Internetseite des Landgerichts Frankfurt(Oder)
Landesweite Informationen
Hinweis zu betrügerischen SMS
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.
Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX)
Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)
Hinweis zu betrügerischen SMS
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.
Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX)
Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)
Wir stellen ein.
Sie wollen bei uns arbeiten? Ausgeschriebene Stellen finden Sie nachfolgend oder unter aktuelle Stellenangebote.
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Angebote
Wichtige Hinweise für Besucherinnen und Besucher des Landgerichts:
- Bei dringenden Anliegen bitten wir um vorherige Terminabstimmung über die zuständige Geschäftsstelle (Rechtsangelegenheiten) oder das Vorzimmer (Anträge auf Erteilung einer Apostille). Die Telefonnummern der zuständigen Geschäftsstellenabteilungen können Sie unter Kontakt, Erreichbarkeit abrufen.
- Bitte führen Sie einen gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass mit sich. Ihnen kann sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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- Bei dringenden Anliegen bitten wir um vorherige Terminabstimmung über die zuständige Geschäftsstelle (Rechtsangelegenheiten) oder das Vorzimmer (Anträge auf Erteilung einer Apostille). Die Telefonnummern der zuständigen Geschäftsstellenabteilungen können Sie unter Kontakt, Erreichbarkeit abrufen.
- Bitte führen Sie einen gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass mit sich. Ihnen kann sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.