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Nach der Ausbildung

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Berufliche Perspektiven

Die Aussichten auf eine Übernahme in den Landesdienst Brandenburg nach abgeschlossener Laufbahnausbildung sind sehr gut, auch wenn ein Anspruch darauf nicht besteht. Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, wird in der Regel, unter Verleihung der Eigenschaft einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Probe zum Justizsekretär bzw. zum Justizsekretärin (Besoldungsgruppe A 6) ernannt.

Die Probezeit dauert drei Jahre und kann sich bei besonders guten Leistungen verkürzen.

Mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe werden die Justizfachwirt*innen einem der 24 Amtsgerichte oder vier Landgerichte oder einer der vier Staatsanwaltschaften oder einem Fachgericht des Landes Brandenburg zugewiesen. Ebenfalls können sie im Ministerium der Justiz eingesetzt werden. Der Einsatz ist abhängig von der jeweiligen Personalsituation und dem jeweiligen Personalbedarf zum Zeitpunkt der Übernahme. Einsatzwünsche werden nach den vorgenannten Möglichkeiten berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Arbeitsplatz bei einem bestimmten Gericht bzw. einer bestimmten Staatsanwaltschaft besteht jedoch nicht.

Wie hoch ist das Einstiegsgehalt?

Als Probebeamt*innen erhalten Sie Besoldung der Besoldungsgruppe A 6 BbgBesO. 

Berechnungsbeispiele für das Einstiegsgehalt, Stand 01.12.2022:

A6 Stufe 1, ledig, Steuerklasse I

  • Grundgehalt 2.523,97 €
  • allgemeine Stellenzulage 23,00 €
  • Brutto gesamt 2.546,97 €
  • Netto 2.217,22 €

A6 Stufe 1, verheiratet, Steuerklasse IV, 2 Kinder

  • Grundgehalt 2.523,97 €
  • allgemeine Stellenzulage 23,00€
  • Familienzulage + Sonderzuschlag1.188,22 €
  • Brutto gesamt 3.735,19 €
  • Netto 3.035,69 €

 Wir bieten darüber hinaus:

  • familienfreundliche und flexible Arbeitszeiten / Arbeiten in Teilzeit
  • umfangreiche Weiter- und Fortbildungsangebote in der Justizakademie oder der Landesakademie für öffentliche Verwaltung des Landes Brandenburg
  • vielfältige Angebote im Rahmen des bestehenden Gesundheitsmanagements
  • ein mit 15 € monatlich bezuschusstes VBB-Firmenticket
  • 30 Tage Erholungsurlaub jährlich
  • Wohnraumarbeit im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten

 

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Berufliche Perspektiven

Die Aussichten auf eine Übernahme in den Landesdienst Brandenburg nach abgeschlossener Laufbahnausbildung sind sehr gut, auch wenn ein Anspruch darauf nicht besteht. Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, wird in der Regel, unter Verleihung der Eigenschaft einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Probe zum Justizsekretär bzw. zum Justizsekretärin (Besoldungsgruppe A 6) ernannt.

Die Probezeit dauert drei Jahre und kann sich bei besonders guten Leistungen verkürzen.

Mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe werden die Justizfachwirt*innen einem der 24 Amtsgerichte oder vier Landgerichte oder einer der vier Staatsanwaltschaften oder einem Fachgericht des Landes Brandenburg zugewiesen. Ebenfalls können sie im Ministerium der Justiz eingesetzt werden. Der Einsatz ist abhängig von der jeweiligen Personalsituation und dem jeweiligen Personalbedarf zum Zeitpunkt der Übernahme. Einsatzwünsche werden nach den vorgenannten Möglichkeiten berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Arbeitsplatz bei einem bestimmten Gericht bzw. einer bestimmten Staatsanwaltschaft besteht jedoch nicht.

Wie hoch ist das Einstiegsgehalt?

Als Probebeamt*innen erhalten Sie Besoldung der Besoldungsgruppe A 6 BbgBesO. 

Berechnungsbeispiele für das Einstiegsgehalt, Stand 01.12.2022:

A6 Stufe 1, ledig, Steuerklasse I

  • Grundgehalt 2.523,97 €
  • allgemeine Stellenzulage 23,00 €
  • Brutto gesamt 2.546,97 €
  • Netto 2.217,22 €

A6 Stufe 1, verheiratet, Steuerklasse IV, 2 Kinder

  • Grundgehalt 2.523,97 €
  • allgemeine Stellenzulage 23,00€
  • Familienzulage + Sonderzuschlag1.188,22 €
  • Brutto gesamt 3.735,19 €
  • Netto 3.035,69 €

 Wir bieten darüber hinaus:

  • familienfreundliche und flexible Arbeitszeiten / Arbeiten in Teilzeit
  • umfangreiche Weiter- und Fortbildungsangebote in der Justizakademie oder der Landesakademie für öffentliche Verwaltung des Landes Brandenburg
  • vielfältige Angebote im Rahmen des bestehenden Gesundheitsmanagements
  • ein mit 15 € monatlich bezuschusstes VBB-Firmenticket
  • 30 Tage Erholungsurlaub jährlich
  • Wohnraumarbeit im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten