder unter aktuelle Stellenangebote.
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Angebote
Keine Ergebnisse mit den aktuellen Filtereinstellungen.Wichtige Hinweise für Besucherinnen und Besucher des Landgerichts:
- Bei dringenden Anliegen bitten wir um vorherige Terminabstimmung über die zuständige Geschäftsstelle (Rechtsangelegenheiten) oder das Vorzimmer (Anträge auf Erteilung einer Apostille). Die Telefonnummern der zuständigen Geschäftsstellenabteilungen können Sie unter Kontakt, Erreichbarkeit abrufen.
- Bitte führen Sie einen gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass mit sich. Ihnen kann sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Wichtige Hinweise für Besucherinnen und Besucher des Landgerichts:
- Bei dringenden Anliegen bitten wir um vorherige Terminabstimmung über die zuständige Geschäftsstelle (Rechtsangelegenheiten) oder das Vorzimmer (Anträge auf Erteilung einer Apostille). Die Telefonnummern der zuständigen Geschäftsstellenabteilungen können Sie unter Kontakt, Erreichbarkeit abrufen.
- Bitte führen Sie einen gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass mit sich. Ihnen kann sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.